Astrid's Lernblog

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Letzte Aktualisierung: 2009.01.30, 13:46

Freitag, 30. Januar 2009
4. Hü zu Elektronischen Zahlungssystemen
Aufgabe:

Elektronische Zahlungssysteme.
Beschreiben ein konkretes Payment-Service, mit dem elektronische Zahlungen vorgenommen werden können. Berücksichtigen Sie in Ihrer Betrachtung folgende Punkte:
* Anbieter
* Zahlungszeitpunkt
* Transaktionshöhe
* Anonymität
* Abrechnung
* Verbreitung
Bearbeitung in Ihrem Lernblog auf collabor.
Bitte Kommentieren die Aufgabe 4: http://collabor.idv.edu/BuI08w/stories/24063/, damit Ihr Lernblog gefunden werden kann.

spätester Abgabetermin: Dienstag, 3. Februar 2009

Lösung:

Paysafecard (Prepaid Card)

Gliederung des Beitrags
1. Anbieter des elektronischen Zahlungsmittels
Die Paysafecard oder auch Prepaid Card zählt zu den elektronischen Zahlungsmitteln und kann seit dem Jahr 2000 für Einkäufe über das Internet verwendet werden. Seit Ende Mai des vergangenen Jahres verfügt das Unternehmen Paysafe über eine EU-weite Lizenz zur Ausgabe von elektronischem Geld. In Österreich wird die Paysafecard durch die BAWAG P.S.K. herausgegeben.

2. Verbreitung und Zahlungsablauf
Man erwirbt bei einer der 190.000 Verkaufsstellen in ganz Europa (3.000 sind es in Österreich), z.B. in einer der Filialen der Österreichischen Post AG, bei Hartlauer, Niedermeyer, Morawa, in einer Tankstelle oder Trafik, bei einem Automaten oder aber über das Internet ein Guthaben in Form der Paysafecard. Es gibt die Möglichkeit zwischen EUR 10, EUR 25, EUR 50 und EUR 100 Guthaben zu wählen. Je nachdem wo man das Guthaben erwirbt, erhält man entweder folgend dargestellte Paysafecard, oder einen Automatenausdruck. Erwirbt man das Guthaben z.B. im Online-Shop auf www.paysafecard.com kann man sofort in der eigenen PIN-Übersicht über sein Guthaben verfügen.


Abb.: Vorder- und Rückansicht der Paysafecard zum sicheren Bezahlen im Internet

Auf der Rückseite der Paysafecard rechts unten bzw. auf dem Automatenausdruck befindet sich ein Rubbelfeld, auf dem nach dem Freirubbeln ein 16-stelliger PIN-Code zum Vorschein kommt. Dieser Code wird dann nach dem Auswählen der Paysafecard-Zahlungsoption beim Bezahlen im Internet – sei es bei Online-Shops, Spiel- oder Wettportalen – angegeben. Die Zahlung ist damit erfolgt und der Zahlungszeitpunkt damit der Zeitpunkt des Kaufes.

