Link und Urheberrecht

Ich habe mich im folgenden Beitrag an www.internet4jurists.at und deren "Tour de Link" gehalten.

Bei der Untersuchung der Anwendbarkeit des Urheberrechtes bei der Linktechnik muss man zunächst zwischen dem Ersteller und dem Anwender unterscheiden. Tatsächlich ist es so, dass derjenige der den Inhalt aufruft – also der Internetsurfer – und damit über seinen Browser die Teile der Website zusammensetzt und am Bildschirm darstellt, der Urheberrechtsverletzer ist. Der Linksetzer käme nur als Gehilfe oder Beitragstäter in Frage, da er nur die Verweisstelle in den HTMLCode
der Seite einfügt.

Das bloße Betrachten von Seiten im WWW ist niemals eine Urheberrechtsverletzung, weil es sich dabei um keine Verwertungshandlung oder sonstige Handlung handelt, die im Urheberrechtsgesetz (UrhG) irgendwie eingeschränkt wäre. Es kommt also nur darauf an, ob es in Zusammenhang mit einem Link zu Auswirkungen kommt, die urheberrechtlich erfasst werden können.

Wenn man einen Link aufruft, entsteht wie bei jedem anderen Seitenaufruf im Browser, eine digitale Kopie der gelinkten Seite und ihrer Elemente im RAM (flüchtiger Speicher) der Computers und, je nach Einstellung auch im Cache (temporärer Speicher auf der Festplatte) sowie im Netz selber.

Die Speicherung im RAM dient dazu, dass die Website überhaupt vom Computer angezeigt werden kann; sie wird bei weiteren Vorgängen durch neuere Inhalte ersetzt und automatisch beim Abschalten des Computers endgültig gelöscht.

Die Speicherung im CACHE dient dazu, den Seitenaufruf bei mehrmaligem Besuch der Seite zu beschleunigen. Da somit immer nur die neuen Elemente der Seite übertragen werden müssen, erspart man sich viel Zeit. Die bereits gespeicherten Elemente werden blitzschnell aus dem CACHE geholt. CACHE befindet sich in einem temporären Verzeichnis auf der Festplatte; er hat ein individuell einstellbares Verfallsdatum (beträgt meist einige Wochen)

Die Speicherung in den Proxies der Zwischenrechner im Netz dient ebenfalls der Beschleunigung des Seitenaufrufes. Wurde z.B. von einem User eine Seite angefordert, so wird diese auch im Proxy des Providers abgelegt. Bei der nächsten Anfrage eines Kunden, der diese Seite haben will, muss sie nicht von ihrem „Heimatort“ geholt werden. Somit dienen die Proxies ganz wesentlich der Beschleunigung der Internets, da häufiger gesuchte digitale Inhalte dezentral für einen Abruf bereitgestellt werden.

All diese Vorgänge gehen für den Internetnutzer automatisch und meist unbemerkt vor sich. Trotz allem wurde vielfach davon ausgegangen, dass sie den urheberrechtlichen Vorgang einer Vervielfältigung darstellen. Dies hätte bedeutet, dass der User bei jedem Seitenaufruf, ohne es bewusst zu wissen, eine urheberrechtliche Verwertungshandlung durchführt. Der Ersteller des Links,
dem die technischen Hintergründe in der Regel besser bekannt sind (oder bekannt sein sollten), hätte diesen Eingriff in fremde Urheberrechte bewusst vermittelt.

Quelle: http://internet4jurists.at/link/tour32.htm