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Gesellschaftliche Aspekte
Donnerstag, 19. Juni 2008, 09:12
Neben den rechtlichen Aspekten in Punkto Bespitzelungsaffäre wird sich die Telekom höchstwahrscheinlich auch mit gesellschaftlichen Aspekten auseinandersetzen müssen.
Dass sich diese Affäre negativ auf das Image oder das Vertrauen in das Unternehmen - sei es nun seitens der Kunden oder der Mitarbeiter - auswirken wird, bleibt wohl unbestritten.
Wie sehr sich all dies auf die Firma auswirken wird, bleibt jedoch noch abzuwarten.
Dass sich diese Affäre negativ auf das Image oder das Vertrauen in das Unternehmen - sei es nun seitens der Kunden oder der Mitarbeiter - auswirken wird, bleibt wohl unbestritten.
Wie sehr sich all dies auf die Firma auswirken wird, bleibt jedoch noch abzuwarten.
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Rechtliche Aspekte
Donnerstag, 19. Juni 2008, 08:52
Und was sagt das "Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten" oder kurz Datenschutzgesetz zur Bespitzelungsaffäre bei der Telekom??
In §8 finden sich die Bestimmungen über "Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung nichtsensibler Daten" (§8).
Laut § 8 ist daher die Geheimhaltung bei der Verwendung von nichtsensiblen Daten genau dann nicht verletzt, wenn
1. eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung der Daten besteht oder
2. der Betroffene der Verwendung seiner Daten zugestimmt hat, wobei ein Widerruf jederzeit möglich ist und die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten bewirkt, oder
3. lebenswichtige Interessen des Betroffenen die Verwendung erfordern oder
4. überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten die Verwendung erfordern.
Wo besteht nun die Verletzung bei der Telekom??
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung dafür, dass die Telekom die Telefon-verbindungnen ihrer Aufsichtsräte überwachen lassen darf.
Die Aufsichtsräte haben einer Überwachung ihrerseits auch nicht zugestimmt.
Über die lebenswichtigen Interessen würde es sich meiner Meinung nach streiten lassen. Das Verraten von Interna an Journalisten richtet zwar höchstwahrscheinlich einen Schaden an, ob dieser aber "lebensbedrohlich" für die Telekom ist, bleibt jedoch fraglich.
Und zu guter letzt bestehen auch keine berechtigten Interessen der Telekom diese Daten überwachen zu lassen, wie es Absatz 4 verlangt.
In §8 finden sich die Bestimmungen über "Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung nichtsensibler Daten" (§8).
Laut § 8 ist daher die Geheimhaltung bei der Verwendung von nichtsensiblen Daten genau dann nicht verletzt, wenn
1. eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung der Daten besteht oder
2. der Betroffene der Verwendung seiner Daten zugestimmt hat, wobei ein Widerruf jederzeit möglich ist und die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten bewirkt, oder
3. lebenswichtige Interessen des Betroffenen die Verwendung erfordern oder
4. überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten die Verwendung erfordern.
Wo besteht nun die Verletzung bei der Telekom??
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung dafür, dass die Telekom die Telefon-verbindungnen ihrer Aufsichtsräte überwachen lassen darf.
Die Aufsichtsräte haben einer Überwachung ihrerseits auch nicht zugestimmt.
Über die lebenswichtigen Interessen würde es sich meiner Meinung nach streiten lassen. Das Verraten von Interna an Journalisten richtet zwar höchstwahrscheinlich einen Schaden an, ob dieser aber "lebensbedrohlich" für die Telekom ist, bleibt jedoch fraglich.
Und zu guter letzt bestehen auch keine berechtigten Interessen der Telekom diese Daten überwachen zu lassen, wie es Absatz 4 verlangt.
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Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom
Donnerstag, 19. Juni 2008, 08:31
Skandal bei der Deutschen Telekom!
Während der Jahre 2005 und 2006 hat die Deutsche Telekom allem Anschein nach die Telefon-Verbindungsdaten ihrer Manager überwachen lassen mit dem Zweck, undichte Stellen im Vorstand zu finden.
Diese Verbindungsdaten sollen - laut einem Bericht von ZOOMERde - an eine Berliner Detektei weitergeleitet worden sein, damit diese festellen konnte, ob Aufsichtsratsmitglieder der Telekom Unterredungen mit Journalisten führten und ihnen Interna verrieten.
Der ZOOMER berichtet weiters, dass sich bis jetzt mehr als ein halbes Dutzend - weit mehr als die Staatsanwaltschaft erwartet hatte - Mitarbeiter selbst angezeigt haben sollen.
Wer diesen Bericht im ZOOMER auch noch selbst lesen will, braucht nur diesem Link zu folgen.
Während der Jahre 2005 und 2006 hat die Deutsche Telekom allem Anschein nach die Telefon-Verbindungsdaten ihrer Manager überwachen lassen mit dem Zweck, undichte Stellen im Vorstand zu finden.
Diese Verbindungsdaten sollen - laut einem Bericht von ZOOMERde - an eine Berliner Detektei weitergeleitet worden sein, damit diese festellen konnte, ob Aufsichtsratsmitglieder der Telekom Unterredungen mit Journalisten führten und ihnen Interna verrieten.
Der ZOOMER berichtet weiters, dass sich bis jetzt mehr als ein halbes Dutzend - weit mehr als die Staatsanwaltschaft erwartet hatte - Mitarbeiter selbst angezeigt haben sollen.
Wer diesen Bericht im ZOOMER auch noch selbst lesen will, braucht nur diesem Link zu folgen.
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