Angelas Lernblog
Dienstag, 11. November 2008
Preisfindung bei eBay
Was ist eBay?
Ebay ist ein so genannter eMarktplatz (Agora). Private Personen aber auch Händler können Ihre Ware zum Verkauf anbieten.

eBay unterscheidet grundsätzlich zwischen den zwei verschiedenen Standard-Angebotsformaten:
Einerseits sind das die Auktionen (ab 1 Euro oder mit einem Startpreis) und anderseits die Festpreis Angebote (Sofort-Kaufen zum fixen Preis). Neu sind Angebotsformate wie Preisvorschläge, Anzeigen oder Auktionen mit einem verdeckten Mindestpreis.

In folgender Grafik erkennt man die verschiedenen Beziehungsverknüpfungen sehr gut:

Ebay

Als Beispiel möchte ich eine Geschäftsabwicklung zwischen zwei Privatpersonen näher erläutern:
Der Anbieter stellt seine Ware bei eBay, dem elektronischen Markplatz online. Ebay kann bereits dafür Gebühren entrichten lassen. Eine Übersicht über alle möglichen Preiskombinationen gibt es HIER
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Wir verkaufen einen Fernseher und stellen als Startpreis 200 € ein. Hier kommt als ersten eine Angebotsgebühr von EUR 3,20 auf uns zu.

Selbstverständlich gibt es allerlei Zusatzservice. Dieser ist jedoch nicht gratis. So ist es möglich das Bild unseres Verkaufsobjektes in eine Bildgalerie zu geben, die Sichtbarkeit unseres Angebotes zu erhöhen oder jede Menge andere Zusatzoptionen zu wählen.

Nun steigert unser Käufer für den Fernseher mit und muss sich für diese Aktion nur bei eBay registrieren lassen. Auf ihn kommen jetzt noch keine Kosten zu.
Um nicht in ein „Bietfieber“ zu verfallen, sollte man sich im Vorhinein einen persönlichen Höchstpreis überlegen, über den man nicht bietet. Als Hilfestellung dazu bietet sich der eBay Bietagent an. Dieser bietet automatisch bis zum eingegebenen Höchstbetrag mit. Zum überbieten muss man aber ein Mindestgebot eingeben, abhängig von jeweiligen Erhöhungsschritt. Der Erhöhungsschritt ist der Betrag, um den ein aktuelles Gebot mindestens überboten werden muss. Dieser beträgt z.B. bei kleineren Beträgen 50 Cent, bei größeren 50 Euro.

Nun kommt es zwischen unseren beiden Privatpersonen zu einem Vertragsabschluss. Unser Fernseher ist nun erfolgreich verkauft worden, wodurch auf uns, als Verkäufer, eine Verkaufsprovision zukommt.
Hat unser Käufer z.B. bis EUR 450,00 mitgesteigert, müssen wir EUR 4,00 zzgl. 5% des Verkaufspreises über EUR 50,00 zahlen.

Jetzt muss uns nur noch der Kunde unseren Fernseher bezahlen. Dies kann er auf folgende Arten machen:
• Vorab-Überweisung,
• Paypal,
• Nachnahme und
• Barzahlung bei Abholdung

Je nachdem wie wir es vereinbart bzw. bei unseren Angebot angegeben haben, entfallen die Versandkosten nun noch zusätzlich an den Käufer oder an uns selbst. In den meisten Fällen trägt jedoch der Käufer diese Kosten.

Quellen:
Ebay: http://pages.ebay.at/help/sell/fees.html [11.11.08]
Elisabeth Katzlinger-Felhofer, Foliensatz "Elektronische Marktsysteme"

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