Aufgabe 4 - überholtes Recht

karin.peherstorfer.uni-linz, 6. Juli 2011, 14:45

Ich bin der Meinung, dass eine Revision der derzeitig gültigen Datenschutz- und Urheberrechtsgesetzgebung notwendig ist, da es überholt/nicht mehr zeitgerecht ist. Jedoch soll hier der Urheber bzw. die zu schützende Person im Mittelpunkt stehen und keine Verschlechterung, sondern vielmehr Verbesserung seiner/ihrer Situation bringen.


Datenschutz

Laut der österreichischen Datenschutzkommission soll das neue Rechtsinstrument einen hohen Datenschutzstandard gewährleisten (in der Richtlinie 95/46/EG gesetzter Standard darf nicht unterschritten werden).2


Neue Technologien und die mangelnde Harmonisierung in Bereichen des Datenschutzes (zB im Bereich der Videoüberwachung: solche Daten werden in den Mitgliedsstaaten als nicht sensibel bewertet) machen eine Revision notwendig.2


Befürwortet wird die Schaffung von Spezialbestimmungen, welche die Verwendung von Bilddaten sowie eventuell auch andere besondere Technologien oder Verfahren wie etwa RFID, „Profiling“ betreffen.2


Ebenso scheinen derzeit die Prinzipien des Datenschutzes im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen gerade im Zusammenhang mit der Internationalisierung aus der Sicht des Betroffenen als problematisch und bedürfen einer Änderung.2


Derzeit besteht auch ein Mangel in der Ausgestaltung, Ausstattung und der Kompetenzen der Datenschutzbehörden. Die Datenschutzbehörden sollten mehr Befugnisse erhalten, damit die Einhaltung der Datenschutzvorschriften besser durchgesetzt werden kann.2


Im Bereich der personenbezogenen Daten besteht ebenfalls Änderungsbedarf, da bei der Verwendung „pseudonymisierter Daten“ keine ausreichende Harmonisierung besteht. In den meisten Mitgliedsstaaten fehlen Regelungen über die Verwendung dieser Daten. Weiters werden diese Daten als nicht personenbezogen betrachtet. Die Datenschutzkommission ist hier anderer Meinung. „Es wird vorgeschlagen, das Konzept der pseudonymisierten Daten („indirekt personenbezogenen“ Daten) in das neue Rechtsinstrument aufzunehmen und für die Verwendung dieser Daten privilegierende Regelungen vorzuschlagen.“2


Erhöhte Transparenz (besonders im Bereich des Internets) wird ebenfalls durch die Datenschutzkommission begrüßt und zwar besonders für die von der Verantwortung Betroffenen. Ebenso wird die Einführung einer generellen „data breach notification“ begrüßt.2 Darunter „versteht man die Verständigung der Betroffenen bei Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten oder bei deren Missbrauch.“1


In Österreich bestehen bereits Fristen für die Gewährung des Auskunfts-, Richtigstellungs- und Löschungsrechts. Dies wäre auch europaweit wünschenswert.2


„Es wird eine Erweiterung des Katalogs sensibler Daten auf genetische und biometrische Daten angeregt.“2


Der Schutz, der den Betroffenen in einem Drittstaat gewährt wird, ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ausgelegt. Hier ist ebenfalls eine Harmonisierung notwendig.2

 

 

Urheberrecht
Sowohl das Internet als auch die Digitalisierung haben das Umfeld für die Schaffung, Verwertung und Nutzung von geistigem Eigentums grundlegend verändert.Weiters könnte der derzeitige urheberrechtliche Schutz, die Kreativität zunehmend blockieren. Demnach wird ein neues, dem Internet-Zeitalter angepasstes Urheberrechtsgesetz gefordert, das Produzenten ebenso gerecht wird, wie den Nutzern. „(…) das Urheberrecht wird deshalb nicht mehr respektiert, weil es nicht mehr glaubwürdig ist.“3


„Man kann das Vertrauen in das Urheberrecht meines Erachtens nur wiedergewinnen, wenn man eine klare programmatische Neuausrichtung präsentiert und zugleich vor einer grundlegenden Revision des geltenden Urheberrechts nicht zurückschreckt.“3


Eine Möglichkeit stellt hier eine sogenannte „offene Kultur“ dar, welche alle „am Prozess und an den Resultaten kreativen Schaffens“ Beteiligten einbezieht. „Voraussetzung dafür ist, dass Urheber vergütet werden und zugleich aber der Schutz nicht so weit ausgedehnt wird, dass dadurch kreatives Schaffen Dritter verhindert wird.“3


Das Urheberrecht gilt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers - Änderung dieser Frist? Diese Frist gehört geändert/angepasst, da diese nicht mehr zeitgemäß ist. Hier sollte man sich eventuell an der Art des Werkes orientieren, ebenso wie etwa an dem Datum, zu dem das Werk geschaffen wurde. Sollte eine Überarbeitung des Urheberrechts Zustandekommen, dann sollte man das Konzept „Creative Commons“ einbeziehen.4


Es besteht der Bedarf an neuen Geschäftsmodellen, damit die Urheber eines Werkes auch in Zukunft Geld verdienen können. Ein neueres Modell ist das sogenannte Creative-Commons-Lizenzmodell. Hier ist der Urheber viel flexibler und erlauben ihm, festzulegen, was wer mit seinem Werk tun darf und was nicht.5

Was gegen eine Urheberrechtsänderung sprechen würde, wäre wenn urheberrechtlich geschützte Werke zum elektronischen Kopieren komplett freigegen werden. Universitäten, ec. können sich separate Verträge, welche diese Freischaltung ermöglicht, mit den Verlagen aushandeln.

Sollen in Zukunft alle künstlerischen und schöpferischen Werke frei und kostenlos zugänglich gemacht werden? Wesentlich ist auf alle Fälle, dass diese Entscheidung (ob kostenpflichtig/-frei) dem Urheber obliegen soll. Welchen Wert haben diese Werke dann? Welche Entlohnung erhält der Urheber?



Quellen:

 

1.       Hötzendorfer, W. (o.J.), data breach notivication, http://www.netzrecht.at/2011/05/data-breach-notification.html, (04.07.2011)

2.   Republik Österreich Datenschutzkommission (2010), Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Gesamtkonzept, für den Datenschutz in der Europäischen Union, http://www.dsk.gv.at/DocView.axd?CobId=42236, (03.07.2011)

3.       Hansen, G. (2009), Interview: Urheberrecht "Freibier-Mentalität ist kein Maßstab", http://www.sueddeutsche.de/digital/urheberrecht-freibier-mentalitaet-ist-kein-massstab-1.137787, (04.07.2011)

4.       Steffen, T. (2010), Interview: Revision des Urheberrechts "Gezielt in die Konfrontation", http://www.n-tv.de/politik/dossier/Gezielt-in-die-Konfrontation-article934254.html, (04.07.2011)

5.       Seipenbusch, J. (2009), Ein bürger(rechts)freundliches Urheberrecht muss her, http://www.stern.de/kultur/musik/pro-contra-ist-das-urheberrecht-noch-zeitgemaess-1503756.html, (04.07.2011)

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