Aufgabe 3 Gefragtes und geplagtes Urheberrecht

silvia maria.hons.uni-linz, 28. Mai 2012, 14:35

Argument 1

In einem Interview mit dem Goethe Institut gab Dr. Kreutzer, ein Rechtsanwalt, zu der Frage: In welcher Krise steckt das Urheberrecht in Deutschland? folgende Antwort:
Die Krise besteht darin, dass das geltende Urheberrechtsgesetz von 1965 stammt – und seitdem nur in Details geändert worden ist. Es ist nicht für das digitale Zeitalter konzipiert worden. Mittlerweile sind jedoch fast in allen Haushalten digitale Technologien wie Internetanschlüsse vorhanden.“ (entnommen aus: http://www.goethe.de/wis/med/idm/mpl/de5122599.htm downloaded 27 Mai 2012)


Meiner Meinung nach spricht dieses Argument ein zentrales Problem unseres derzeitigen Urheberrechtes an.
Das Urheberrecht ist in einer Zeit entstanden, in dem noch nicht die heutigen Möglichkeiten der Vervielfältigung und Verbreitung von Inhalten existierten. In unserer Zeit jedoch können sogar Personen ohne große technische Kenntnisse Inhalte aller Art schnell und unkompliziert vervielfältigen und im Internet verbreiten. Somit denke ich, dass das Fundament des Urheberrechts nicht mehr unserer Zeit des past and copy, in der fast jeder Mensch Zugang zum Internet hat, entspricht und somit ein dringender Überholungsbedarf besteht.

 

Argument 2

Einen sehr ausführlichen und lesenswerten Artikel zu dem Thema Neugestaltung des Internets findet man unter folgendem Link: Dieser stammt ebenfalls von dem Rechtsanwalt Dr. Kreutzer. Wobei ich hier besonders auf folgende Aussage von ihm näher eingehen möchte:
Auch die Regelung zur Schutzdauer wäre vor dem Hintergrund eines veränderten Urheberrechtsverständnisses grundlegend zu überarbeiten. Bekanntlich ist die gegenwärtig pauschal gewährte Schutzdauer von 70 Jahren post mortem auctoris in den meisten Fällen viel zu lang, um einen angemessenen Interessenausgleich zu gewährleisten. Das gilt gerade für technisch-funktionale Werke mit kurzen Entwicklungs- und Nutzungszyklen (wie z. B. Computerprogramme), aber auch für die weitaus meisten Werke der Musik, der Tagesberichterstattung und sogar für Filme. Die Schutzdauer geht hier weit über das hinaus, was zum Anreiz kreativer Leistungen erforderlich wäre. Sie führt zudem zu erheblichen Nutzungshindernissen, wie bei verwaisten Werken, und behindert die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs und Innovationen. Ist die Schutzfrist zu lang bemessen, verfehlt sie im Übrigen ihr eigentliches Ziel: nach ihrem Ablauf die freie Nutzung zu ermöglichen, solange an dem Werk noch ein Nutzungsinteresse besteht.“ (entnommen aus: http://irights.info/?q=node/1870 downloaded 27 Mai 2012)

 

Ich denke ebenfalls, dass man die Schutzdauer individuell im Zusammenhang mit dem Werk betrachten soll und nicht alle Werke mit einer gleichen Schutzdauer versehen werden sollten. Wie auch in dieser Aussage erwähnt wird, wäre es sinnvoll, einen Unterschied zwischen einem Werk mit kurzer Nutzungsdauer, wie einem Computerprogramm und einer Symphonie, zu unterscheiden. Denn die meisten Computerprogramme werden nach 70 Jahren kaum noch zu gebrauchen sein und somit ein geringes Nutzungsinteresse aufweisen, eine Symphonie hingegen ist nach 70 Jahren genau noch so schön und sinnvoll wie zu ihrer Entstehung.

 

Argument 3

Folgende Aussage stellt die Position der Piraten Partei Deutschland dar:
„Wir setzen uns für ein freizügigeres Urheberrecht ein, das dem Digitalen Wandel Rechnung trägt und das in Schieflage geratene Gleichgewicht zwischen Urhebern, Rechtsvertretern und der Allgemeinheit im Umgang mit geistigen Werken wiederherstellt. Daher wollen wir das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von geistigen Werken nicht nur legalisieren, sondern ausdrücklich fördern, um die Verfügbarkeit von Informationen, Wissen und Kultur zu verbessern, und lehnen Kopierschutzmaßnahmen wie DRM-Systeme strikt ab. Auch die heutige Dauer der Schutzfristen bis 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers sehen wir als zu lang an.“
(entnommen aus: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:BC_Urheberrecht_A6_FINAL_Seite_1.jpg downloaded 27 Mai 2012)


Ich finde, dass die Piratenpartei durchaus gute Vorschläge für das Urheberrecht bietet. Wenn man jedoch im Internet recherchiert, findet man auch viel Kritik gegen das Parteiprogramm der Piraten, wie zum Beispiel, dass die Piraten die Kunstindustrie mit diesen Maßnahmen aussterben lassen will. Jedoch verbietet die Piratenpartei den kommerziellen Verkauf von Werken nicht. Weiters gibt es ja auch schon in unserer Zeit einige Tauschbörsen, in denen frei gehandelt wird, wie zum Beispiel YouTube und die Musikindustrie lebt immer noch und manche Musiker wurden erst durch solche Tauschbörsen bekannt und erlangten dadurch erst Popularität. Weiters können solch frei gehandelte Werke niemals das Erlebnis eines Kino- oder eines Konzertbesuches ersetzen.
Meiner Meinung nach wäre es für die Zukunft am besten, wenn mehr Urheber das Lizenzierungssystem Creativ Commons nützen würden, das den Urhebern hilft, die Rechte an ihren Werken zu regeln und nur die Rechte vorbehält, welche die Urheber wollen.

