Urheberrecht im Internet Streitpunkt: Urheberrecht in der digitalen Welt
Thomas.Kofler.Uni-Sbg, 24. Juni 2011, 14:04
Urheberrecht im Internet
Das Urheberrecht – so definiert es sich – schützt eigene Werke, bei welchem eine „eigentümliche geistige Schöpfung“ eindeutig erkennbar ist (vgl. Internet4jurists 2009). Dies müsste – dem Verständnis nach – auch auf eine Website bzw. alle Informationen, die ein User im Internet postet, zutreffen. Doch das österreichische Urheberrechtsgesetz – zum Zeitpunkt des Verfassens des Gesetzes gab es natürlich noch kein Internet (eig. Anm.) – deckt Websites nicht direkt ab, auch wenn es Teile von Websites (wie Fotos, Texte, Programme, Musik- oder Videostücke) sehr wohl urheberrechtlich schützt oder eine Website kann entweder als Datenbankwerk oder das Design der Website als Gebrauchsgraphik Urheberrechtsschutz genießen (vgl. Internet4jurists 2009).
Eine ziemlich komplizierte rechtliche Definition also, die wohl einigen Spielraum für Interpretation auf der einen Seite und für Verwirrung auf der anderen Seite sorgt. Was ist also z.B. verboten? Fotos von anderen Websites für eigene Websites zu verwenden ist absolut verboten, bei Texten oder Textpassagen nur bei gepflegtem Zitieren ausnahmsweise vertretbar. Fotos oder Bilder von anderen Personen (die darauf klar erkennbar sind) zu veröffentlichen ist überall unzulässig, also auch im Internet. Und natürlich ist das Kopieren und das Herunterladen/Speichern von Audio- und Videodateien wie Musik- und Filmdateien absolut verboten (vgl. Internet4jurists 2009).
Videos: Urheberrecht im Internet:
Quelle: youtube.com
Ergänzende Informationen zum Urheberrecht im Internet:
http://www.www-kurs.de/urheber.htm (abgerufen am 24.06.2011)
Fragen und Antworten zum Urheberrecht:
http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1a.htm (abgerufen am 24.06.2011)
Das deutsche Urheberrechtsgesetz online:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf (abgerufen am 24.06.2011)
Copyright in der Schweiz:
http://www.copyright.ch/?id=63&leng=0 (abgerufen am 24.06.2011)
Downloads von Musik- und Videodateien – ein Jugendtrend
Die Urheberrechtsfrage im großen weiten Netz des Internets ein heißes Thema – seit Jahren. Durch die weltweite Vernetzung des WWW sind ein vereinfachter Datenaustausch und eine (fast) barrierenfreie Internationalität vorgegeben. Das Kopieren und Herunterladen von Texten, Fotos, Bildern, Musik- oder Videodateien gehört deshalb zum alltäglichen Internetgebrauch – vor allem der Jugendlichen – längst dazu (vgl. Reiter 2010). Dabei ist genau das rechtlich strafbar, was den Vergehern dieser Straftat oftmals nicht bewusst ist, wie beispielsweise auch eine Umfrage von Reiter (2010 in der Stuttgarter Zeitung online) zeigt. Und das obwohl folgender Vergleich nahe liegt: Im Geschäft wäre das Mitnehmen von CD’s oder DVD’s ein glasklarer Diebstahl, welcher eine strafrechtliche Verfolgung mit sich bringen würde. Im Internet ist das Kopieren und Herunterladen von Musik- und Videodateien rechtlich zwar nicht legitimiert – und müsste eigentlich auch strafrechtlich verfolgt werden – aber gesellschaftlich anscheinend toleriert. Entscheidender Punkt: Dadurch bringt man den Künstler, Filmemacher, Sänger etc. um den verdienten Lohn ihrer Arbeit. Reiter (2010) kommt in seiner Umfrage unter Jugendlichen zum Kopieren von Musik- und Videodateien im Internet zu folgendem Ergebnis: Jugendliche wissen über die Rechtswidrigkeit ihrer Online-Aktionen Bescheid, trotzdem hält sie das nicht auf. Und ein Massenphänomen ist immer schwierig strafrechtlich zu verfolgen, auch wenn die Justiz immer öfter empfindliche Nadelstiche setzt (siehe Video unten)! Tatsächlich schliddert die Rechtsprechung hier in einen leichten Grenzfall: Denn das Anfertigen von Privatkopien ist ursprünglich im Urheberrechtsgesetz als erlaubt verankert, stammt dies schließlich noch aus einer Zeit, in der Musikkopien (Kopien von Audiokassetten) einen Qualitätsverlust hatten und somit waren dieser „Vervielfältigung natürliche Grenzen“ gesetzt (vgl. Reiter 2010). Auf dieses Argument stützen sich heute viele so genannte Datenpiraten. Dass die Rechtsprechung manchmal trotzdem am längeren Hebel sitzt, zeigt ein Urteil eines schwedischen Gerichts, welches 2009 vier schwedische Datenpiraten wegen „Komplizenschaft bei der Bereitstellung von Raubkopien“ zu jeweils einjährigen Haftstrafen verurteilte und sie zu Schadenersatzzahlungen in Höhe von fast 3 Millionen Euro verdonnerte (vgl. Reißmann 2009). Oder das amerikanische Urteil, welches Jammie Thomas zu einer Schadensersatzzahlung von 220.000$ verdonnerte. Es war das erste Urteil weltweit für so genanntes File-Sharing (vgl. o.A. 2011).
