Jasmin's Weblog
Montag, 23. Juni 2008
Rückblick SS 08
Im SS 08 wurden im Rahmen der Lehrveranstaltung „E-Cooperation“ unzählige interessante Themen wie beispielsweise „Weblogs als kollaboratives Werkzeug in der Lehre“ „Social Software“ oder „Medien und Urheberschaft“ durchgenommen und ein Weblog erstellt.

In meinem Weblog habe ich Beiträge zu folgenden Themen verfasst:

•Kurzvorstellung
•Stellungnahme zum Medium Lernblog
•vertrauensbildende Maßnahmen in virtuellen Gemeinschaften
•„Anspruch und Wirklichkeit der Lernblogs“
•Web 2.0 Dienst „Second Life“
•„Telekom soll eigene Manager bespitzelt haben“

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„Telekom soll eigene Manager bespitzelt haben“
In einem Artikel auf „heise online“ mit dem Titel „Telekom soll eigene Manager bespitzelt haben“, geht es darum, dass die „Deutsche Telekom“ heimlich Telefon-Verbindungsdaten ihrer Manager ausspioniert haben soll. Dadurch sollen undichte Stellen in Vorstand und Aufsichtsrat aufgespürt werden.

Laut § 1. des Datenschutzgesetzes hat „jedermann, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht."
Jeder hat demnach das Grundrecht auf Datenschutz.

Laut § 48a. des Datenschutzgesetzes sind „Auftraggeber des öffentlichen Bereiches im Katastrophenfall ermächtigt, Daten zu verwenden, soweit dies zur Hilfeleistung für die von der Katastrophe unmittelbar betroffenen Personen, zur Auffindung und Identifizierung von Abgängigen und Verstorbenen und zur Information von Angehörigen notwendig ist.“

Personen dürfen also bespitzelt werden, wenn bestimmte Umstände gegeben sind. Derartige Tatbestände liegen jedoch meiner Meinung bei der „Deutschen Telekom“ nicht vor. Diese wäre demnach nicht dazu berechtigt gewesen, die Telefon-Verbindungsdaten der Manager auszuspionieren.

Ein ähnlicher Vorfall der Bespitzelung von Mitarbeitern ereignete sich vor kurzem beim Discounter „Lidl“. Hier wurden unzählige Mitarbeiter ausspioniert und es wurden seitenlange Protokolle über Gesprächsmitschnitte verfasst. In diesen Protokollen wurde beispielsweise notiert, wann und wie häufig Mitarbeiter auf die Toilette gingen oder wer mit wem möglicherweise ein Liebesverhältnis habe.

Derartige Vorfälle stellen Verstöße gegen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter dar. Die Mitarbeiter verlieren meiner Meinung nach vollkommen das Vertrauen zu ihrem Arbeitgeber.
Heimliche Mitarbeiterüberwachung geht gar nicht ohne konkret vorliegenden Tatverdacht oder ohne vorliegender Katastrophe (vgl. § 48a. Datenschutzgesetz).

In manchen Fällen jedoch geben Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern den Anlass zur „Bespitzelung“ bzw. Überwachung. Viele Arbeitnehmer spielen während der Arbeitszeit Computerspiele, schreiben private Emails oder führen private Telefongespräche auf Kosten der Firma. Solche Dinge sollte man jedoch in seiner Freizeit erledigen um Misstrauen gar nicht aufkommen zu lassen und keinen Grund zur Bespitzelung zu liefern.

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