1. Aufgabe
Caroline.Hackl.Uni-Linz, 8. November 2010, 20:40
E-Business:
Meier definiert: "Electronic-Business bedeutet Anbahnung, Vereinbarung und Abwicklung elektronischer Geschäftsprozesse, d.h. Leistungsaustausch zwischen Marktteilnehmern mit Hilfe öffentlicher oder privater Kommunikationsnetze (resp. Internet), zur Erzielung einer Wertschöpfung. Als Leistungsanbieter und Leistungsnachfrager können sowohl Unternehmen (Business), öffetnliche Institutionen (Administration) wie private Konsumenten (Customer oder Citizen) auftreten. Wichtig ist, dass die elektronische Geschäftsbeziehung einen Mehrwert schafft, sei dies in Form eines monetären oder eines immateriellen Beitrages." (Meier/Stromer 2008, S. 2)
Turban definiert: A broader definition of EC that includes not just the buying and selling of goods and services, but also servicing customers, collaborating with business partners, and conducting electronic transactions within an organization. (Turban 2008, S. 4)
E-Commerce:
Gabler definiert: Electronic Commerce umfasst die Leistungsaustauschprozesse Anbahnung, Aushandlung und Abschluss von Handelstransaktionen zwischen Wirtschaftssubjekten mittels elektronischer Netze. (Wirtz 2002, S. 57)
Turban definiert: The process of buying selling, or exchanging products, services, or information via computer networks. (Turban 2008, S. 4)
Abgrenzung der beiden Begrifflichkeiten:
Im täglichen Gebrauch wird das E-Business oft synonym mit dem E-Commerce verwendet. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen diesen beiden Begriffen.
E-Commerce wäre die konkrete Anbahnung und Abwicklung von Transaktionen zwischen Nachfrager und Anbieter im Business to Customer Handel über das digitale Netz. Der Verkauf bzw. die Verkaufsanbahnung kann dabei über unterschiedliche elektronische Kanäle geschehen (zB Internet, Mail, Telefon, Fax).
E-Business beschäftigt sich mit sämtlichen geschäftlich relevanten Vorgängen, die über Kommunikationsnetze abgewickelt werden. Dies umfasst Transaktionspartner von B2C über B2B bis zu B2A.
david.opelka.uni-linz, 8. November 2010, 21:41
Die Definition vom Meier/Stromer ist interessant - Sie besagt: "Wichtig ist, dass die elektronische Geschäftsbeziehung einen Mehrwert schafft" - heißt es dann, wenn man z.B. das eigene kleine Laden in einem Warenhaus aufgibt, damit man die hohe Miete nicht zahlen muss, und ein E-shop aufmacht, wo man auch nach Berücksichtigung des Ersparnisses der Mietkosten nur ein Drittel des vorigen Gewinnes erzielt, dass es sich um keinen E-Business handelt, da es dem Nutzer kein Mehrwert gebracht hat, weil er eigentlich weniger verdient und weniger bekannter wird als wenn er kein E-Business betreiben würde?
lukas.hauzenberger.uni-linz, 9. November 2010, 11:59
Die beiden Definitionen von e-business finde ich sehr gut ausgewählt, da auch Unterschiede in der Begriffsabgrenzung zum Vorschein kommen.
Die beiden e-commerce Definitionen wirken allerdings weitestgehend ident; hier habe ich allerdings auch keine Beschreibungen gefunden die sich grundlegend unterscheiden, das kann also auch in der Natur der Sache liegen dass hier nur allgemein gehaltene Einzeiler zu finden sind.
petko.michev.uni-linz, 9. November 2010, 12:46
Kurz und praktisch alles in einem!
Gefällt mir sehr gut und die Quellen sind auch angegeben!
Super ^_^
Kurz und gut
matthias.lederer.uni-linz, 9. November 2010, 20:51
Ich finde den Beitrag auch kurz und gut - ist knapp aber vollständig!