Mein perönlicher Weblog
Dienstag, 22. Mai 2007
Die österreichische Bürgerkarte
Bereits im Jahr 2001 wurden die ersten Online-Amtswege auf www.help.gv.at durchgeführt. Für ein erfolgreiches E - Government ist es wichtig, dass alle Akteure eingebunden werden und auch eine gute Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden besteht.

Die österreichische Bürgerkarte ist kein spezieller Kartentyp, sonder ein Konzept, dass Verwaltungsverfahren und Behördegänge auf elektronischem Weg für die Bürgerinnen und Bürger sicher gestalten lässt und dadurch ist es möglich, dass man diese Verfahren auf sicherem Wege macht.


Was bedeutet G2C, G2B, G2G?

G2C bedeutet Government to Citizen, darunter versteht man die digitale Erledigung von Behördenwege durch Bürger.

G2B bedeutet Government to Business, dass sind die Verfahren, die zwischen Behörde und Unternehmer stattfinden.

G2G bedeutet Government to Government, dies ist der elektronische Austausch von Kommunikation, Information und Daten innerhalb einer Behörde.


Unsere e-card besitzt eine Zusatzfunktion, die es ermöglicht unsere e-card zu einer „Bürgerkarte“ zu machen. Durch diese Zusatzfunktion kann man die e-card als elektronischen Ausweis für behördliche Verfahren und Datenabfrage benutzen.

Vorteile sind:
o Dokumente können rasch und sicher übermittelt werden
o Amtswege können rund um die Uhr erledigt werden
o Dokumente können sicher übermittelt werden
o Antragsformulare aus dem Internet
o Schluss mit vielen verschiedenen Passwörtern und Ausweiskarten
o Dokumente auf höchsten technischen Niveau verschlüsseln und sicher schützen
o keine Wartezeiten
o Nutzung elektronischer Zustelldienste für persönliche Sendungen
o einfach Bearbeitung von elektronischen übermittelten Anträgen auch bei der Behörde


Welche Dienste können in Anspruch genommen werden?

Eine Vielzahl von Diensten können mittlerweile in Anspruch genommen werden, dazu gehört:

o Sozialversicherung
o Nutzung der e-Services der österreichischen Sozialversicherung
o Versicherungsdatenauszug
o Grunddaten der Krankenversicherung
o Genehmigungsverfahren von Medikamenten, Kontoeinsicht
o Finanz Online
o Anträge für Kindergeld
o Strafregisterauszug
o Meldebestätigung, etc.


7 Schritte zur Bürgerkarte

1. Handbuch lesen
Das Handbuch zur Aktivierung der Bürgerkarte „Aktivierung der e-card Verwaltungssignatur (Bürgerkatenfunktion)“ kann man aus dem Internet herunterladen. Anhand von Beispielen werden die einzelnen Schritte zur Aktivierung erklärt

2. Kartenleser anschließen
Als zweiten Schritt muss man den Kartenleser an seinem PC anschließen und dabei unbedingt auf die Hinweise der Installation achten.

3. Bürgerkartensoftware
Weiters muss man die Software auf seinem Computer installieren.

4. Pin Code aktivieren
Auf der e-card muss zum einen ein 6-stelliger Signatur PIN und zum anderen ein 4-stelliger Geheimhaltungs (oder Karten) PIN aktiviert werden. Die Aktivierung muss mittels der Software durchgeführt werden.

5. Verwaltungssignatur beantragen
Anschließend muss die e-card in das Kartenlesegeräte eingesteckt und gleichzeitig das Service Portal angerufen werden um dort die anstehenden Punkte befolgen zu können.

6. Verwaltungssignatur aktivieren
Um die Verwaltungssignatur aktivieren zu können, muss die Karte wieder in das Kartenlesegerät eingesteckt werden und das Service Portal angerufen werden um wieder die einzelnen Schritte befolgen zu können.

7. Erstanmeldung durchführen
Im letzten Schritt muss die Erstanmeldung durchgeführt werden, dies erfolgt durch den Link „Erstanmeldung“. Die Erstanmeldung wird im Normalfall einige Minuten in Anspruch nehemen und daher kann erst etwa 5 Minuten nach erfolgreicher Aktivierung der Verwaltungssignatur erfolgen.
 Sobald die Erstanmeldung mittels E-Mail bestätigt wurde, kann man die Bürgerkarte für alle Transaktionen der österreichischen Sozialversicherung in Anspruch nehmen.

Obwohl die Bürgerkarte meiner Meinung nach schon sehr gut funktioniert, gibt es nach Expertenmeinung nach wie vor Handlungsbedarf. Es soll vor allem der konkrete Nutzen forciert werden.

Robert Kernstock von der Dienstleistungs- und IT-Beratungsagentur Capgemini erklärt dazu: „Zwar ist das Angebot an E-Government-Services Europaklasse, bei der Nutzung durch Bürger und Wirtschaft liegen aber andere Länder – etwa Skandinavien – vor Österreich“.

Roland Ledinger, Geschäftsführer der „Plattform Digitales Österreich“, will das Thema gezielte Marketingaktivitäten in der Öffentlichkeit tragen und rechtliche Adaptierungen vornehmen. „Auch Online-Banking habe sich erst nach längerer Zeit durchgesetzt“; so Ledinger

Zitat Prof. Bosch
„Der Übergang zur Wissensgesellschaft hat zu einer neuen Qualität der Beziehung zwischen BürgerInnen und öffentlicher Verwaltung geführt. Kundenorientiertheit, Effizienz, Geschwindigkeit und Transparenz gehören zu den neuen Merkmalen einer virtuellen Verwaltung.“


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Verwendete Websites:

www.bürgerkarte.at
http://www.cio.gv.at/identity/
http://www.chipkarte.at/esvapps/page/page.jsp?p_pageid=220&p_menuid=51924&p_id=4
http://derstandard.at/?url=/?id=2736980
http://www.smart-systems.at/downloads/Ditact_Salzburg.pdf

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