Schlüsseltechnologien
Samstag, 23. Mai 2009
Datenschutz und Privatsphäre bei Location based services
Als Location Based Services werden Dienste bezeichnet, die auf GPS- oder Handy-Ortung aufbauen. Ob iPhone, Blackberry oder das Google-Handy – mit den neuesten Handymodellen ist es möglich, Personen in Echtzeit zu überwachen.

Für viele mag die Ortung gewisser Personen oder Einrichtungen anhand ihrer Handys einen hohen Nutzen bergen. Vor allem in Notfällen wie bei Lawinenabgängen oder ähnlichen Katastrophen ist man froh, anhand seines Handys geortet werden zu können. Aber auch in Alltagssituationen greift man gerne auf diese Funktion zurück. So sind Eltern oftmals beruhigt, im Notfall zu wissen, wo sich ihre Kinder befinden. Aber auch der eifersüchtige Partner neigt schnell einmal dazu nachzusehen wo sich denn die/der Liebste gerade aufhält.

Allerdings ist für immer mehr Menschen die Ortung ihrer Handys auch ein Eingriff in die Privatsphäre. Dieser Meinung sind zum Beispiel Arbeitnehmer, die sich durch die vermehrte Kontrolle ihrer Chefs unter Druck gesetzt fühlen. Und selbst wenn man als Chef eigentlich „nur“ überprüfen will, ob der Angestellte Kontakt zur Konkurrenz hat, bekommt man unfreiwillig Informationen, die nicht nur diesen Zweck erfüllen. So erfährt der Arbeitgeber zum Beispiel, dass sein Angestellter seine Mittagspause in der Regel um eine halbe Stunde verlängert oder aber dass er diese gerne damit verbringt, seine Frau zu betrügen.

„ArgeDaten Privacy Service“ erklärt in diesem Zusammenhang:

„Da nicht nur zweckentsprechende Informationen ermittelt werden, sind Personen-Ortungen – ohne Einwilligung des Überwachten - wegen der strengen Zweckbindung nach § 6 DSG 2000 per se fragwürdig. Ortungen befinden sich damit mit der Videoüberwachung in „guter Gesellschaft“, auch diese zeichnet in der überwiegenden Zahl der Fälle Unschuldige und nicht zweckdienliche Daten auf.“ ( http://www2.argedaten.at/session/anonym546612xpzzso530921.E42_INP.html )

Selbst wenn der ursprüngliche Zweck der Personen-Ortung durch sein Handy vielleicht sogar berechtigt ist, führen derartige Zufallsfunde dazu, dass diese Ermittlungsmaßnahmen datenschutzrechtlich unzulässig sind.

Ausführlichere Infos zum Thema Datenschutz der Personenortung findet ihr unter:
http://www2.argedaten.at/session/anonym546612xpzzso530921.E42_INP.html


Um noch etwas die technischen Aspekte zu analysieren ist zu sagen, dass Apple bei seinem iPhone nicht auf GPS-Satelliten setzt, sondern nur auf Mobilfunk- und Wireless-LAN-Zugangspunkte. Dahinter stecken Karteninformationen mit Zugangsinformationen von Skyhook, die vor etwa einem Jahr laut Angaben des Unternehmens insgesamt 100 Millionen Wireless-LAN- und 400.000 Mobilfunk-Zugangspunkte umfasst haben und bis heute wahrscheinlich um etliche weitere aufgestockt wurden. Laut Skyhook konnte man vor einem Jahr die Position von bereits über 500 Millionen Menschen in 32 Ländern bestimmen. (vgl. http://skyhookwireless.com/press/skyhookcoverage.php).
„Das System lässt sich aber für mehr als bloße Navigation nutzen. Als Beispiel wird hier AroundMe genannt, welches in der Nähe befindliche Geschäfte auflistet, und RunKeeper, mit dem sich Jogging-Strecken analysieren lassen. Vor allem in städtischen Gebieten sieht Skyhook für seine Lösung Vorteile gegenüber GPS, welches durch Gebäude stärker Störungen ausgesetzt ist“ ( http://www.mactechnews.de/news/index.html?id=143297 )

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Katharina.Schmid.Uni-Linz, Sonntag, 24. Mai 2009, 10:34
Dein Beitrag ...
... stellt eine gute Ergänzung zu meinem dar. In meinem Beitrag beschreibe ich Geofencing, eine Anwendung von GSM und GPS, bei welcher die geografischen Daten eines Objektes dahingehend überprüft werden, ob diese in einem vordefinierten Bereich liegen. Wie du auch in deinem Beitrag beschrieben hast wird Geofencing auch von Arbeitgebern und von um Kinder besorgten Eltern eingesetzt. Die datenschutzrechtliche Seite habe ich auf meine Blog allerdings nicht behandelt. Dafür findest du in meinem Beitrag Richtlinien für Entwickler um einen möglichst sensiblen Umgang mit LBS zu gewähren.

lg Kathi

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christine.zehentmayr.Uni-Sbg, Sonntag, 24. Mai 2009, 22:28
Sehr guter...
...Beitrag, gerade weil Datenschutz in diesem Zusammenhang sehr wichtig ist. Zwei kleine Kommentare habe ich dazu:

Das neue iPhone 3G hat mittlerweile GPS, damit kann man in Verbindung mit Googlemaps Wegbeschreibungen abrufen, den eigenen Standort ermitteln, oder interaktive Stadtführer herunterladen. Ganz ausgereift ist diese Navigation aber noch nicht - nachzulesen unter http://is.gd/D05R
Und was auch noch interessant ist - Apple verbietet die Entwicklung von Routenplaner-Software fürs iPhone 3G (wie zB ein App von TomTom). Mehr dazu unter http://is.gd/D077

Und gut dass du auch die Spache auf Unterstützung der Bergrettung durch GPS bringst. Solange das Handy Akku hat, kann es lebensrettend für jedes Lawinenopfer (sofern es so, hm, 'selbst schuld' ist und kein Lawinenpieps mithat) oder Verunglückten/Vermissten auf dem Berg sein. Habe schon von Mitgliedern unserer Bergrettung gehört, dass sie diese Technologie genau dazu verwenden.

Etwas mehr zu Geotagging und Suchmaschinen in meinem Blog http://collabor.idv.edu/0520897/stories/26890/comment

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christine.zehentmayr.Uni-Sbg, Montag, 25. Mai 2009, 09:00
Noch ein kleiner Nachtrag
Mir ist jetzt noch eingefallen, dass ich euch ja auch gleich ein akutelles Beispiel zeigen kann. Auf meiner Twitter-Seite http://twitter.com/c_lizard könnt ihr einen Tweet mit dem Thema 'Freiluftbüro' vom 23. Mai finden. Dabei bin ich auf einem Berggipfel gesessen, habe ein Foto gemacht, dieses getaggt und an Twitter gesendet.

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