ER Modell |
... newer stories
Montag, 15. Januar 2007
Apple Handy
Sonja.Pointner.Uni-Linz, 10:16h
Erstes Apple-Handy zum Ende des Sommers?
11.07.2005 Heftig spekuliert wird in der Branchen-Gerüchteküche über ein Hybrid-Gerät, das halb iPod, halb Handy sein und vom Mobilfunk-Hersteller Motorola gebaut werden soll. Der Computerkonzern Apple steht offenbar kurz davor, sein erstes Handy auf den Markt zu werfen. Heftig spekuliert wird in der Branchen-Gerüchteküche über ein Hybrid-Gerät, das halb iPod, halb Handy sein und vom Mobilfunk-Hersteller Motorola gebaut werden soll. Fachmagazine aus den USA und Großbritannien berichten übereinstimmend, dass Motorola das Gerät während des V-Festivals vorstellen wird - das Musikereignis findet am 20. und 21. August im britischen Staffordshire statt. Bereits vor rund einem Jahr hatte Apple eine Zusammenarbeit mit Motorola angekündigt. Beide Firmen würden ein "iTunes-Handy" auf den Markt bringen, hieß es damals. Trotz einiger Verzögerungen befindet sich das Projekt jetzt offenbar kurz vor der Fertigstellung. Um die Spannung zu erhöhen bekommt der Gerüchtemix jetzt noch eine weitere feurige Zutat: Um den Markennamen iPod und iTunes langfristig zu schützen, zieht es Apple-Gründer Steve Jobs in Erwägung, den Markt mit einem eigenen Mobilfunkunternehmen anzugehen. Marktbeobachter betrachten den dafür gewählten Zeitpunkt - vorausgesetzt die Gerüchte bestätigen sich - als günstig. Apple könne seinen Ruf als Hersteller "cooler, innovativer und benutzerfreundlicher Geräte" voll ausnutzen. Zudem würde Apples Engagement zu dem derzeitigen Trend passen, wonach immer mehr Nicht-Mobilfunk-Hersteller in den Handy-Markt drängen. So kündigte jüngst der Disney-Konzern seinen Einstieg in die Branche an - Analysten gehen davon aus, dass weitere große Namen wie Wal Mart oder Nike folgen werden. Quelle: www.silicon.de ... link (0 comments) ... comment Datenschutz
Sonja.Pointner.Uni-Linz, 10:08h
Datenschutz
Das Recht auf Datenschutz, Geheimhaltung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre besteht in Österreich seit über zwanzig Jahren. Auf der Website der Datenschutzkommission finden Sie alle erforderlichen Informationen, Formblätter und Adressen sowie ein umfangreiches Angebot an Gesetzestexten, Berichten und Hyperlinks zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit. E-Government Am 1.3.2004 trat das E-Government-Gesetz in Kraft. Österreich verabschiedete damit als einer der ersten EU-Mitgliedsstaaten umfassende gesetzliche Regelungen für den Bereich E-Government. Mit E-Government sollen sämtliche Verfahren der öffentlichen Verwaltung einfach und rasch auf elektronischem Weg ausgeführt werden können. Elektronische Zustellung behördlicher Schriftstücke Mit der Umsetzung der elektronischen Zustellung wird es möglich, E-Government Anwendungen durchgängig online durchzuführen, das heißt Behördenverfahren können von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen von der Antragstellung bis zur Zustellung vollständig im Internet abgewickelt werden. Elektronische Zustelldienste in Österreich Gemäß § 29 Abs. 1 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982 (ZustG), in der Fassung BGBl. I Nr. 10/2004, sind die Zustelldienste für die elektronische Zustellung behördlicher Schriftstücke im Internet bekanntzugeben. Folgender behördlicher Zustelldienst wurden dem Bundeskanzler gemeldet: Gemeldeter behördlicher Zustelldienstbetreiber https://www.zustellung.gv.at Bundeskanzleramt, Ballhausplatz 2, 1014 Wien Mit Bescheid des Bundeskanzlers zugelassene private Zustelldienste sind: Zugelassene private Zustelldienstbetreiber Auflagen und Bedingungen an den Zustelldienst Weitere Dienstleistungen, wie insbesondere die nachweisbare Zusendung von Dokumenten im Auftrag von Privaten, können in den Geschäftsbedingungen des Zustelldienstes als fakultativer Vertragsinhalt angeboten werden (siehe § 28 Abs. 2 ZustG). Zulassung als elektronischer Zustelldienst Für die Zulassung als elektronischer Zustelldienst müssen private Zustelldiensteanbieter die in der Zustelldiensteverordnung (ZustDV), BGBl. II Nr. 233/2005 festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dabei sind auch die in § 3 Abs 1 Z 7 und Z 10 ZustDV genannten Anforderungen zu erfüllen. Nach § 4 ZustDV sind diese technischen Spezifikationen sowie die Erfordernisse zur Erfüllung der in § 3 Abs. 1 Z 10 ZustDV genannten "Web Content Accessibility Guidelines" des W3C in der Stufe A im Internet zu veröffentlichen: •Technische Spezifikationen entsprechend § 3 Abs 1 Z 7 ZustDV 1.die Kommunikation zwischen Applikationen und Zustelldienst zur Übergabe von Sendungen und zur Übermittlung von Zustellnachweisen beschreibende Schnittstellenspezifikation „ZUSE Interface Spezifikation – Aufbau (ZUSEMSG)“, 2.die Elektronische Zustellung – LDAP-Schemabeschreibung (ZUSELDAP), 3.die Spezifikation der Bürgerkarte für die in den §§ 32 und 35 ZustG genannte Inanspruchnahme der Bürgerkarte und 4.serverseitig authentifizierte Verbindungen mit starker Verschlüsselung mit Schlüssellängen von mindestens 100 Bit (Server Sicherheitsstufe 1 im Sinne der Konvention „Sicherheitsstufen für die Kommunikation Bürger – Behörde im Bereich E-Government“) •Erfordernisse zur Erfüllung der in § 3 Abs. 1 Z 10 ZustDV genannten "Web Content Accessibility Guidelines" des W3C in der Stufe A Quelle: http://www.austria.gv.at ... link (0 comments) ... comment ... older stories
|
Online for 6605 days
Last update: 2007.01.22, 11:31 status
You're not logged in ... login
menu
search
calendar
recent updates
IV 2: 3) Hausübung
Aufgabenstellung: Resumieren Sie, ohne Verpflichtung... by Sonja.Pointner.Uni-Linz (2007.01.22, 11:31) Interaktive Abfrage
Abfrage...
Interaktive Abfrage Abfrage des Verlags BOHMANN... by Sonja.Pointner.Uni-Linz (2007.01.22, 11:14) Apple Handy
Erstes Apple-Handy zum Ende des Sommers? 11.07.2005 Heftig... by Sonja.Pointner.Uni-Linz (2007.01.15, 10:19) 1) Hausübung IV2
Prüfen des ER-Diagramms zum Buchhandel Pointner... by Sonja.Pointner.Uni-Linz (2007.01.15, 10:14) Datenschutz
Datenschutz Das Recht auf Datenschutz, Geheimhaltung... by Sonja.Pointner.Uni-Linz (2007.01.15, 10:08) |