Susi`s WEBLOG |
Freitag, 4. Juli 2008
HÜ 10
Susanne.Bauer.Uni-Linz, 11:26h
Mehr denn je werden heutzutage unsere Aktivitäten durch elektronische Mittel unterstützt oder ausgeführt. Es gibt viele Situationen, in welchen Individuen Datenspuren hinterlassen. Beispielsweise am Arbeitsplatz, beim Einkauf, beim Bezug von Dienstleistungen wie etwa per E-Government, bei Behandlungen im Spital oder bei Spielen usw, es betrifft also jeden einzelnen von uns.
Der Begriff "E-Government" steht heute als Synonym für eine moderne und effiziente Verwaltung. Neben Sandra Gollonitsch, die die Bürgerkarte zu ihrem Thema machte, möchte ich mich mit dem E-Government Gütersiegel beschäftigen. Das österreichische E-Government Gütersigel wurde auf Initiative des IKT-Bund der österreichischen Bundesregierung im Jahr 2003 geschafften. Sinn und Zweck des Gütersiegels ist, Betrachtern auf eine einfache und schnelle Art die Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit einer E-Government Website zu signalisieren. Zur Erlangung des Gütersiegels hat der Serviceanbieter strenge und klar definierte Qualitätskriterien zu erfüllen für die er sich auch zur Beibehaltung verpflichtet, ansonsten ist mit dem Entzug es Gütersigels zu rechnen. Ziel ist, sicher qualitativ hochwertige Lösungen zu erkennen und auszeichnen zu können. Insgesamt soll durch das österreichische Gütersigel anhand von „Label“ das Gütersigel für den Anwender ein Maximum an Struktur und Transparenz bieten. Beim Gütesiegel wird eine Gruppierung von Einzelkriterien (in der Folge mit „Label“ bezeichnet) in den Bereichen Technik, Organisation und Semantik vorgenommen. Es gibt also eine Zusammenfassung einzelner Kriterien zu Label. Das Gütesiegel beinhaltet eine Vielzahl von Label zur besseren Darstellung der Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Kriterien. Die Vergabe des Gütesiegels erfolgt, wenn der geforderte Anteil der in zumindest einem Label zusammengefassten Kriterien erfüllt ist. Ein Label besteht also aus mehreren Kriterien. Im Label wird wiederum zwischen MUSS und KANN Kriterien unterschieden. Muss-Kriterien sind, soweit für das Produkt anwendbar, jedenfalls zu erfüllen. Kann-Kriterien sind zur Erfüllung eines Labels nicht zwingend. Die angeführten Kriterien findet man am Reference Server unter http://reference.e-government.gv.at. Typischer E-Government Musterprozess: 1. Amtsweg beginnen, Formular aufrufen (HELP.gv.at) 2. Formular ausfüllen (Formular-Styleguide) 3. Unterschreiben (www.buergerkarte.at) 4. Bezahlen (z.B. EPS2) 5. Abholen (www.zustellung.at) 6. Neuen Amtsweg starten. ... link (3 comments) ... comment ... older stories
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