Zusammenschau der Beiträge zu Aufgabe 4

Albert.Linner.Uni-Sbg, 22. Jänner 2012, 22:21

Die Aufgabe, die den Studierenden in der vierten und letzten Hausübung in der Lehrveranstaltung "Schlüsseltechnologien der Informationsgesellschaft" gestellt wurde, umfasste die Themen "Digitalisierung der Medien", "Urheberschaft in den Digitalen Medien" und "Privatsphäre in den ICT", wovon eines in den Lernblogs bearbeitet werden sollte. Die folgende Zusammenschau untergliedert sich in diese drei übergeordneten Themen.


Der erste Block behandelt demnach das Thema der Digitalisierung der Medien und dessen Teilaspekte, die die Studierenden aufgriffen:

 

Einen Überblick über Nutzen und Gefahren der Digitalisierung gibt Meifen Jin. Dem Vorteil der Ausweitung der Möglichkeiten stellt sie den Nachteil der ständigen Erreichbarkeit und die Gefahren hinsichtlich Datenschutz und Urheberrecht gegenüber. „Das Urheberrecht ist gerade im Internet auch zu einer der wichtigsten Normen geworden und zugleich zu einer der am häufigsten gebrochenen.“

 

Simone Schöndorfer geht in ihrem Lernblog auf den Aspekt des Onlinemarketing ein, welches sie zunächst in Abgrenzung zum herkömmlichen Marketing mit der systematischen Nutzung von Internetdiensten für Marketingzwecke definiert. Vier Komponenten machen das Onlinemarketing aus: „Permanenz, Zielgruppenorientierung (Social-Networks wie Facebook, Myspace, etc.) Interaktivität (Möglichkeiten zum Dialog und zur Vernetzung) und Dezentralisierung/Mobilisierung.“ Als Beispiel für wirksames Internetmarketing wird der Präsidentschaftswahlkampf von Barack Obama genannt, „der als Musterbeispiel einer Onlinemarketingstrategie gilt und der von vielen Werbeprofis als bestes Marketingkonzept der Welt, in den letzten 25 Jahren anerkannt wird.“

 

Max Bauer und Kerstin Dietrich befassen sich mit dem Teilaspekt der Digitalisierung von Büchern, sogenannten E-Books, und den damit verbundenen Urheberrechtsproblemen. „Besonders kontroverse Diskussionen gibt es um den Schutz des Urheberrechts bei Google Books, denn Google begann sein großes Digitalisierungsprojekt ohne vorher das Einverständnis der Autoren und Verlage eingeholt zu haben.“ (Max Bauer) In diesem Zusammenhang erläutert Bauer auch den begriff des „Opt-Outs“, wonach ein Rechteinhaber eine Veröffentlichung nur verhindern kann, wenn er von sich aus auf Google zukommt, der Konzern also nicht von sich aus um Einverständnis fragen muss. Dietrich stellt den Vorteil des kostenlosen Publizierens für unbekannte Autoren durch E-Books heraus, gibt jedoch zu bedenken, dass die Authentizität von Büchern verloren gehe.

 

Das Internetfernsehen am Beispiel Veetle erläutert Johannes Mitterer: „Veetle bietet jedem User die Möglichkeit, seinen eigenen Channel zu starten und Videos seiner Wahl zu übertragen.“ Auch hier taucht bereits wieder das Thema Urheberrecht auf: „Viele der Channels zeigen Material, welches nicht zur freien Verbreitung bestimmt ist.“

 

Ein anderer Aspekt der Digitalisierung von Medien ist der partizipative oder Graswurzeljournalismus, den Daniel Höller behandelt. Einen großen Anteil an der Entwicklung und dem Aufstieg von dieser Ausprägung des Journalismus haben demnach die Weblogs. Höller gibt auch einen Ausblick und stellt fest, „das [sic!] partizipativer und interkativer Journalismus mit redaktionellem Wissensmanagement und kompetente Crossmedia-Redaktionen zukünftiger gefragter sein werden denn je.“

 

Bereits bei diesen Beiträgen zur Digitalisierung der Medien klingt immer wieder das Thema des Urheberrechts an. Einige Studierende haben sich explizit mit diesem Problem und/oder Teilaspekten davon befasst:


Shiqian Yi etwa beschäftigt sich mit dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), einem geplanten multilateralen Handelsabkommen, das den Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen verbessern soll. Er kritisiert allerdings, dass das Abkommen vor allem Industrie- und Konzernlobbyisten in die Hände spielt. „In meinen Augen versuchen hier Rechteverwerter ihr fehlerhaftes Geschäftsmodell zu sichern, indem sie die absolute Internetüberwachung durchsetzen. Darum ist ACTA zu stoppen.“

