Gruppenarbeit - E-Tutoring 14.11.2008
stefan.leopoldseder.Uni-Linz, 06:50h
In diesem Topic soll die Gruppenarbeit abgearbeitet werden.
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Ablauf:
- 05 Minuten - Gruppeneinteilung
- 30 Minuten – Thema digital aufbereiten
- 10 Minuten – Analyse und Schlussfolgerungen
Zielsetzung:
In 30 Minuten soll das Thema in 4 Gruppen aufbereitet werden und die gefundenen Informationen digital unter dem Topic „Gruppenarbeit - E-Tutoring 14.11.2008“ WEB-Blog:
http://collabor.idv.edu/0556818/ veröffentlicht werden. Sollte kein Account existiert kann folgender verwendet werden:
Username: stefan.leopoldseder.Uni-Linz
PW: test
Hilfestellung unter:
Skype: leoo01
MSN: playwithme_leo@hotmail.com
ICQ: 264-072-881
Blog: Comment Hilfestellung
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1) Blutschutzgesetzt: Eheverbot zwischen Juden und "Ariern" - zum Schutze der Erhaltung des deutschen Volkes
2) Reichsbürgergesetz: Staatsangehörigkeit nur bei reinem Blut. Die Vorfahren jedes Bürgers wurden überprüft, um dies festzustellen. Als Folge durften bspw. Bürger mit halbjüdischer Abstammung nicht mehr wählen.
3) Reichsflaggengesetz: Hakenkreuzflagge = Reichsflagge
Infos unter:
-
Nürnberger Gesetze
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Wikipedia - Nürnberger Gesetze
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Hier werden eure Fragen beantwortet.
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Sollen alle das gesamte Thema bearbeiten oder soll versucht werden das Thema in 4 Teile aufzuteilen und dann jede Gruppe diesen Teilbereich abarbeiten
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über die Nürnbergergesetze ist gefordert. (Linkliste)
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Die Nürnberger Gesetze wurden 1935 eingeführt und sie umfassen ein
-Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre
-Reichsbürgergesetz
Das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre"; verbot die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen ihnen. Es diente zur "Reinhaltung des deutschen Blutes";, einem zentralen Bestandteil der nationalsozialistischen Rassenideologie.
Im Reichsbürgergesetz wurde festgelegt, dass nur "Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes"; Reichsbürger sein konnten (vgl. Reichsdeutsche). Den assimilierten ";jüdischen Mischlingen"; wurden das Wahlrecht und eine ";vorläufige Reichsbürgerschaft"; zugestanden.
Fang Mitterhuber Semlak
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Nürnberger Gesetze
Der Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg, der "Parteitag der
Freiheit", beschließt die antisemitischen „Nürnberger Gesetze“.
Die beiden wichtigsten sind das „Reichsbürgergesetz“ und das
„Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen
Ehre“. Der Ausschluss der Juden aus der deutschen Gesellschaft
hat begonnen.
Dem vorangegangenen Terror gegen die jüdische Bevölkerung in
Deutschland war nun eine juristische Basis gegeben. Im
„Reichsbürgergesetz“ wurde eine Unterscheidung
zwischen Staatsbürgern und Reichsbürgern eingeführt, wobei Juden nur die –
untergeordnete – Staatsangehörigkeit besaßen. Mit dem „Gesetz zum Schutz des
deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ wurde die Ehe und außer eheliche
Beziehungen mit „Nichtariern“ unter Strafe gestellt und der Begriff der
„Rassenschande“ eingeführt. Der Nachweis einer „arischen" Abstammung war von
nun an Vorbedingung für jede öffentliche Anstellung. Selbst das Hissen der
Reichsflagge und der Hakenkreuzfahne durch Juden wurde strafbar.
Die Parteitagsbeschlüsse führten zu einem drastischen Anstieg der Emigration
deutscher Juden. Doch für viele unter ihnen bedeutete das Exil nur eine vorläufige
Sicherheit. Mit dem Einmarsch der deutschen Truppen in Österreich (1938) und der
Tschechei (1939) fanden die Nürnberger Rassengesetze und alle anderen
antisemitischen Verordnungen auch dort sofortige Anwendung.
Reichsparteitag 1935
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