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Donnerstag, 13. Dezember 2007
Urheberrechtsgesetz: Zitatrecht und Privatgebrauch
Johanna.Stinglmayr.Uni-Linz, 13:34h
Das Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (UrhG) regelt was genau urheberrechtlich geschützt ist, wer genau Urheber ist, die Dauer des Urheberrechtes und wie das Urheberrecht verwertet und übertragen werden kann.
folgendes ist geschützt: - Literatur §2 UrhG - bildende Kunst §3 UrhG - Filmkunst §4 UrhG - Computerprogramme §40a UrhG - Datenbanken und Datenbankwerke §40f UrhG - Lichtbilder §73 UrhG - Schallträger §76 UrhG - Rundfunksendungen §76a UrhG - nachgelassene Werke §76b UrhG „Dem Urheber steht das Recht der Verwertung seines Werkes zu, dieses beinhaltet die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung des Werkes. Er darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, er hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung. Zudem ist die Urheberrechtsbezeichnung geschützt, so darf niemand ohne Einwilligung des Urhebers den Namen oder den Künstlernamen des Urhebers an ein Original oder an eine Kopie anbringen oder das Werk entstellen.“ In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 10. Dezember 2007, 03:46 CET. URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht (abgerufen: 13. Dezember 2007, 13:13 CET) Zitat Beim schreiben eines Textes kann aus Gründen des kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritts durchaus das Wortgut eines anderen Autors unentgeltlich verwendet werden, allerdings muss das Übernommene dann als Zitat gekennzeichnet werden. Zu beachten ist, dass das Zitierte nich verändert werden darf, allerdings besteht die Möglichkeit zu kürzen, allerdings muss dabei der Sinn erhalten bleiben. Auch bei Internetdiskussionen ist es häufig notwendig, dass Aussagen von anderen zitiert werden, dabei spricht man von „quoting“. folgende Unterscheidungen bei Zitaten: - wenn ein ganzes Werk zitiert wird: Großzitat - Auszug aus einem Werk: Kleinzitat - Bildzitat - Musikzitat - Filmzitat Österreichisches Zitatrecht: §46 UrhG Darin wörtlich nicht genannt sind Bildzitate, allerdings sind sie von der Rechtsprechung erlaubt. Bestimmte formale Vorgaben gibt das Gesetz zwar nicht, allerdings existieren Richtlinien. Bei Quellen aus dem Internet steht man aber meist vor einem Problem, da häufig weder Autor noch Datum ersichtlich sind. An dieser Stelle möchte ich auf die diesbezüglichen Ausführungen auf wikipedia.org verweisen: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Internetquellen#Zitierrichtlinien Privatkopie „Als Privatkopie wird die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung bezeichnet. […]Mit dem Aufkommen von Aufzeichnungsgeräten wie Tonbandgerät, Video- oder Cassettenrekorder konnten auch Privatpersonen Werke vervielfältigen. Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war, hat der Gesetzgeber die Privatkopie eingeführt. Zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter wurden Urheberabgaben eingeführt. Diese Geräte- und Leermedienabgabe beträgt derzeit zum Beispiel rund 17 Cent für einen DVD-Rohling und 9,21 Euro für einen DVD-Brenner. Für professionelle Hochleistungskopiergeräte werden bis zu 613,56 Euro abgeführt.“ In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 25. November 2007, 23:42 CET. URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie (abgerufen: 13. Dezember 2007, 13:14 CET) Die Anzahl der angefertigten Kopien ist nicht eindeutig geregelt, allerdings kann man von ca. sieben ausgehen, allerdings ist zu beachten, dass im digitalen Zweig tendenziell eher weniger zulässig sind. Der beiden obigen Absätze beziehen sich zwar auf Informationen über das deutsche Recht, allerdings nehme ich an, dass es in Österreich ähnlich ist. Die österreichische gesetzliche Regelung kann man dem §42 UrhG entnehmen. In §40d UrhG ist allerdings geregelt, dass das Recht auf Privatkopien nicht für Computersoftware gilt, hier ist es jedoch teilweise möglich so genannte Sicherheitskopien anzufertigen. Quellen: http://www.bmukk.gv.at/medienpool/15030/urheberrechtsgesetz.pdf, abgerufen am 13. Dezember 2007, 13:11 CET http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg3a.htm, abgerufen am 13. Dezember 2007, 13:10 CET http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie, abgerufen am 13. Dezember 2007, 13:14 CET http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht, abgerufen am 13. Dezember 2007, 13:13 CET http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat, abgerufen am 13. Dezember 2007, 13:25 CET http://de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Internetquellen, abgerufen am 13. Dezember 2007, 13:34 CET ... link (0 comments) ... comment ... older stories
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