Aufgabe 4 - Überholtes Recht
julia.ploberger.uni-linz, 7. Juli 2011, 21:56
Datenschutz
Die Entwicklungen des Internets und der Technik und die damit verbundene Zugänglichkeit, Nutzung und Verbreitung von Informationen führt dazu, dass der Mensch und seine Daten immer transparenter werden. Im Zeitalter des Web 2.0 angekommen, ist der früher so oft zitierte Begriff des „Gläsernen Menschen“ Wirklichkeit geworden und stellt nicht nur das Rechtssystem, sondern auch die Gesellschaft selbst immerzu vor neue Herausforderungen. Die Schnelllebigkeit des Internets macht es beinahe unmöglich den Menschen und seine Daten vor allem und jedem zu schützen. Die 1995 von der EU verabschiedete Datenschutzrichtlinie ist jedoch nun mehr als 15 Jahre alt und Bedarf einer dringenden Anpassung an die neuen Gegebenheiten des Internets[1]. Soziale Netzwerke, Cloud Computing, Smartphones, sowie Online-Shopping fordern Individuen und Unternehmen täglich Daten zur Verfügung zu stellen um diese Systeme und Netzwerke nutzen. zu können. Trotz der vielen Vorteile die diese Entwicklungen mit sich bringen, entstehen enorme Risiken im Bereich des Datenmissbrauches und der Internetkriminialität. Die deutsche Staatsekretärin im Bundesministerin für Inneres, Cornelia Rogall-Grothe, hat diese Entwicklungen in ihrer Rede am 4. Oktober 2010 auf den Punkt gebracht:
„Fakt ist: In der heutigen Zeit ändert sich die Art und Weise, wie mit unseren Daten umgegangen wird, fast täglich. Es ist klar, dass sich auch die Art und Weise, wie wir unsere Daten schützen, entsprechend ändern muss[2].“
Um die Gesetzte den heutigen Entwicklungen anzupassen und dem Einzelenen auch in Zukunft das Recht auf Datenschutz zu gewähren, schlägt Axel Voss – EU Abgeordneter der deutschen Volkspartei – „privacy by default“ (Privatsphäre als Standard) und „privacy by design“ (Privatsphäre im Design) als neue Richtlinien vor:
„Die zwei Prinzipien haben das Ziel, die Datenmengen zu reduzieren, die automatisch über technische Wege geteilt werden. Wir fordern Entwickler und Hersteller neuer technischer Produkte oder Dienstleistungen auf, automatisch und von Beginn an so wenig wie möglich Daten zu speichern. Das heißt, Privatsphäre wäre schon im Design vorgesehen.
"Privacy by default" bedeutet, dass Verbraucher bei Produkten von vornherein die höchsten Privatsphärevoreinstellungen finden. Heute müssen wir häufig erst selbst die Voreinstellungen ändern, wenn wir mehr Privatsphäre wollen. Und das ist umständlich. Wir wollen daher die Logik umkehren: Wenn man mehr Informationen über sich preisgeben möchte, soll man seine Einstellungen bewusst ändern. Die Menschen sollen das Recht haben zu entscheiden, wie viel von ihren persönlichen Daten sichtbar sein soll. Und diese Entscheidung soll sie nicht daran hindern, bestimmte Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können[3]“.
Wichtig für die Zukunft bleibt: Gesetze aktuell zu halten. Sprich den Gegebenheiten und den Entwicklungen zeitgemäß anzupassen und nicht Jahre lang zu warten bis die Gefahren ein Ausmaß annehmen, welches nur noch schwer kontrollierbar ist und so gut wie keinen Schutz mehr bietet. Die rasanten Entwicklungen der mit dem Internet verbundenen Technologien werden uns noch interessante Neuheiten in den nächsten Jahrzehnten bieten, welche immer zu neue Herausforderungen an den Datenschutz stellen werden. Wer hätte schon vor 10 Jahren gedacht, dass er der Welt über ein weltweit zugängliches Netzwerk mitteilt, dass er sich soeben verliebt hat, die Arbeit ihn nervt oder seine Firmendaten in einer virtuellen Wolke abspeichert. Keiner. Wer weiß also, wohin uns die Technologie in den kommenden 10 Jahren führen wird. Sicher ist nur der Schutz von Daten in einer immer transparenter werdenden Informationsgesellschaft muss sich diesen Veränderungen anpassen, ansonsten wird man das Wort „Privatsphäre“ demnächst aus jedem Duden streichen können, da seine Bedeutung zur Gänze der Vergangenheit angehört. Um diesem Trend entgegenzuwirken Bedarf es einer ständigen und konsequenten Überholung und Anpassung des Datenschutzrechtes.
Urheberrecht
Das Urheberrecht besagt, dass die Urheberin/der Urheber das alleinige Recht hat, ihr/sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen und aufzuführen. Bei Tauschbörsen und Websites sind vor allem zwei Rechte berührt: Einerseits wird das Werk meist anderen öffentlich zugänglich gemacht, andererseits wird es durch die lokale Abspeicherung von Kopien vervielfältigt[4].
Täglich nutzen wir das Angebot von You Tube und Co. und sind uns oft gar nicht über die Konsequenzen im klaren. Musikdownloads und –uploads gehören für Jugendliche zum täglichen Leben, wie die morgendliche Dusche. Viele wissen jedoch nicht, dass Downloads unter Rechtsexperten noch immer ein heikles und ungeklärtes Rechtsproblem darstellen und Uploads klar als Verletzung des Urheberrechts angesehen werden. Neben der Überarbeitung der derzeit existierenden Rechtsvorschriften, Bedarf es demnach auch einer Aufklärung über die möglichen rechtlichen Folgen von Internetaktivitäten, speziell für Jugendliche.
In Deutschland setzt man bei der Reform des Urheberrechts auf folgende Grundprämissen:
„Um die Rechte der Kreativen zu schützen, müssen bei der Reform des Urheberrechts vier Prämissen im Vordergrund stehen: Die Selbstbestimmung des Künstlers muss unangetastet bleiben, seine Persönlichkeit und Individualität ist zu bewahren und die Leistungsgerechtigkeit in den Mittelpunkt zu rücken, um den Kreativen weiterhin ein Auskommen zu garantieren. Schließlich muss die kulturelle Vielfalt auch in Zukunft gesichert sein“[5].
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