Mittwoch, 6. Juli 2011
Aufgabe 4 - Überholtes Recht

 

In den vergangenen Jahren hat sich das Umfeld der Rechte des geistigen Eigentums aufgrund des technologischem Wandels und der immer höheren Bedeutung der Internettätigkeiten grundlegend verändert. Der EU-Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier reichte daher in Brüssel eine Reihe von Vorschlägen ein, die das Urheberrecht in der EU stärken sollen. Primäre Ziele sind den Schutz der Werke und die Bezahlung der Urheber sicherzustellen. Des Weiteren soll ein gemeinsames EU-Patent erschaffen werden und schärfere Maßnahmen gegen Produktpiraterie ergriffen werden können. Im Frühling 2010 wird die Kommission daher eine Überarbeitung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vorschlagen. „"In der Richtlinie sind zivilrechtliche Maßnahmen vorgesehen, die es Rechteinhabern ermöglichen, ihre Rechte des geistigen Eigentums durchzusetzen." Diese Richtlinie soll an die Anforderungen des digitalen Umfelds abgestimmt werden. Für die Änderung des Urheberrechts auf EU-Ebene spricht, dass der Status der Werke europaweit gültig und das geistige Eigentum geschützt werden würden. Dies gilt insbesondere für Werke, bei denen der Urheber nicht fest steht. Hinzu kommt, dass die Kosten und Regeln für private Kopien von Büchern oder CDs in den 27 Mitgliedsstaaten angeglichen werden sollen. (1)

 

Laut Kommission soll eine Kodifizierung des Rechtsbestands in einem europäischen "Urheberrechtskodex" erfolgen. Dieser soll zur Klärung des Verhältnisses zwischen dem Urheber vorbehaltenen Rechten und deren Ausnahmen beitragen. Dem Ansatz nach wäre dies begrüßenswert, insbesondere bei Gegenüberstellung der raschen technologischen Entwicklung im Online-Bereich und der eher statische Rechtsentwicklung. Die Schwierigkeit besteht jedoch darin einen Interessenausgleich zu finden. (2)

 

In einer Stellungnahme der französischen Netzbürgerrechtsgruppe La Quadrature heißt es, dass es wenig überraschend sei, dass die Kommission Urheberrechtsverletzungen "an der Wurzel" bekämpfen will, indem Internet-Betreiber den Intentionen und Wünschen der Unterhaltungsindustrie folge leisten sollen. Internetprovider zu einer ‚Copyright-Polize’ zu machen, käme der Installation eines Zensurenregimes gleich, das den Weg für die Verletzung von Grundrechten ebne (1).

 

Bezüglich Datenschutz gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen und Sichtweisen.

 

Datenweitergabe, Datendiebstahl (Stichwort Sony) und Betrug sind Gründe, warum immer mehr Nutzer und Experten eine höhere Sicherheit der eigenen Daten im Internet fordern. Außerdem wird gefordert, dass jeder selbst bestimmen kann, ob und wann diese Daten weitergeben werden. Viele Unternehmen sammeln Daten und Informationen über ihre KundInnen. Diese wissen aber oft nicht, warum diese Daten gesammelt werden.

 

Eine aktuelle Studie in Deutschland zeigt den Zwiespalt der Meinungen hinsichtlich Datenschutz. Die einen hegen große Zweifel hinsichtlich Sicherheit des bestehenden Datenschutzgesetzes, den anderen ist diese Thematik vollkommen gleichgültig. So belegte diese Studie, dass jedem siebten Internetnutzer der Schutz der eigenen persönlichen Daten egal ist, hingegen bezweifeln 55 % der Befragten die Sicherheit ihrer Daten im Internet. 40 % bevorzugen daher die Zustellung wichtiger Informationen und Dokumente über den traditionellen Postweg und nicht elektronisch per Email. (5)

Nach Ansicht von Experten reichen aber strengere Regelungen bei weitem nicht aus, um den Schutz persönlicher Daten im Internet zu gewährleisten. Folglich ist auch eine umfassende Änderung des bestehenden Datenschutzgesetzes alleine nicht ausreichend. Viel mehr müssen sich die Nutzer den Risiken bewusst sein und vorsichtig mit ihren persönlichen Daten im Internet umgehen (6). Von großer Bedeutung ist daher die Aufklärung und Information der Nutzer und Nutzerinnen. Meist fehlt ihnen das Wissen, um sich selbst zu schützen. Insbesondere Kindern und Jugendlichen sind die Konsequenzen von einer unbedachten Datenpreisgabe (z. B. in Social Networks) nicht bewusst.

 

Quellen:

(1) „EU schlägt neues Urheberrecht vor“ (24.5.2011), abrufbar unter http://help.orf.at/stories/1683096/ [04.07.2010]

 (2) „Binnenmarkt fürs geistige Eigentum“ (28.06.2011), abrufbar unter http://derstandard.at/1308679884595/Wirtschaft--Recht-Binnenmarkt-fuers-geistige-Eigentum [dl 04.07.2010]

(3) „Mehr Schutz, mehr Aufklärung“ (10.02.2009), abrufbar unter http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,606756,00.html [dl 04.07.2010]

 (4) „Studie: Jedem siebten Internetnutzer ist Datenschutz egal“ (28.06.2011), abrufbar unter http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-06/20640228-studie-jedem-siebten-internetnutzer-ist-datenschutz-egal-003.htm [dl 04.07.2010]

 (5)“Hilf dir selbst und halte dicht“ (12.5.2011), abrufbar unter http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,761844,00.html [dl 04.07.2010]