Aufgaben Urheberschaft in den digitalen Medien - Urheberrecht im Internet
juergen.waldenhofer.uni-linz, 1. Juni 2010, 01:16
Digitale Medien machen es möglich, Musik, Filme, Texte und Bilder ohne Qualitätsverlust zu kopieren und über das Internet weltweit zu vertreiben. Da, wo früher noch so etwas wie ein natürlicher „Kopierschutz“ herrschte – jede Kopie verlor an Qualität und kostete viel Zeit – sind heute Original und Kopie nahezu identisch.Ein wachsender Markt der RaubkopieRaubkopie: Jede Art der illegalen Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Musik, Filme oder Software wirkt sich verheerend auf die Wirtschaft aus, gefährdet
die Existenz von Produzenten und Verlegern und bewegt die Betroffenen zum Handeln.
Ich möchte nun allgemein auf das Urheberrecht im Internet eingehen, da meine Kollegen bereits die einzelnen speziellen Themen wie Urheberrecht auf Software Musik usw. analysiert haben. Hier der Link zum Österreichischen Urheberrechtsgesetz.
Urheberrecht im Internet
Das Internet stellt die Rechtssprechung in mehrfacher Hinsicht vor neue Probleme. Populär überzeichnende Schlagworte wie "rechtsfreier Raum" auf der einen und z.B. "Musikpiraterie" auf der anderen Seite veranschaulichen deutlich, daß in Bezug auf Rechtssicherheit im Internet noch einiges an Unklarheiten zu bestehen scheint. Für das Urheberrecht im Internet ist das WorldWideWeb von besonderer Bedeutung. Im WWW entsteht die Möglichkeit auf Millionen einzelner Dokumente im Internet zuzugreifen. Diese können verteilt auf der ganzen Welt leigen. Es können Text oder Ton - oder Bilddokumente vorhanden sein. Durch die Dezentralität des Internet ist eine Kontrolle der Inhalte sowie der Navigation der Nutzer im Netz nahezu aussichtslos. Aus dieser Eigenschaft erkennt man sofort die Komplexität des WWW und kann auf die daraus entstehenden Probleme mit dem Urheberrecht schließen.
Geschützte Werke im Internet
- Sprachwerke
- Schriftwerke
- Reden
- Computerprogramme
- Grafiken
- Datenbanken
- Werke der Musik
- Lichtbildwerke einschließlich der Werke die wie Lichtbildwerke geschaffen werden
- Filmwerke
- Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (z.B. Pläne, technische Zeichnungen, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen)
- Layout
Bei allen geschützten Werken muß es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handeln. Maschinell erstellte Listen oder Tabellen sind daher nicht geschützt. Das Werk muß einen Mindestgehalt an geistigem Inhalt haben, was z.B. von Briefen nur selten erreicht wird. Außerdem muß genügend „Schöpfungshöhe“ vorhanden sein, das bedeutet, die Fähigkeit eines durchschnittlichen Gestalters soll deutlich überschritten werden.
Gruppen die vom Urheberrecht betroffen sein können
Für das Urheberrecht müssen folgende Gruppen von "am Internet Beteiligten" klassifiziert werden. Diese Gruppen können das Urheberrecht verletzten, aber auch davon betroffen werden.
- Network Provider (Network Provider stellen die Übertragungswege im Internet zur Verfügung.
- Access Provider (Access Provider stellen für die Teilnehmer den technischen Zugang zum Internet her)
- Content Provider (Inhaltsanbieter)
- Nutzer (Teilnehmer , oft auch "User oder "Surfer" genannt)
Probleme bei der Umsetzung des Urheberrechts im Internet
Das Problem des Urheberrechts im Internet ist, wie schon angesprochen ein ideologisches sowie ein technisches. Die meisten Nutzer sehen das Internet als rechtsfreien Raum, in dem sie (fast) alles tun können, was sie wollen. Obwohl dem nicht so ist, ist die Feststellung und Verfolgung jeder Art von Gesetzesverstößen höchst schwierig und meist kaum zu bewerkstelligen. Wichtig sind die Richtlinien des Urheberrechts für Firmen, Institute und andere Einrichtungen, die aufgrund von verbindlicher Adresse, realer Präsenz usw. haftbar gemacht werden können.
Quellen:
http://www.schule.de/schulen/wvs/faecher/informatik/material/referate/stephan99/zensur.html
Reinhard, Timo: Urheberrecht im Internet, Universität Siegen 2001
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848
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