Das Trojanische Pferd

Die Online-Durchsuchung ermöglicht es den Ermittlungsbehörden auf die Festplatte des Computers eines potenziellen Straftäters mit Hilfe einer während der Internet-Nutzung installierten Software, einem sog. „Trojaner“, zuzugreifen. Diese Software übermittelt sodann die auf der Festplatte gespeicherten Daten an die Behörde.1

 

Zwar können die Staatsanwaltschaft oder die Polizei auch im Rahmen einer gewöhnlichen Hausdurchsuchung bzw. Beschlagnahme des PCs an die darauf gespeicherten Daten gelangen. Der Vorteil der Online-Durchsuchung liegt aber darin, dass sie heimlich und über einen längeren Zeitraum erfolgen kann.

 

Obwohl es in Österreich derzeit keine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Online-Durchsuchungen wurde von den Urhebern der Software ein Ankauf aus Österreich bestätigt.2

Es ist daher dringend zu klären ob bzw. welche Software gekauft wurde und inwiefern sie zum Einsatz kommen soll.

  

 

1: http://www.spiegel.de/lexikon/55567016.html

 

2: http://orf.at/stories/2084135/

 

 


doris.wolf.uni-linz, 15. Okt 11