Creative Commons bestehen aus einem Bündel von Standard-Lizenzverträgen, mittels derer Autoren der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen können. Darunter fallen Bilder, Fotos, Musikstücke, Kompositionen etc.
Diese Lizenzverträge unterscheiden sich vom herkömmlichen Urheberrecht bzw. Copyright in der Abstufung der Freiheitsgrade.
Auf diese Weise erhalten Nutzer und Urheber Rechtssicherheit darüber, in wieweit die Inhalte verwendet werden dürfen. Ein weiteres Charakteristikum der Lizenzverträge ist, dass sie auch für juristische Laien verständlich sind.
Es gibt vier Lizenzbausteinen:
Namensnennung des Urhebers (der Autor muss genannt werden)
Nutzung des Inhaltsnur zu nicht-kommerziellen Zwecken (Verkauf verboten)
Keine Bearbeitung des Originals (Veränderung verboten)
Weitergabe unter gleichen Bedingungen (gleiche Lizenz bei Weitergabe)
Hieraus entstehen 6 verschiedene Lizenzkombinationen:
Bild:http://www.masternewmedia.org/images/creative-commons-license-types-pros-cons.gif
Für weitere Informationen siehe auch hier.
Quellen:
1: http://net.educause.edu/ir/library/pdf/ELI7023.pdf