Datenschutz Datenschutz

Bernhard.Kellner.Uni-Linz, 11. Dezember 2007, 17:14

Wie arbeitet die Datenschutzpolizei?

Was passiert in einem Land wie Österreich wenn das Datenschutz Gesetz verletzt wird? Wer ahndet diese Verletzungen und was passiert mit den Tätern? Dies Fragen stellt sich jemand, dessen Daten fälschlicherweise in irgendeiner Datenbank gespeichert wurden und nun gegen ihn verwendet werden.

Nun hierzu ist zu sagen, dass ein in Österreich keine „Datenschutzpolizei“ gibt. Es liegt im ermessen eines jeden einzelnen Bürgers sich gegen unrechtmäßige bzw. falsche Verwendung seiner persönlichen, teils sensiblen Daten zu wehren. Dies wird meist aber unterlassen, da man als Bürger viel zu oft zu wenige Hintergründe kennt und Beispielsweise gar nicht weiß. Damit so etwas seltener passiert Verfasse ich diesen Blogbeitrag.


Die Rechte im Datenschutzgesetz 2000

Auskunftsrecht

Jeder hat das grundsätzlich das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten, wenn seine Identität in ausreichender Form nachgewiesen ist. Dies wäre zum Beispiel durch eine Auskunft via RSA Brief gewährleistet. Weiters muss einem Betroffenen auch Name und Anschrift der Firma mitgeteilt werden, welche mit der Datenspeicherung beauftragt ist. Dies alles ist mit der Bedingung verknüpft, dass man an der Auskunftserteilung mitwirkt. In der Regel tut dies der Betroffene in dem er schriftlich um Auskunft ersucht.
Datenschutzgesetz 2000/§ 26

Die Frist für die Auskunftserteilung beträgt in acht Wochen. Das heißt der Datenverarbeiter muss dem Betroffen innerhalb von acht Wochen Auskunft über die Daten geben oder eine Begründung anführen warum er keine Auskunft über die Daten geben kann. Solche Gründe findet man in § 26 Abs. 2 DSG. Datenschutzgesetz 2000/§ 26

Die Auskunft ist einmal pro Jahr kostenlos zu erteilen, falls der Betroffene öfter eine Auskunft wünscht ist ein Betrag in der Höhe von € 18,89 fällig, von diesem Betrag darf aber Abgewichen werden, wenn die tatsächlichen Kosten der Auskunftserteilung höher sind. Datenschutzgesetz 2000/§ 26

Wer eine Auskunft in Anspruch nehmen will, kann dies mit einem Musterbrief der Arge Daten ganz einfach tun den passenden Musterbrief findet man hier.
Musterbriefe

Recht auf Richtigstellung oder Löschung

Daten die unrichtig oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen sind unverzüglich richtig zu stellen oder zu löschen. Diese Richtigstellung bzw. Löschung kann durch den Betroffenen selbst ausgelöst bzw. beantragt werden aber auch durch den Datenverwalter falls ihm Änderungen mitgeteilt werden. Falls der Betroffene nicht selbst die Speicherung der Daten angeordnet hat obliegt hier der Nachweis der Richtigkeit der Daten dem Datenverwalter. Datenschutzgesetz 2000/§ 27

Daten sind auch dann zu löschen, wenn der Datenverwalter diese nicht mehr für die ursprüngliche Anwendung benötigt.
Datenschutzgesetz 2000/§27

Auch in diesem Fall muss der Betroffene innerhalb von acht Wochen erfahren, ob seine Daten tatsächlich korrigiert oder gelöscht wurden. Falls weder der Betroffene dir Unrichtigkeit, noch der Datenverarbeiter die Richtigkeit von Daten beweisen kann, ist diesen ein Vermerk beizufügen, dass der Betroffene die Richtigkeit besteitet. Datenschutzgesetz 2000/§ 27

Auch für die Richtigstellung bzw. Löschung von Daten findet man bei der Arge Daten Musterbriefe unter dem folgenden Link.
Musterbriefe

Widerspruchsrecht

Falls ein Betroffener nicht will, dass seine Daten gespeichert werden und dies von Gesetzt wegen nicht erforderlich ist, so hat er das Recht die Daten löschen zu lassen. Der Datenverarbeiter muss dem binnen acht Wochen folge leisten. Datenschutzgesetz 2000/§ 28

Auch für diesen Fall wird von der Arge Daten ein Musterbrief angeboten. Auch dazu stelle ich den Link zur Verfügung.
Musterbriefe


Persönliches Fazit

Obwohl einem das neue Datenschutzgesetz viele Rechte einräumt, so ist man trotzdem machtlos, wenn Vater Staat das Bedürfnis hat Telefonate, Mailverkehr und den Browserverlauf seiner Bürger auf Vorrat zu speichern. In der heutigen Zeit ist leider der Schritt zum gläsernen Menschen fast vollzogen. Doch vor privaten Datenverwaltern können wir uns sehr wohl schützen. Wenn man so recherchiert kann man kaum glauben, wie viele Institutionen es gibt, die sensible Daten über einen selbst speichern. Banken, Versicherungen etc. sind stets bemüht sehr viel über ihre Kunden zu Wissen. Ob dies alles zu unserem Vorteil ist sei aber dahingestellt.

Quellen:

www.argedaten.at
www.dsk.gv.at

3 comments :: Kommentieren

Hallo Bernhard!

Carina.Binder.Uni-Sbg, 11. Dezember 2007, 22:04

Danke für dein Statement in meinem Weblog. Hab mir natürlich auch die Mühe gemacht und mir deinen Beitrag zum Datenschutz durchgelesen. :-). Find den Beitrag übrigens sehr gut, jetzt habe ich mal halbwegs einen Durchblick in dem ganzen Paragraphendschungel. :-).

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Veronika.Kellermeir.Uni-Linz, 13. Dezember 2007, 19:49

Hallo!

Diese unübersichtlichen Gesetztestexte, die ja meistens in unverständichen Ausdrücken geschrieben werden sind für mich eher eine Geduldsprobe!

Dein Beitrag ist dir wirklich gut gelungen. Man bekommt ein gutes Bild von allen Regelungen in diesem Zusammenhang!

lg Veronika

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Hallo Bernhard!

Linda.Achatz.Uni-Sbg, 23. Dezember 2007, 11:39

In meinem aktuellen Beitrag habe ich mich ebenfalls mit Datenschutz beschäftigt. Besonders interessant kann das für dich sein, wenn du ebenfalls auf StudiVZ angemeldet bist! Ich habe mich nämlich kritisch mit den neuen Datenschutzbestimmungen auseinandergesetzt. Ich würde mich freuen, wenn du an einer Diskussion teilnimmst!

Linda

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