Aufgaben Hü 3: Urheberrecht: Schrecken der Internetnutzer oder Wegbegleiter ins moderne Zeitalter

markus.thallinger.uni-linz, 3. Juli 2011, 15:26

In diesem Blogeintrag möchte ich mich mit dem Urheberrecht beschäftigen. In unseren Zeiten des Internets kommen wir, ob es uns jetzt bewusst ist oder auch nicht, meist in Berührung mit dieser Materie. Oder wer hat sich selber noch nicht die Fragen gestellt:

 

(1)       Darf ich jetzt Filesharing und Tauschbörsen für Musikdownloads nutzen?

(2)       Ist das Ansehen von gestreamten  Filmen jetzt eigentlich strafbar?

 

Aber wie soll man sich in unseren Rechtsdschungel  auskennen, wie kann sich der einzelne sicher sein nichts Strafbares zumachen… In meinem folgenden Blogbeitrag wird es zuerst um ein bisschen Aufklärungsarbeit in diesen Themen gehen, danach werde ich versuchen etwas auf die dahinterliegenden Tatsachen (die derzeitige Gesetzeslage) und Alternativvorschläge einzugehen.

 

1. Wie sieht es nun mit dem Download von Musik aus?

 

Wer noch nicht so fit im Urheberrecht ist, dem empfehle ich diesen Link, hier werden noch einmal die Grundzüge des Urheberrechts umrissen.

 

1.1 Darf ich Musik oder Videos aus dem Internet downloaden?

 

Beginnen werde ich mit einem Ausschnitt aus der Broschüre zur Konsumentenbildung, vom österreichischen Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. Diese zeigt sehr schön wie verzwickt die Lage bei Musikdownloads ist.

 

„Ob der reine Download von Musik aus dem Internet (also ohne das Musikstück selbst wieder anbieten zu wollen) erlaubt ist, ist unter Juristen und Juristinnen umstritten. Die einen sehen darin eine erlaubte Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch, die anderen meinen, auch diese Vervielfältigung zum Eigengebrauch sei nicht erlaubt, wenn bereits die Vorlage selbst unrechtmäßig hergestellt wurde. Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist leider derzeit nicht möglich, du bist aber auf der sicheren Seite, wenn du es nicht tust.

 

Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist leider derzeit nicht möglich, du bist aber auf der sicheren Seite, wenn du es nicht tust. Der Download ist jedenfalls dann nicht rechtswidrig, wenn dieser von einem dazu Berechtigten angeboten wird. Das kommt allerdings bei den peer-to-peer-Tauschbörsen fast nie vor. Es gibt aber auch Websites, wie jene bei der Phillip eingekauft hat, bei denen du gegen Bezahlung Musikfiles erwerben kannst.“ 

(Konsumentenbildung in der Schule: Erst denken, dann klicken, http://www.saferinternet.at/uploads/tx_simaterials/Erst_denken__dann_klicken_Konsumentenrechte_im_Internet.pdf, 20.06.2011)

 

Diese Info Broschüre des österreichischen Bundesministeriums für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, zeigt wie unsicher die Rechtslage 2006 noch war. In der Zwischenzeit bis heute hat sicher aber in dieser Frage auch nicht viel bewegt, wie dieses Statement von HELP.gv.at zeigt.

 

„Ob der reine Download von Musik aus dem Internet (also ohne das Musikstück selbst wieder anbieten zu wollen) erlaubt ist, ist unter Juristinnen/Juristen umstritten. Die einen sehen darin eine erlaubte Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch, die anderen meinen, auch diese Vervielfältigung zum Eigengebrauch sei nicht erlaubt, wenn bereits die Vorlage selbst unrechtmäßig hergestellt wurde. Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist leider derzeit nicht möglich.“

(Urheberrechte im Internet (Tauschbörsen), http://www.help.gv.at/Content.Node/172/Seite.1720400.html, 30.06.2011)

 

Wenn man jetzt also Fileshare-Programme findet, die nur rein downloaden befindet man sich nach meiner Auffassung in einer Grauzone. Trotzdem muss man bei den meisten Filshare-Programmen aufpassen, da diese meist die Daten, die man herunterlädt auch gleichzeitig wieder an andere User uploaden. Und der Upload solcher Dateien wird auch strafrechtlich wie auch zivilrechtlich verfolgt.

 

2.Streaming-Portale

 

Mein nächster Programmpunkt ist es zu klären, ob das Ansehen von gestreamten Filmen legal oder illegal ist. Doch auch hier ist die Rechtslage auf keinem Fall so klar, wie wir gleich sehen werden.