 

Auch der Aspekt „Creative Commons“ ist ein Thema in den Lernblogs der Studierenden. Stefanie Spitzendobler stellt das Prinzip dieser Non-Profit-Organisation vor, deren Sinn die gemeinschaftliche Nutzung von kreativen Inhalten ist. Dies geschieht auf der Basis von (sechs unterschiedlichen) Lizenzen. „Creative Commons-Lizenzen zählen zu den Open Content-Lizenzen, welche auch direkt mit den Open-Source-Lizenzen verbunden sind. Die Lizenzen bilden die Grundlage für die freie Nutzung.  von Inhalten bzw. Datenbanken und ebenso von Software, welche in qualitativer und demokratischer Weise verbreitet werden.“ Albert Linner behandelt Netlabels, eine Ausprägung von Creative Commons auf dem Musiksektor. Dies sind unabhängige Musiklabels, die auf der Basis von Creative Commons-Lizenzen arbeiten und ihre Musikdateien zum kostenfreien Download im Internet anbieten. Damit „stellen Netlabels einen Gegenentwurf zur hochgradig kommerzialisierten Musikbranche dar.“

 

Mit dieser Branche befasst sich auch Hendrik Stoltenberg, er behandelt das heikle Thema der Musik-Downloads. Mit einen Grund für das langjährige Scheitern der kommerziellen Vermarktung von Musik durch die großen Labels sieht er in mangelnden Akzeptanz von Schutzsystemen der einzelnen Musikstücke. „Digital-Rights-Management-Syteme (DRM) sorgen beispielsweise dafür, dass einzelne Musikstücke nur auf bestimmten MP3-Playernabgespielt werden können und teilweise nicht beliebig oft gebrannt werden können.“ Stoltenberg kommt am Ende seines Beitrags zu dem Schluss. „Wer wirklich sicher gehen möchte kommt nicht drum herum sich seine CD selber zu kaufen.“

 

Auch in der Abhandlung von Fabian Egginger geht es im weiteren Sinn um Musik, er geht auf die Thematik „Youtube und Urheberrecht“ ein. Dabei erläutert er einen drei Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen Google, dem Inhaber von Youtube, und dem Medienkonzern Viacom, in dem es um Urheberrechtsverletzungen ging.

 

Ähnlich wie bei den „Creative Commons“ geht es auch beim Thema „Free Software“ um die Gemeinnützigkeit von Inhalten. Elisabeth Fischer definiert diese als „Software, die jede Person verwenden kann und kostenlos zur Verfügung steht. Der Benutzer kann diese in der ursprünglichen oder veränderten Form weitergeben. Der Quellcode wird mitgegeben und ist für die Benutzer ersichtlich.“ Beate Rohrmoser stellt dem Leser das Projekt „GNU“ vor, welches von der Free Software Foundation gefördert wird. „Hauptziel des GNU-Projekts ist ein völlig freies Betriebssystem zu schaffen. Dieses Betriebssystem wird umgangssprachlich oft Linux genannt.“

 

Zwei weitere Studierende gehen in ihren Beiträgen auf das Thema der Verschlüsselung und digitalen Signaturen ein. Während Yusuf Doray die technische Seite beleuchtet, gibt Karina Umdasch zusätzlich einen Überblick und erläutert digitale Signaturen als „digitale Unterschriften, Siegel, die heutzutage handschriftliche Unterschriften bereits vollständig ersetzen können. […] Digitale Signaturen erfüllen die Kriterien der Integrität (Unverfälschtheit der Nachricht) und der Authentizität (Identität des Absenders).“

 

Das große Thema "Privatsphäre und ICT" wurde von einigen Studierenden unter verschiedenen Aspekten bearbeitet, welche im folgenden, letzten Block dargestellt werden:


Kerstin Sabo geht auf dieses Thema zunächst relativ allgemein ein und stellt fest: „Umso mehr elektronische Systeme unseren Alltag prägen, desto mehr Datenspuren werden von uns hinterlassen. ‚Privacy‘ steht für informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Privatsphäre.“

 

Johannes Reinthaler stellt die Lage des Datenschutzes in Österreich dar. Demnach stellt die Grundlage dafür neben dem Telekommunikationsgesetz das Datenschutzgesetz 2000 dar. Dieses „umfasst wichtige Punkte wie Personenbezogene Daten (Name, SV-Nr., Adressen) sowie nur indirekt personenbezogene Daten wie Daten von Auftraggeber, Dienstleister oder Empfänger. [sic!]“

 

