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Aktualisiert: 2009.07.03, 11:21 | login | | |
Samstag, 14. März 2009
Chantal.Albert.Uni-Sbg, topic: Aufgaben, 22:29h
(last modified: 2009.03.18, 21:21) In seinem Werk hat sich Rainer Kuhlen mit den beiden Fragen „Wenn Autoren und ihre Werke Kollaborateure werden – was ändert sich dann? und mit „Wenn Kommunikation ein Recht, gar ein Menschenrecht wird – was ändert sich dann? beschäftigt. Was kollaboratives Lernen ist wurde ja von einigen unserer Kommilitonen schon ausführlich erläutert mit den Vorteilen und Zukunftsaussichten, weswegen ich in meinem Eintrag da nicht näher drauf eingehen werde. Ich werde mich mit dem Asprekt des Kommunikationsrecht und Medienrecht, ein Aspekt der uns alle betrifft beschäftigen. Bloggen an sich hört sich ja sehr unkompliziert und einfach an. Man stellt seine Gedanken zu einem bestimmten Thema (oder einfach nur seine Gedanken ohne Thema) online, entweder Passwort geschützt oder sichtbar für alle. Wir haben ein Recht auf Meinungsfreiheit. Dieses Recht ist nicht nur in dem österreichischen oder deutschen Gesetzbuch verankert (Art. 10 EMRK, Art. 5 GG) sondern auch in der Universal Declaration of Human Rights (Art. 19 UDHR). Dieses Recht nehmen wir mit Bloggen auch wahr und haben auch die Erlaubnis dazu auf Grundlage der Gesetzestexte. Rainer Kuhlen widmet sich eher den Aspekten inwiefern das Right to communicate (r2c) aufgefasst wird und wie es sich mit eventuellen Copyrights verhält, weswegen ich überhaupt erst auf die Idee gekommen bin, nach möglichen Fällen zu suchen in denen Blogger rechtliche Probleme bekommen haben. Blogger sind selten auch Journalisten, wobei es sicherlich auch Journalisten gibt die bloggen. Aber generell sind Blogger keine Journalisten, denn laut des Deutschen Journalisten Verbandes ist ein Journalist jemand, „der hauptberuflich an der Verbreitung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien beteiligt ist“ (vgl Meyers Lexikon). Journalisten sollten das Medienrecht kennen und auch wissen wie etwas formuliert werden sollte, damit es nicht eine Verspottung oder Beschimpfung wird („Was bloß lachen macht aber nicht lächerlich ist keine Verspottung“ (vlg. VL Folien - Einführung in das Komm.recht)). Zudem haben Journalisten (und auch Medienmitarbeiter) Sonderarbeitsrechte, wie z.B das Redaktionsgeheimnis und auch Entschlagungsrecht/Zeugnisverweigerungsrecht (Vgl. § 31 MedienG). Blogger ohne journalistischen Hintergrund werden sich womöglich in dem Milieu nicht so gut auskennen und es kann leichter passieren, dass ihnen ein verbaler Fauxpas passiert und dann mit den eventuellen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Rainer Bartel (laut seiner Seite hauptberuflich Journalist) hat in seinem Blog „Rainer Sacht“ sich über die Art und Weise wie eine bestimmte Fernsehwerbung dem Zuschauer aufgezwungen wird anscheinend sehr negativ über die Werbung geäußert. Aufgrund dessen wurde er verklagt, weil sich eine der Werbefiguren und die Kaufhauskette (der Mediamarkt) sich verletzt fühlten. Das Resultat war letztendlich, dass Herr Bartel den anfänglichen Streitwert von ca. 60000€ senken konnte und seinen Beitrag zensieren musste. In dem Youtube Bericht aus dem ich diese Information u.a. habe, werden noch Blogger Grundregeln erwähnt, die hier zusammen gefasst sind:
Meiner Meinung nach, kann man Plagiate und Copyright Verletzungen umgehen in dem man (wie wir es gelernt haben) immer die Quellen angibt. Beim Kollaborativen Lernen, bei dem alles und jeder irgendwie mit einander verbunden ist, kann es unter Umständen kompliziert sein, aber dennoch sollte man aufpassen, dass nicht fremdes geistiges Eigentum als sein eigenes ausgegeben wird. Bezüglich des von mir beispielhaft dargestellten Fall von Beleidigung, denke ich, sollte man als Blogger sich etwas zurückhalten, oder sich mit den (angebrachten) Konsequenzen abfinden und sich nicht beschweren. Letztendlich wird man wahrscheinlich auch sofort eine Reaktion zurückbekommen, wenn man auf der Straße jemanden beleidigt.