 

 „Das Ansehen von Video-Streams ist in Österreich legal. Das Anbieten des entsprechenden Materials bewegt sich aber in einer rechtlichen Grauzone, beziehungsweise ist laut Vertretern der Filmindustrie illegal. Die Benutzung der Webseite www.kino.to ist nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Österreich und Deutschland legal. Beim Thema Streaming gehen die Meinungen jedoch auseinander, prinzipiell werden aber eher Benutzer verfolgt, die Filme uploaden als jene Nutzer, die lediglich die Streams betrachten. Die Strategie, die Filmfirmen und deren Vertreter in Deutschland und Österreich einsetzen, kann daher eher als Panikmache gewertet werden. Dennoch sollte man sich bei der Nutzung von kino.to bewusst sein, zwar eine strafrechtlich weitgehend unbedenkliche, aber dennoch nicht seriös arbeitende Webseite (siehe Extrakasten „Negatives und Kritik an kino.to“) vor sich zu haben.“

(Filme streamen legal , illegal, komplett egal?, http://www.cd-austria.at/Detailseite.86+M50855c1a623.0.html?&tx_cdamagazine%5Bpage%5D=1&tx_cdamagazine%5Buid%5D=418, 30.06.2011)

 

Wer sich jetzt darüber wundert, wie kann die Benutzung von www.kino.To nicht illegal sein, wenn doch die Betreiber dieser Seite vor kurzem erst festgenommen wurden. Dazu kann man sagen, dass die Betreiber deswegen festgenommen wurden weil, diese die Fileshareangebote (können zum Beispiel zum Download von neuersten Kinofilmen verwendet werden)  rund um Kino.to betrieben haben. Durch diese Situation kamen die Ermittler zu dem Tatbestand, dass die Betreiber von www.Kino.to anscheinend Urheberschutzverletzungen mit einem gewerbemäßigen Hintergrund betrieben hatten (in dieser Causa gibt es noch kein rechtskräftiges Urteil, deswegen gilt die Unschuldsvermutung).

 

Jetzt will ich aber zuerst klären, ob das streamen von Filmen strafbar ist. Ich habe dazu noch einen etwas genaueren Bericht von einer österreichischen Anwaltskanzlei gefunden. In diesem kurzen Artikel wird erläutert, dass Streaming nach Ansicht dieser Anwälte nicht strafbar ist. Jedoch begeht der Internetnutzer, der Filme streamt (urheberrechtlich geschützte Filme) eine Urheberrechtsverletzung durch die Vervielfältigung. Der Urheber des Werkes (Filmes) kann dann auf Unterlassung, angemessenes Entgelt und auf Schadensersatz klagen. Das klingt jetzt ziemlich düster, aber die derzeitige Rechtslage in Österreich erlaubt es aber dem Urheber nicht, die IP-Adresse des Urheberrechtverletzers zu bekommen.

 

„Mangels Durchsetzbarkeit eines Auskunftsanspruch im Zivilrechtsweg gegen die Provider kann der Urheber (Verwertungsberechtigte) gegen die Nutzer von Streaming-Portalen nicht vorgehen.“

(Kino.to und andere Streaming-Plattformen, http://www.s-p.at/index.php/aktuelles/226-kinoto-und-andere-streaming-plattformen, 30.06.2011)

 

Deswegen ist mein Fazit in dieser Sache, wer wirklich ein reines Gewissen haben will lässt lieber die Finger von Streaming-Portalen. Für die anderen gilt, wo kein Richter, da kein Kläger. Ich will aber hier niemanden dazu erfordern solche Seiten zu verwenden, ich will mit meinen Artikel nur aufzeigen wo gewisse Probleme vorliegen.

 

3.Alternativen

 

3.1 DRM

 

Das Digital Rights Management (DRM) ist natürlich ein restriktiver Schritt um die Verbreitung und Verwendung von geistigen Eigentums auch nach einer Weitergabe zu kontrollieren und zu beschränken. Dabei soll, dass von DRM verwendete Lizenzsystem dem Nutzer einen rechtlichen Rahmen für die Benutzung von Werken (z.B.: Filme, Musik) vorgeben. Die Mechanismen der digitalen Rechteverwaltung sind jedoch allgemein stark umstritten. Anhänger sehen in DRM hauptsächlich die Eröffnung neuer Geschäftsmodelle zum Beispiel eine bedarfsgerechterer Abrechnung, nach dem Motto zahl nur das, was du schaust. Kritiker dagegen warnen vor allem vor Datenschutzproblemen und möglichen Einschränkungen bei der Benutzerfreundlichkeit. Außerdem wird als problematisch angesehen, dass durch die Verwendung von DRM-Systemen (hier ist konkret die technische Umsetzung gemeint) die Interoperabilität der Geräte und digitaler Inhalte eingeschränkt wird. (Digitale Rechteverwaltung, http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung, 30.06.2011)

 

Das DRM System ist eine stark restriktive Maßnahme um geistiges Eigentum zu schützen, meiner Meinung nach bringt es viele Nachteile für die Konsumenten, deswegen sollte es nicht unterstützt werden. Hier habe ich noch ein kurzes Youtube Video von einer Ringvorlesung (Ringvorlesung in Leipzig: “Nach dem Hype, vor dem Durchbruch? Medienunternehmen in sozialen Netzwerken”) der  Fakultät Medien der HTWK Leipzig  gefunden. Hier spricht Ralf Möllers ein paar kurze Sätze zu DRM.

