Statement Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Fabian.Prochazka.Uni-Sbg, 23. Juni 2011, 17:03

Das Urheberrecht in seiner derzeitigen Form ist überholt und den Möglichkeiten der Digitalisierung nicht mehr angemessen. Die Architektur und Funktionsweise digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien, digitaler Unterhaltungselektronik etc. steht der bisherigen Konzeption des Urheberrechts diametral entgegen. Eine gute Erklärung bietet Meike Richter in ihrem Vortrag zum Thema Creative Commons (Link zu Vimeo: http://vimeo.com/24431504)

Ausgangspunkt ihrer Argumentation ist, dass im analogen Zeitalter das Kopieren und Weiterverbreiten von Inhalten ungleich schwieriger war als heute. Im digitalen Zeitalter kann jeder zum Sender werden und kann damit kreative Werke wie Bilder, Musik oder Videos einfach, schnell und kostengünstig weiterverbreiten und sogar nach seinen Vorstellungen verändern. Die Kulturtechniken, die durch die Digitalisierung ermöglicht bzw. vereinfacht werden, überholen damit die geltenden Gesetze. Das starre Korsett des Urheberrechts verhindert so den kreativen Umgang mit künstlerischen Erzeugnissen bzw. die positiven Möglichkeiten des Internets. Selbstverständliche Dinge wie das Einbetten von Videos in Blogs oder das Weiterverwenden von Comic-Bildern als Facebook-Profilfotos sind streng genommen Urherberrechtsverletzungen.

Diese Schieflage wird derzeit auch von vielen Seiten kritisiert und als unhaltbarer Zustand empfunden. Markus Beckedahl, netzpolitischer Aktivist und Blogger auf netzpolitik.org, formuliert das Dilemma so:

„Jeder, der das Internet aktiv nutzt und Medienkompetenz zeigt, begeht die ganze Zeit Urheberrechtsverletzungen. Ausnahmen sind wenige andere Menschen, die im Netz reisen buchen und Online-News lesen und/oder in der Regel Jura studiert haben”

Simon Möller vom Jura-Blog Telemedicus unterstützt diese Position und nennt fünf völlig selbstverständliche Nutzungspraktiken im Internet, die nach geltendem Recht Urheberrechtsverletzungen sind. Darunter Dinge wie die Verfielfältigung von Daten in der Cloud, oder das Einbinden von Videos aus Videoportalen in Blogs.

Zukunft?

Derzeit stehen sich zwei Positionen gegenüber, die unterschiedliche Änderungen am Urheberrecht verlangen. Auf der einen Seite steht die Forderung nach mehr Offenheit im Urheberrecht, um den Anforderungen der Digitalisierung Rechnung zu tragen. Die Überlegungen gehen hier bis zum Konzept der Kulturflatrate, die eine Pauschalabgabe vorsieht, mit der im Gegenzug Filesharing legalisiert wird.

Auf der anderen Seite stehen die Unternehmen und Rechteinhaber, deren aktuelles Geschäftsmodell auf dem Urheberrecht in seiner derzeitigen Form basiert. Sie fordern eine Verschärfung des Urheberrechts mit entsprechenden Konsequenzen für die "Täter" wie etwa der Three-Strikes-Regelung, die ein Internetverbot nach dreimaliger Urheberrechtsverletzung vorsieht.

Es ist sicher davon auszugehen, dass in diesem Bereich in den nächsten Jahren einige Veränderungen anstehen, eine Prognose zu treffen, welche Position sicht durchsetzt ist allerdings schwierig. Sicher ist jedoch, dass die Kulturtechniken im Internet und im Web, die dem Urheberrecht entgegenstehen bereits etabliert sind und durch rechtliche Vorschriften nicht mehr zu bekämpfen sein werden.

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