Ergänzende Informationen:
TV-Beitrag zu Strafen wegen illegaler Internetdownloads aus der Sendung Frontal 21 (ZDF):
Quelle: youtube.com (abgerufen am 24.06.2011)
Das Urheberrecht im Internet und seine Zukunft
Dahingehend sind sich alle Experten einig: Das Urheberrecht muss reformiert werden und an die aktuellem Begebenheiten, sprich an die digitale Welt angepasst werden. In der Diskussion berücksichtigt werden müssen laut Ohrndorf (2011) folgende drei Akteure: Erstens die Produzenten, also die Musiker, Autoren, Filmemacher, die ihr Werk produzieren und es (möglichst gewinnbringend) verkaufen wollen, schließlich müssen sie ja auch davon leben. Zweitens die Verlage, die die Produktionen verwerten und mit diesen Inhalten wirtschaftlichen Gewinn anstreben. Und drittens die Nutzer, die sich eine (vor allem in finanzieller Hinsicht, eig. Anm.) nutzerfreundliche Auslegung des Urheberrechts wünschen. Bei einem Treffen verschiedener Medienproduzenten und Netzaktivisten am 23.06.2011 in Köln sollte die Neuausrichtung des Urheberrechts in Deutschland diskutiert werde, Ergebnisse sind aufgrund der Aktualität dieses Treffens noch nicht verfügbar. Einige Vorschläge bzw. Stellungnahmen sickerten jedoch schon im Vorfeld durch. So will sich die Vertretung der User gegen einen Kopierschutz der digitalen Musik- und Videodateien wehren, welchen die Verlage ihrerseits anstreben. Die Medienproduzenten wünschen sich eine abgeschwächte Form dieses kapitalen Kopierschutzes (vgl. dazu Ohrndorf 2011). Es wird interessant sein, ob und wie sich diese drei Parteien einigen und einen Konsens finden können.
Regierungen in diversen anderen Staaten haben in den letzten Jahren bereits versucht erste Schritte einzuleiten. Allerdings nicht unbedingt um das Urheberrecht zu aktualisieren, sondern den Datendiebstahl im Internet zu unterbinden. So gibt es in Frankreich bereits ein Programm, welches jeden „erwischten Downloader“ verwarnt. Erhält ein User drei solcher Warnungen, wird ihm der Internet-Zugang gekappt. Eine ähnliche Maßnahme erwägt auch die britische Regierung (vgl. o.A. 2011). Dieses Programm, angenommen es funktioniert wie in der Theorie geplant, könnte zwar das Gratis-Herunterladen von Musik- und Videodateien bekämpfen, nicht jedoch Billiganbieter wie iTunes oder My Space, welche für billige Bauschalpreise legale Downloadmöglichkeiten anbieten. Dies zeigt aber auch, dass User bereit sind für Downloads zu bezahlen, sofern die Gebühren überschaubar sind. Und möglicherweise liegt auch hier der erstrebenswerte Kompromiss, Downloads zu billigen Bauschalpreisen anzubieten, den gegen das Massenphänomen Raubkopien und Gratis-Download im Internet strafrechtlich anzukämpfen, könnte für die Justiz zur Mammutaufgabe werden. Erste solche Vorschläge sind aus dem Musikgeschäft auch schon zu vernehmen (vgl. o.A. 2011).
Fakt ist jedenfalls: Die Diskussion um die Anpassung des Urheberrechts auf die digitale Welt steckt noch in den Kinderschuhen. Die Diskussion in naher Zukunft zu verfolgen, dürfte aber sehr interessant sein, schließlich strebt jede beteiligte Partei eine recht zeitnahe Lösung dieser Problemsituation an.
Verwendete Literatur:
Bundesministerium der Justiz (): Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) Online unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf (abgerufen am 24.06.2011)
Copyright.ch (2009): Urheberrecht in der Schweiz. Online unter: http://www.copyright.ch/ (abgerufen am 24.06.2011)
Internet4jurists (2009): Internet und Recht. FAQ zum Urheberrecht. Online unter: http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1a.htm (abgerufen am 24.06.2011)
o. A. (2011): The Past, Present, and Future of Downloading Music on the Internet. Online unter: http://translate.google.de/translate?hl=de&sl=en&tl=de&u=http%3A%2F%2Fwww.removeadware.com.au%2Farticles%2Fpast-present-and-future-of-downloading-music-on-the-internet%2F (abgerufen am 24.06.2011)
Ohrndorf, David (2011): Streit um neues Urheberrecht. Online unter: http://www.wdr.de/themen/computer/internet/urheberrecht/110623.jhtml (abgerufen am 24.06.2011)
Reißmann Ole (2009): Urteil zum Urheberrecht im Internet. Datenpiraten sollen in den Knast. Online unter: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,619533,00.html (abgerufen am 24.06.2011)
Reiter, Markus (2010): Urheberrecht im Internet. Das Prinzip Gier. Online unter: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urheberrecht-im-internet-das-prinzip-gier.e38d3244-12b0-4617-a14c-2cf65b7231a3.html (abgerufen am 24.06.2011)
Wikipedia (2011): Urheberrechtsverletzung. Online unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsverletzung#Urheberrechtsverletzungen_im_Internet (abgerufen am 24.06.2011)
Zimmermann, Bernd (2010): Urheberrecht / Copyright. Online unter: http://www.www-kurs.de/urheber.htm (abgerufen am 24.06.2011)
Weiterführender Literaturtipp:
Krömer, Jan/Sem, Evrim (2006): No Copy. Die Welt der digitalen Raubkopie. Klett-Cotta Verlag.
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