Schlüsseltechnologien
Samstag, 23. Mai 2009
Datenschutz und Privatsphäre bei Location based services
Als Location Based Services werden Dienste bezeichnet, die auf GPS- oder Handy-Ortung aufbauen. Ob iPhone, Blackberry oder das Google-Handy – mit den neuesten Handymodellen ist es möglich, Personen in Echtzeit zu überwachen.

Für viele mag die Ortung gewisser Personen oder Einrichtungen anhand ihrer Handys einen hohen Nutzen bergen. Vor allem in Notfällen wie bei Lawinenabgängen oder ähnlichen Katastrophen ist man froh, anhand seines Handys geortet werden zu können. Aber auch in Alltagssituationen greift man gerne auf diese Funktion zurück. So sind Eltern oftmals beruhigt, im Notfall zu wissen, wo sich ihre Kinder befinden. Aber auch der eifersüchtige Partner neigt schnell einmal dazu nachzusehen wo sich denn die/der Liebste gerade aufhält.

Allerdings ist für immer mehr Menschen die Ortung ihrer Handys auch ein Eingriff in die Privatsphäre. Dieser Meinung sind zum Beispiel Arbeitnehmer, die sich durch die vermehrte Kontrolle ihrer Chefs unter Druck gesetzt fühlen. Und selbst wenn man als Chef eigentlich „nur“ überprüfen will, ob der Angestellte Kontakt zur Konkurrenz hat, bekommt man unfreiwillig Informationen, die nicht nur diesen Zweck erfüllen. So erfährt der Arbeitgeber zum Beispiel, dass sein Angestellter seine Mittagspause in der Regel um eine halbe Stunde verlängert oder aber dass er diese gerne damit verbringt, seine Frau zu betrügen.

„ArgeDaten Privacy Service“ erklärt in diesem Zusammenhang:

„Da nicht nur zweckentsprechende Informationen ermittelt werden, sind Personen-Ortungen – ohne Einwilligung des Überwachten - wegen der strengen Zweckbindung nach § 6 DSG 2000 per se fragwürdig. Ortungen befinden sich damit mit der Videoüberwachung in „guter Gesellschaft“, auch diese zeichnet in der überwiegenden Zahl der Fälle Unschuldige und nicht zweckdienliche Daten auf.“ ( http://www2.argedaten.at/session/anonym546612xpzzso530921.E42_INP.html )

Selbst wenn der ursprüngliche Zweck der Personen-Ortung durch sein Handy vielleicht sogar berechtigt ist, führen derartige Zufallsfunde dazu, dass diese Ermittlungsmaßnahmen datenschutzrechtlich unzulässig sind.

Ausführlichere Infos zum Thema Datenschutz der Personenortung findet ihr unter:
http://www2.argedaten.at/session/anonym546612xpzzso530921.E42_INP.html


Um noch etwas die technischen Aspekte zu analysieren ist zu sagen, dass Apple bei seinem iPhone nicht auf GPS-Satelliten setzt, sondern nur auf Mobilfunk- und Wireless-LAN-Zugangspunkte. Dahinter stecken Karteninformationen mit Zugangsinformationen von Skyhook, die vor etwa einem Jahr laut Angaben des Unternehmens insgesamt 100 Millionen Wireless-LAN- und 400.000 Mobilfunk-Zugangspunkte umfasst haben und bis heute wahrscheinlich um etliche weitere aufgestockt wurden. Laut Skyhook konnte man vor einem Jahr die Position von bereits über 500 Millionen Menschen in 32 Ländern bestimmen. (vgl. http://skyhookwireless.com/press/skyhookcoverage.php).
„Das System lässt sich aber für mehr als bloße Navigation nutzen. Als Beispiel wird hier AroundMe genannt, welches in der Nähe befindliche Geschäfte auflistet, und RunKeeper, mit dem sich Jogging-Strecken analysieren lassen. Vor allem in städtischen Gebieten sieht Skyhook für seine Lösung Vorteile gegenüber GPS, welches durch Gebäude stärker Störungen ausgesetzt ist“ ( http://www.mactechnews.de/news/index.html?id=143297 )

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