Alex Weblog
Freitag, 9. Januar 2009
Urheberschaft in den digitalen Medien: Sharing Plattformen
Ich habe mich bei der 5. Hausübung für Urheberschaft in den digitalen Medien bei Sharing Plattformen entschieden, da dies ein Thema ist, mit dem vermutlich schon jeder einmal in Kontakt war.
Jeder kennt Kazaa, LimeWire und viele andere Sharing Plattformen. Dies sind Möglichkeiten wo Programme, Musik, Filme und viele andere Dateien mit anderen Usern getauscht werden können. Nur wie sieht es hierbei mit der Urheberschaft aus?

Juristisch gesehen ist man sich zurzeit noch nicht einig, ob der bloße Download der Datei schon strafbar ist. Tauscht man die Datei allerdings weiter so macht man sich definitv strafbar.

Allerdings gibt es auch Plattformen, wo man Musik gegen Bezahlung herunterladen kann. Eine andere legale Möglichkeit bietet sich bei Plattformen, die sich über diverse Werbungen finanzieren. Bei solchen Downloads ist der Besitz gar kein Problem.

Eine weitere legale Möglichkeit würde das Mitschneiden der Lieder aus dem Radio bedeutetn. Stellt man diese Songs dann allerdings auf Taschplattformen macht man sich wieder strafbar.

Besonders aufpassen muss man bei Torrents. Wenn man eine Datei herunterlädt, können gleichzeitig andere User auf die kleinen Dateien, die man selbst auf dem Computer schon gespeichert hat zugreifen und somit macht man sich selbst zum Anbieter und damit strafbar.

Aufgespürt wird man als User durch die eigene IP-Adresse. Der Provider kann mittels eines Gerichtsbeschlusses veranlasst werden die IP-Adresse bekannt zu geben.

Quelle: http://www.kija-tirol.at/fileadmin/user_upload/pdf/Downloads.pdf

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