Zusätzliche Quellen: Vorlesungsfolien der Vorlesung: Einführung in das Kommunikationsrecht - B. Romahn, WS 2008/09, Uni Salzburg Online Quellen: Kuhlen, Rainer: Wenn Autoren und ihre Werke Kolaborateure werden - was ändert sich dann? Oder: wenn Kommunikation ein Recht, gar ein Menschenrecht wird - was ändert sich dann? Online: http://www.wissensgesellschaft.org/themen/wissensoekonomie/kuhlen_20040706_kollaborateure.pdf (aufgerufen am 18.3.09) Meyers Lexikon: http://lexikon.meyers.de/wissen/Journalist (aufgerufen am 18.3.09) NTV Bericht auf youtube: http://www.youtube.com/watch?v=_99F9I02j_4 (aufgerufen am 18.3.09)
Simone.Eisenberger.Uni-Sbg,
Dienstag, 17. März 2009, 00:46
Hallo..Ich finde du gibst in deinem Artikel einen kurzen, guten Überblick über dieses Thema und ich finde es interessant sich die rechtliche Seite des Bloggens genauer anzusehen. Ich denke die wenigsten Menschen die ihre Meinung in einem Blog veröffentlichen, haben sich vorher mit den rechtlichen Konsequenzen auseinandergesetzt. Habe noch einen guten Link zu deinem Thema gefunden: ... commentlink ... comment
beatrice.vogg.Uni-Sbg,
Dienstag, 17. März 2009, 13:34
Achtet auf eure Quellenangaben!
Bitte arbeite noch genauer in deiner Arbeit! Es ist ein NTV-Bericht auf YouTube. Das macht einen Unterschied, da bei YouTube jeder posten kann, bei NTV es aber tatsächlich publiziert wurde und die Quelle somit auch seriöser wird! Seid bitte auch bei den Quellenangaben genauer! Rainer Kuhlen wird oben erwähnt, es ist aber kein Quellennachweis vorhanden! Wenn du Paragraphen verlinkst, dann bitte alle und auf Kontinuität in der Veröffentlichung achten. Desweiteren ist Wikipedia keine wissenschaftliche Quelle und sollte am institut in keiner Arbeit verwendet werden. Da collabor ein Lernblock an der Universität ist, sollte man wenn möglich die internen Universitätsregeln befolgen. Zudem sollte alles was direkt aus dem Internet oder aus Büchern übernommen wird, auch dementsprechend zitiert werden. Es gelten die gleichen Zitierregeln auch in Weblogs/ im Internet. Diese Anmerkungen gelten für alle Teilnehmer dieser Lehrveranstaltung. Kollegin Chantal Albert steht leider als erstes auf der Liste, weshalb ich sie zuerst herausgenommen habe und sie nun als Beispiel herhalten muss. Weitere Beispiele mit anderen Teilnehmern werden im Semester folgen. Hier findet ihr auch noch einmal die Kriterien zur Beurteilung dieses Kurses!
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Bitte arbeite noch genauer in deiner Arbeit!... by beatrice.vogg.Uni-Sbg (2009.03.17, 13:51) |
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