 

Internetquellen:

http://www.goethe.de/wis/med/idm/mpl/de5122599.htm downloaded (27 Mai 2012)
http://irights.info/?q=node/1870 downloaded (27 Mai 2012)
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:BC_Urheberrecht_A6_FINAL_Seite_1.jpg downloaded (27 Mai 2012)

 

5 comments :: Kommentieren

Argument 1

franciska.gedzic.uni-linz, 7. Juni 2012, 12:09

Hallo!

Deine Meinung bei Argument 1 vertrete ich auch, ich glaube auch, dass das Gesetzt eine dringende Reform braucht und auf den heutigen Stand der Technik und Entwicklung gebracht werden soll. Ich glaube auch das wir ein globales Gesetzt brauchen, sprich dass es ein gesetzt bezüglich Urheberrecht für alle gilt, also die ganze Welt und nicht nur in der EU oder nur in Amerika.

Lg Franciska

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Hallo Silvia!

simone victoria.schachinger.uni-linz, 8. Juni 2012, 11:50

Ich kann mich deiner Meinung zum 1. Argument nur anschließen. Auch ich bin grundsätzlich der Meinung, dass es einer gänzlichen Novellierung des Urheberrechts bedarf, dass es den Möglichkeiten der heutigen "digitalen Gesellschaft" wieder gerecht wird. Aufgrund der in der Argumentation angesprochenen Detailänderungen herrscht bei vielen Internetnutzern nun Unklarheit, was denn nun noch erlaubt ist bzw. was nicht. Eine grundsätzliche Erneuerung sollte so schnell als möglich geschehen, damit nicht noch mehr unwissende Internetuser unbeabsichtigt und nichts ahnend einen Verstoß gegen das Urheberrecht begehen.

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Schutzdauer

ruben.kulcsar.uni-linz, 12. Juni 2012, 14:25

Das ist sicherlich so ein Knackpunkt im Urheberrecht. Die langen Schutzfristen waren früher sicherlich nötig, um einerseits das Einkommen des Künstlers während seinem Leben zu schützen (und danach das Erbe sicherzustellen) und andererseits waren die Verdienstmöglichkeiten mangels Globalisierung noch nicht so groß wie heute. Entsprechend länger hat es gedauert bis sich eine Investition rentierte.

Dank der heutigen Konsumgesellschaft ist es aber so, dass sich die Produktionskosten für eine oder CD-Produktion oder ein Musikvideo und oft sogar für einen Blockbuster-Film innerhalb weniger Wochen durch Verkäufe refinanzieren. So gesehen würde es vollkommen ausreichen, die Schutzfrist auf sagen wir mal fünf Jahre zu begrenzen (um auch entsprechende DVD-Umsätze zu ermöglichen).

Dass allerdings Werke (welcher Art auch immer) über den Tod des Urhebers hinaus geschützt sind (mit Option auf mehrmalige Verlängerung) ist für unsere heutige Kultur nicht mehr verständlich. Dasselbe gilt im Übrigen auch für Patente, die ja auch eine Form von Urheberrecht sind.

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hallo...

birgit.konrad.uni-linz, 15. Juni 2012, 11:47

mir fällt noch ein denkanstoß für dein erstes argument ein.

Prinzipiell unterstütze ich die Ansicht Werke zu schützen. Doch was ich mir etwas schwierig vorstelle ist, wie soll die Unterscheidung gerechtfertigt werden, welches Stück wie lange geschützt wird?

Ich gebe dir in Bezug auf die Nutzungsdauer von Computerspielen Recht, die werden sicherlich in 70 Jahren nicht mehr zu gebrauchen sein. Doch was schützt dann noch die Idee des Computerspieles? Vielleicht war es eine gute Idee die weiterhin geschützt werden sollte. Und dies bezieht sich nicht nur auf Computerspiele!

Ich frage mich einfach wie man die Grenzziehung vornehmen soll, zwischen langem Schutz und kurzem Schutz der Werke!

Lg Birgit

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silvia maria.hons.uni-linz, 17. Juni 2012, 22:32

Hallo,

vielen Dank für eure Kommentare. Ich denke ebenfalls, dass ein universelles Urheberrecht, welches für die ganze Welt gilt, wichtig wäre und eine Neugestaltung des Urheberrechts ist einfach wirklich dringend notwendig.

Ich stimme auch Birgit zu. Die Idee des Comuterspiels ist nach 70 Jahren vielleicht auch noch gut, nur die Nutzung nicht mehr und es ist sicherlich schwierig, eine Grenzziehung zwischen langem Schutz und kurzem Schutz der Werke vorzunehmen.

Lg, Silvia

 

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