3. Vorteile beim Bezahlen mit Paysafecard
  • Ein Vorteil dabei ist, dass man kein Konto und keine Kreditkarte zum Bezahlen benötigt und somit auch keine persönlichen Daten oder seine Bankverbindung preisgibt, was die Sicherheit des Zahlungsvorgangs bedeutend erhöht. Die eigene Anonymität beim Einkauf über das Internet wäre damit gewährleistet.
  • Auch wäre bei Missbrauch nur der Guthabenbetrag auf der Karte verloren und nicht mehr, wie es z.B. beim Missbrauch einer Kreditkarte der Fall wäre.
  • Der Käufer kann seine Paysafekarte vor dem Gebrauch auch mit einem Passwort schützen.
  • Es sind keine Softwareinstallationsarbeiten oder zusätzliche Hardware nötig.
  • Nutzer der elektronischen Zahlungsweise mittels Paysafecard sehen sich keinen zusätzlichen Kosten oder Gebühren für Transaktionen oder Bearbeitung gegenüber.
  • Bilden sich Restbeträge, können diese einfach beim nächsten Einkauf mit anderen Paysafecards kombiniert und aufgebraucht werden. Bei elektronischen Bezahlungen im Internet können Guthaben von bis zu zehn Paysafecards gleichzeitig eingelöst werden, wodurch auch Transaktionen mit höheren Beträgen möglich sind.
  • Ein weiterer Vorteil ist, dass wenn das Guthaben der Paysafecard aufgebraucht ist, auch keine Einkäufe mehr über das Internet getätigt werden können. Man muss sich bei Bedarf neues Guthaben kaufen. Auch lässt sich sowohl das noch vorhandene Guthaben, als auch die getätigten Umsätze jederzeit überprüfen und abfragen, wodurch sich sehr gut kontrollieren lässt, wie viel Geld man ausgegeben hat und verhindern, dass man Geld ausgibt, das man dann gar nicht hat (wie es wiederum bei Bezahlung mit Kreditkarte der Fall sein kann).
  • Ein weiterer Vorteil der Paysafecard ist, dass auch Menschen (vor allem Jugendliche), die jedoch nicht über eine Kreditkarte verfügen, auch Einkäufe über das Internet tätigen können. Hierfür werden zwei verschiedene Varianten der Paysafecard angeboten. Die rote für Jugendliche unter 18 und die blaue klassische Karte, die erst ab einem Alter über 18 erworben werden kann. In Österreich sind in etwa ein Drittel der verkauften Paysafecards rot. Diese Unterscheidung dient dem Zweck, dass Jugendliche keine Einkäufe auf nicht jugendfreien Seiten tätigen können.
4. Nachteile der Paysafecard
  • Löst man ein gekauftes Guthaben länger als zwei Jahre nach Erwerb nicht ein, wird vom Betreiber eine monatliche Verwaltungsgebühr in Höhe von zwei Euro eingehoben.
  • Auch kann die Akzeptanz der Paysafecard als Zahlungsmittel möglicherweise eingeschränkt sein, da sie zwar vielerorts akzeptiert wird, jedoch noch nicht überall Verbreitung gefunden hat.
5. Einsatz von Paysafecards
Die Paysafecard wird vorwiegend zum Bezahlen digitaler Güter und Dienstleistungen verwendet. Es werden vor allem Kosten für digitale Spiele, Wetten, Musik, Telefonie und Handy, Shopping oder Community und Dating mit dem erworbenen Guthaben gedeckt. Man kann z.B. Web 2.0-Dienste wie Second Life damit bezahlen, oder es auf bwin.com oder skype.com und dergleichen einlösen.

6. Kosten bei der Abrechnung beim Bezahlen mittels Paysafecard in Abhängigkeit von der Transaktionshöhe
Generell fallen für Online-Händler, die ihren Kunden das Bezahlen mit Paysafecard ermöglichen wollen keine Implementierungskosten für das Einrichten der Paysafe-Applikation an. Auch wenn ein Webshop-Partner technische Hilfe bezüglich der Zahlungsfunktion benötigt, stehen ihm die Telefonhotline und die entsprechenden Hilfeleistungen kostenlos zur Verfügung. Es sind auch keine Aktivierungs- oder Jahresgebühren oder dergleichen fällig.

Bezahlt jedoch ein Kunde bei einem Online-Händler mit seinem Paysafe-Guthaben, fallen für den Online-Händler Kosten an, je nach Art der verkauften Produkte. Dieser muss pro getätigter Transaktion ein so genanntes Disagio oder Abgeld vom Nennwert bezahlen. Dieses beträgt bei physischen Produkten 5,5%, bei allen virtuellen Produkten, außer Spielen 12% und 14% oder 35% (bei Kleinbeträgen zwischen EUR 0,01 und EUR 5) bei Browser Games (=Computerspiel, das einen Web-Browser als Benutzerschnittstelle benutzt), MMORPGs (= Massen-Mehrspieler-Online-Rollenspiel, ein ausschließlich über das Internet spielbares Computer-Rollenspiel), Casual Games (= Gelegenheitsspiele zur kurzweiligen Unterhaltung ohne langwierige Lernphase), virtuellen Welten oder dem Vertrieb von Spielwährung, Items oder Premium Accounts.

7. Quellen:

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