 

3.2 Creative Commons:

 

Stellt meiner Ansicht nach, die weitaus bessere Variante dar, einen zeitgemäßen Urheberschutz in unser modernes Zeitalter zu bringen. Creative Commons (schöpferisches Allmende -Gut) erlaubt Autoren (Schöpfer von Kreativen Werken) der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an ihren Werken zu einräumen. Damit können dann freie Inhalte geschaffen werden. Das Ganze funktioniert über ein leicht verständliches Lizenzsystem. Dieses Lizenzsystem ist für beliebige Werke anwendbar, die unter das Urheberrecht fallen, zum Beispiel Videoclips, Musikstücke, Texte, usw.…  Außerdem sind die Freiheitsgrade der Lizenzen stark abgestuft und reichen, von Lizenzen, die sich kaum vom völligen Vorbehalt der Rechte unterscheiden, bis hin zu anderen Lizenzen, die das Werk der Public Domain freigeben.

(Creative Commons, http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons, 30.06.2011)

 

4. Abschlussfazit:

 

Meine zwei vorher genannten Beispiele (Musikdownloads u. Movie Streaming) zeigen, dass der Urheberschutz in unserer Gesellschaft einen neuen Mantel braucht. Die derzeitige Situation ist meines Erachtens derzeit sehr mangelhaft, deswegen sollte die Politik dieses Thema endlich aufgreifen und einmal klare Verhältnisse schaffen. Die zwei  Alternative(DRM u. Creative Commons) bietet Ansatzpunkte dieses Problem zu lösen. Ich selbst bin jedoch davon überzeugt, dass hierbei die Creative Commons-Variante die eindeutig bessere wäre.

 

5. Quellen:

 

Creative Commons, http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons, 30.06.2011

 

Filme streamen legal , illegal, komplett egal? , http://www.cd-austria.at/Detailseite.86+M50855c1a623.0.html?&tx_cdamagazine%5Bpage%5D=1&tx_cdamagazine%5Buid%5D=418, 30.06.2011

 

Kino.to und andere Streaming-Plattformen, http://www.s-m-p.at/index.php/aktuelles/226-kinoto-und-andere-streaming-plattformen, 30.06.2011

 

Konsumentenbildung in der Schule: Erst denken, dann klicken, http://www.saferinternet.at/uploads/tx_simaterials/Erst_denken__dann_klicken_Konsumentenrechte_im_Internet.pdf, 20.06.2011

 

Urheberrechte im Internet (Tauschbörsen), http://www.help.gv.at/Content.Node/172/Seite.1720400.html, 30.06.2011

 

Verleger Ralph Möllers über DRM (Digital Rights Management), http://www.youtube.com/watch?v=wCpSq536YLs ,30.06.2011

 

3 comments :: Kommentieren

Interessante Ausarbeitung

melanie.boudar.uni-linz, 4. Juli 2011, 13:42

Hallo Markus,

ich finde deinen Blog-Eintrag toll. Du hast dir ein sinnvolles und vor allem auch aktuelles Thema ausgesucht!

Mir gefällt besonders, dass du ein praxisnahes Beispiel gewählt hast, durch das die Problematik des Urheberrechts und -schutzes so gut hervorkommt. Es ist äußerst schwierig den Durchblick bei den heutigen Online-Angeboten und den rechtlichen Vorschriften zu behalten...

 

Lg, Melanie

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Toller Beitrag

constantin.lindner.uni-linz, 5. Juli 2011, 21:58

Hallo Markus, ich finde deinen Blogeintrag super recherchiert und sehr informativ. Viele Fakts die ich noch nicht wußte. Danke. LG Consti

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barbara.steinbauer.uni-linz, 7. Juli 2011, 21:25

Hallo Markus,

habe auch das Thema Tauschbörsen in meinem Blogeintrag thematisiert. Finde deine Ausarbeitung sehr informativ, zudem bin ich auch der Meinung, dass die Creative Commons-Variante im Vergleich zur DRM die eindeutig bessere ist. 

LG, Barbara

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