Fazit
Samstag, 8. März 2008, 14:59
Aus meiner Sicht, muss jeder für sich entscheiden, ob er, und wenn wie weit, einen Weblog für private Zwecke benützt.
Hans.Mittendorfer.Uni-Linz,
2008.03.08, 18:15
Es gibt auch den Fall..
.. dass Sie angehalten werden, einen Weblog zum Zwecke der Ausbildung oder zur Erfüllung beruflicher Aufgaben führen sollen.
stefanie.grassegger.Uni-Linz,
2008.03.09, 19:10
Wenn ein Weblog zum Zwecke der Ausbildung genutzt wird, ist dies dann nicht wieder ein Lernblog?
In welchen Bereichen kann es vorkommen, dass ein Weblog zur Erfüllung beruflicher Aufgaben geführt wird?
In welchen Bereichen kann es vorkommen, dass ein Weblog zur Erfüllung beruflicher Aufgaben geführt wird?
ursula.windischbauer.Uni-Linz,
2008.03.09, 19:32
Also ich hab auf die schnelle einige Links zu beruflichen Weblogs gefunden. Diese werden zu Pr-Zwecken (Unternehmen/Politik), Selbstmarketing oder als Information für potentielle KundInnen, LieferantInnen etc. zur Verfügung gestellt/geführt. Auch rechtliche Informationen/Diskussionen, Information für MitarbeiterInnen uÄ werden geboten.
Ist mein Blog auch etwas für mein Unternehmen
Jobwechsel dank eines Weblogs?
lawblog
Ist mein Blog auch etwas für mein Unternehmen
Jobwechsel dank eines Weblogs?
lawblog
Hans.Mittendorfer.Uni-Linz,
2008.03.09, 22:26
Danke ..
.. für Ihren Beitrag. Ein Vorbild (= ein BILD, welches VOR dem eigenen BILD über die Welt und den Rest der Wirklichkeit kommen sollte) für kooperatives Lernen.
Die TeilnehmerInnen werden zu (gegenseitigen) LehrerInnen.
Und was hat dann der "echte Lehrer" in diesem Spiel noch zu suchen?
Die TeilnehmerInnen werden zu (gegenseitigen) LehrerInnen.
Und was hat dann der "echte Lehrer" in diesem Spiel noch zu suchen?
stefanie.grassegger.Uni-Linz,
2008.03.10, 12:04
Der "echte Lehrer" bekommt dann eine beratende und führende Funktion.