Google Street View

"Google Maps mit Street View bietet Ihnen die Möglichkeit, Orte auf der ganzen Welt in einer 360-Grad-Ansicht auf Straßenebene zu erkunden. Sie können sich Restaurants anschauen, sich in Stadtvierteln umsehen oder Ihre nächste Reise planen.“1

 

Die dafür erforderlichen Bilder werden von auf Fahrzeugen mit montierten Kameras aufgenommen, die öffentliche Wege und Straßen abfahren und währenddessen ihre Aufnahmen für den Internetservice machen.

 

 

Kritik2

 

 

Missbrauchsgefahr:

Die enthaltenen Daten laden zum Missbrauch ein, sagen die Kritiker. Kriminelle könnten mittels Internet völlig anonym die Lage von Häusern und erreichbare Fenster erkunden. Firmen wiederum können den Dienst für unerwünschte Werbung nutzen.

 

Privatsphäre:

Bei der gewinnung der Daten ist es unvermeidlich, dass auch Passanten und Fahrzeuge mit erfasst und fotografiert werden. Um die Angst vor dem Verlust der Privatsphäre zu dämmen versichert dem Google, dass Gesichter und Autokennzeichen vor der Veröffentlichung in Street View verpixelt und unkenntlich gemacht werden.  
Ob dies allein Schutz bietet ist fraglich- Personen könnten trotzdem an ihrer Kleidung identifiziert werden, was auch für Autos gilt, selbst wenn die Kennzeichen verpixelt sind.

Und auch wenn das Abfotografieren von Gebäuden grundsätzlich erlaubt ist, gibt es hier bedenken- Die Kameras auf den Google-Autos sind in einer Höhe von über 2,50 Meter montiert und können somit über Hecken und Gartenzäunen blicken und fotografieren.

 

Sicherheitsbedenken:

Obwohl ersonen unkenntlich gemacht werden sollen gibt es berechtigte Bedenken, denn die Software, die Menschen an Augen, Nase und Mund erkennen soll, hat keine hundertprozentige Erfolgsquote.

 

 

Österreich

 

Als im 2010 bekannt wurde, dass Google bei den Street View-Fahrten auch WLAN Daten ermittelt hatte und noch dazu dabei Inhaltsdaten von E-Mails aufgezeichnet hatte, wurde von der Datenschutzkommission ein Prüfverfahren eingeleitet, woraufhin Google die Inhaltsdaten gelöscht hat.

 

 

Für die Datensammlung in Österreich wurden nun 3 zusätzliche Auflagen erlassen:3

1) Bei Aufnahmen von Personen in besonders sensiblen Bereichen sind nicht nur deren Gesichter, sondern die Gesamterscheinung der Personen unkenntlich zu machen. Dazu zählen insbesondere die Eingangsbereiche von Kirchen, Gebetshäusern, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Gefängnissen.

 

2) Bildaufnahmen privater nicht einsehbarer Immobilien, wie insbesondere umzäunter Privatgärten und -höfe, sind vor einer Veröffentlichung im Internet unkenntlich zu machen.

 

3) Betroffene haben ab dem Zeitpunkt der Ermittlung der Daten ein Widerspruchsrecht. Um dieses bereits vor der Veröffentlichung der Daten von Gebäuden zu ermöglichen, müssen geeignete Werkzeuge zur Verfügung gestellt werden.

 

Die ersten beiden Empfehlungen muss Google bis zur Veröffentlichung der Daten im Internet umsetzen. Das Werkzeug zum Widerspruchsrecht und der Hinweis darauf sind mindestens zwölf Wochen vor Veröffentlichung der Daten im Internet zur Verfügung zu stellen.

 

Datenschutz nach Google:

 

 Video: http://www.youtube.com/watch?v=ji63biVGcbY&feature=player_embedded

 

 

1: http://maps.google.at/intl/de/help/maps/streetview/faq.html

2: http://www.tagesschau.de/inland/proconstreetview100.html

3: https://www.dsk.gv.at/site/6733/default.aspx


doris.wolf.uni-linz, 15. Okt 11