Propaedeutikum Copyright, Fair Use, Creative Commons & Public Domain
susanne.aichinger.uni-linz, 29. April 2013, 22:35
Musikvideos teilen. Ein Video von Youtube posten. Ein Foto von meinem/meiner LieblingsmusikerIn hochladen. All das verstößt gegen das UrheberInnenrecht. Teure Abmahnungen können Folge dieser illegalen Handlungen sein. (Q1) Wenn man diese alltäglichen Verstöße gegen das UrheberInnenrecht betrachtet, kommt die Frage auf, ob dieses noch zeitgemäß ist? Doch was sind mögliche Alternativen, die sowohl die NutzerInnen entkriminalisiert, zugleich aber auch die eingeforderten Rechte der UrheberInnen schützt? Kann es so eine Regelung überhaupt geben?
Eine im anglo-amerikanischen Raum verbreitete Regelung, die diesen Ansprüchen großteils genügt, ist „Fair Use“. Eine kurze Übersicht über diese Rechtsdoktrin findet sich auf Wikipedia. Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass im Gegensatz zum österreichischen UrheberInnenrecht (Q2), Teile verwendet werden dürfen und das Orignial auch bearbeitet werden darf, wenn es gewissen (im Wikipedia-Artikel angeführten) nicht-kommerziellen Zwecken dient, ohne dass es einer Autorisierung der InhaberInnen des UrheberInnenrechts bedarf. In folgendem 10-minütigen Video wird Fair Use mit Hilfe von Disneyfilm-Ausschnitten erklärt. Sehr sehenswert:
Hier noch ein Video, das zeigt, wie Youtube mit dem UrheberInnenrecht umgeht, und wie auch Majors der Musikindustrie von der Kreativität von AmateurInnen profitieren können.
Während Fair Use keine eigene Lizenz ist, und sich auf das Verwenden von unter Copyright stehenden Musikstücken, Videos, Texten, usw. bezieht, gibt es als Alternative zum klassischen Copyright auch die Möglichkeit ebendiese auch mit einer Creative Commons (CC) Lizenz zu veröffentlichen (Wikipedia Artikel zu CC). Dabei kann man auf seinen Text, sein Bild, sein Video,... unterschiedliche Einschränkungen festlegen (wie zum Beispiel Namensnennung, nicht kommerzielle Weiterverwendung, keine Bearbeitung,...), wobei damit zumeist auch einhergeht, dass verwendete CC-Elemente auch nur als CC weiterverarbeitet und veröffentlicht werden darf. In folgender Tabelle werden die unterschiedlichen Möglichkeiten (some rights reserved) dargestellt:
Auch hier wieder ein Video als Überblick:
Als letztes sei noch Public Domain genannt, was frei zugängliche Werke beschreibt, deren UrheberIn zumindest einer nicht-kommerziellen Nutzung zugesagt hat bzw. auf seine/ihre UrheberInnenrechte verzichtet (Wikipedia Artikel).
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