Der Beitrag von Doris Harreither deckt sowohl das Thema Urheberrecht als auch das der Privatsphäre ab, er handelt von Sharehosting-Netzwerken bzw. dem Aspekt des Filesharings. Harreither kommt zu dem Schluss, dass „wohl oder übel bei den Sharehostern alles so bleiben [muss] wie es ist: niemand wird aktiv nach Verletzungen des Urheberrechts suchen - am aller wenigsten die One-Click-Hoster selbst. Das Problem, nämlich dass rechtlich geschützte Dateien fröhlich über das Netz getauscht werden, bleibt dann ja weiterhin bestehen.“

 

Stefanie Stockinger beschreibt den Aspekt „Surveillance + Privacy“ und stellt dabei einerseits klar, dass jeder User bereits im alltäglichen Leben Spuren im WWW hinterlässt. Andererseits geht sie auf spezielle Überwachungstechnologien ein. „Internetüberwachung generell ist ein sehr breites Feld. Es gibt E-Mail- Überwachung, soziale Netzwerkanalysen, […] Cookies, Vorratsdatenspeicherung, aber auch die Ortung von W-LAN´s und IP- Adressen […].“

 

Auch der Beitrag von Theresa Bügl handelt von Datenspeicherung, allerdings auf dem Feld des „cloud computing“, das bisher vor allem von Konzernen genutzt wird. „Dies geschieht durch eine so genannte Multi Tenant Architecture. Es bedeutet, dass z.B. Unternehmen alle gleichzeitig auf eine Anwendung zugreifen.“ Bügl stellt am Ende ihrer Ausführungen die Frage: „Wird sich cloud computing auch im privaten Bereich durchsetzen?“

 

Zwei Studierende gehen in Zusammenhang mit dem Thema Privatsphäre auf das Unternehmen Google ein. Klaus Schächner diskutiert die Frage „Google - Netter Nachbar oder Big Brother?“ und kommt zu diesem Schluss: „Ganz sicher aber ist Google nicht der nette Freund aus der Web-Nachbarschaft, der selbst- und kostenlos mit Bonbons um sich wirft. […] Google ist zu einem Imperium geworden, das nach Profit strebt und dafür immer mehr Daten seiner Nutzer sammeln will.“ Barbara Falkinger behandelt den Dienst „Streetview“ desselben Unternehmens. Sie stellt die Vorteile heraus, gibt aber zu bedenken: „Dennoch haben Datenschützer erhebliche Bedenken. Die Panoramaaufnahmen sind für Jedermann weltweit und jederzeit einsehbar.“

 

Neben Google sind es vor allem soziale Netzwerke, besonders Facebook, die die Studierenden im Zusammenhang mit Privacy aufgreifen. Kathrin Bundschuh, Tina Ornezeder und  Raffaela Hinterreiter behandeln dieses Thema und stellen die Problematik heraus, die bei Facebook & Co. In Hinblick auf Privatsphäre und Datenschutz auftreten. Ornezeder etwa schreibt: „Problematisch wird es […], wenn NutzerInnen nicht bei allen Plattformen selbst entscheiden können, welchen Ausschnitt der Profilangaben sie welchen Personen sichtbar machen wollen.“

 

In eine ganz ähnliche Richtung geht der Beitrag von Eva-Maria Fankhauser, die die Problematik auf das mobile Internet projeziert und dazu beispielhaft die Applikation „Buddy-finder“ beschreibt.

 

Diese Zusammenschau soll mit einem Ausblick in die Zukunft schließen. Einen solchen wagt Lisa Reinthaler in ihrem Beitrag, in dem es um die Aussichten des Web 3.0 geht und in dem sie erläutert: „Das Web 3.0 oder Semantic Web soll ermöglichen, dass auch Maschinen die im Internet verfügbaren Informationen interpretieren und verarbeiten können und so zu einem ‚intelligenten Netz‘ beitragen.“ Ziele des Web 3.0 sind demnach Wissensteilung und -austausch, Datenintegration sowie Quellen entdecken und klassifizieren. Es bleibe jedoch abzuwarten, „ob der User 3.0 bereit ist, sich auf derartige neue Netzwerke zum Schutz seiner Privatshpäre einzulassen, oder er es doch eher mit Mark Zuckerberg hält. Der Facebook-Gründer bezeichnete Privatsphäre in einem Interview ja bekanntermaßen als ‚alte Konvention‘ und ‚unzeitgemäß‘.“

 

 

Die Lernblog-Einträge von Eva-Maria Pöltl (Thema: Datenschutz vs. Vorratsdatenspeicherung), Günter Baumgartner (SWIFF), Christoph Priewasser (Privatsphäre in Facebook), Klaus Sampl (Digitalradio) und Iris Schneider (Kryptographie) können in dieser Zusammenfassung keine Berücksichtigung finden, da sie aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) zugänglich sind.

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