Schlüsseltechnologien der Informationsgesellschaft

Aktualisiert: 2009.07.08, 21:29 |  login | 
Mittwoch, 20. Mai 2009

Wie schon von einer Kollegin in ihrem Artikel zum Thema Mobilkommunikation beschrieben, sind vor allem Penthouse-Wohnungen, Dachgeschoßwohnungen, generell Wohnungen in höheren Stockwerken von höheren Strahlungen betroffen,  als Wohnungen im Erdgeschoß. Allerdings gibt es einen neuen Trend. Vor allem in Großstädten werden Sendeantennen direkt an Hausfassaden montiert, deren Strahlenleistung sich nicht nur auf die Bewohner des Erdgeschoßes und des 1. Stockes auswirkt, sondern auch auf vorbeigehende Passanten. Diese Antennen sind sehr unauffällig und werden für die meisten Menschen nicht als Sendeantenne wahrgenommen. Ob Sie einen Handymast als „Nachbarn“ haben, können Sie unter folgendem Link herausfinden: http://www.senderkataster.at/

 

Gesundheitliche Schäden durch Handymasten?

Die gesundheitlichen Auswirkungen der Strahlungen von Handymasten auf den Menschen sind nicht direkt geklärt bzw. wissenschaftlich nachgewiesen. Fest steht, dass übermäßige Strahlungen negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben (auf Schlafrythmus, Gehirnaktivität, Nervensystem, Zellkommunikation,..). Hinzu kommen psychische Aspekte, Menschen die in unmittelbarer Nähe eines Sendemastes wohnen, fühlen sich durch diesen gesundheitlich bedroht. Allerdings ist umstritten, ob gesundheitliche Schäden und "echte" Krankheiten kausal auf die Einwirkung von Mobilfunkwellen bzw. Elektrosmog auf die Menschen zurückzuführen sind und ab welcher Strahlungsenergie und Bestrahlungsdauer diese auftreten. Es gibt verschiedene Studien, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben. Eine bekannte und gleichzeitig umstrittene Studie - wurde nie in einem wissenschaftlichen Magazin veröffentlicht - ist die „Naila-Studie“. Sie untersuchte das Risiko für Neuerkrankungen an bösartigen Tumoren in der Umgebung einer Mobilfunksendeanlage in der süddeutschen Kleinstadt Naila zwischen 1994 und 2004.

Die Ergebnisse zeigten, dass in den letzten fünf Jahren (1999-2004) im Umkreis von 400 m um die Mobilfunkanlage herum signifikant mehr neue Krebserkrankungen auftraten als in einem weiter entfernten Vergleichsgebiet in derselben Ortschaft. Die Autoren sahen in diesen Resultaten einen "Hinweis auf einen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber GSM-Basisstationen und Krebserkrankungen" und forderten weitere epidemiologische Studien.

(Quelle Online unter folgendem Link :

http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/redir.htm?http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/2004/naila.htm )

 

Was kann rechtlich gegen die Errichtung eines Handymastes unternommen werden?

Der Anrainer einer (geplanten) Mobilfunkanlage hat in Österreich wenig bis keine Möglichkeit, gegen die Errichtung einer Mobilfunkanlage Einspruch zu erheben.

Die Grenzwerte für Strahlungsemissionen sind so hoch, dass der Anrainer zwar durch die Mikrowellenstrahlung der Sendeanlage nicht "erhitzt" wird, jedoch können damit langfristige gesundheitliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden.
Das Gesundheitsministerium und das Infrastrukturministerium sehen zur Zeit keinen Anlass, die hohen Grenzwerte zu reduzieren.

Nur das Ortsbildschutzgesetz, das Naturschutzrecht und das Forstrecht geben - je nach Standort - den Ländern und Gemeinden geringe Möglichkeiten, steuernd einzugreifen. Die Gesetzeslage in Österreich ist jedoch diesbezüglich uneinheitlich.

Darum ist das persönliche Engagement der Bürger gefragt. Das starten von Bürgerinitiativen, sammeln von nützlichem Material, aufmerksam machen auf gesundheitliche Folgeschäden der Anrainer, jegliche Bedenken und Interessen der Bürger den Betreibern einer Mobilfunkanlage deutlich zu machen. Auch den Gemeinderat bzw. den Bürgermeister heranziehen. Es gibt viele Fälle, in denen ein derartiges beharrliches Vorgehen zu Erfolg und zu einvernehmlichen Lösungen geführt hat (anderer Standort, weiter entfernt von bewohnten Gebäuden). Einen Artikel dazu finden Sie unter folgendem Link: http://www.kleinezeitung.at/kaernten/spittal/642008/index.do

(Quelle Online unter folgendem Link http://www.risiko-mobilfunk.at/risiko-mobilfunk/index.php?mid=171&tmvkreator= )

 

Wie stellt man die Strahlungsbelastung in einer Wohnung fest?

Die Strahlungsbelastung ist durch eine Messung möglich und kann entweder selbst (eigenes Messgerät, wird auch von Firmen verliehen) oder auch von einer Firma durchgeführt werden.

Durch die Errichtung eines Handymastes in unmittelbarer Umgebung kann es zu einem deutlichen Wertverlust eines Grundstückes oder einer Immobilie kommen! Daher ist es empfehlenswert die Strahlungsbelastung in einer Wohnung/Haus messen zu lassen  und zwar bevor und nachdem ein Handymast errichtet wurde (wichtig für mögliche Schadenersatzforderung).

 

Abschirmungsmaßnahmen:

Die wesentlichsten Abschirmungsmaßnahmen sind für
* Fenster => Elektrosmog-Schutzgitter (ähnlich einem Insektengitter), Folien, Vorhänge
* Wände => Grafitfarbe, Elektroschutzgewebe (Vorhänge aus einem speziellen Material)
* vor dem Haus: dichte Bäume und Hecken (je wasserhältiger, desto besser), Gitter

(Quelle Online unter folgendem Link: http://www.handymast.at/handymasten-wohnen.htm)

 

Quellen

http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/redir.htm

http://www.risiko-mobilfunk.at/risiko-mobilfunk/index.php

http://www.schutz-vor-elektrosmog.at/gesundheit.htm

http://www.handymast.at/handymasten-wohnen.htm

http://www.handymast.at/handymasten-recht.htm

http://www.wien-konkret.at/wirtschaft/telekommunikation/mobilfunk/gesundheit-studien-mobilfunk/

 

 

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Hallo Simone.

Finde deinen Beitrag sehr interessant und informativ. Bezüglich Handymasten habe ich diesen Artikel gefunden, der sehr interessant ist. Hierbei geht es um eine Frau, die einen Strahlenzaun aufstellen will, zum Schutze gegen den Handymasten in ihrer unmittelbaren Umgebung. Wenn du Lust hast, kannst du dir ja diesen Beitrag und auch meinen Beitrag auf meinem Blog bzgl. Schutz vor elektromagentischen Strahlungen durchlesen. 

Liebe Grüße

Manuel

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Hey Simone!

Ich finde deinen Beitrag zu dem Thema wirklich informativ. Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast uns über soetwas zu informieren, so dass wir nicht selbst danach suchen müssen. :-)

Wenn du magst kannst du dir ja meinen Eintrag zu der Privacy Policy von Skyhook durchlesen.

Beste Grüße

Chantal

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