Alex Weblog
Urheberschaft in den digitalen Medien: Sharing Plattformen
Ich habe mich bei der 5. Hausübung für Urheberschaft in den digitalen Medien bei Sharing Plattformen entschieden, da dies ein Thema ist, mit dem vermutlich schon jeder einmal in Kontakt war.
Jeder kennt Kazaa, LimeWire und viele andere Sharing Plattformen. Dies sind Möglichkeiten wo Programme, Musik, Filme und viele andere Dateien mit anderen Usern getauscht werden können. Nur wie sieht es hierbei mit der Urheberschaft aus?

Juristisch gesehen ist man sich zurzeit noch nicht einig, ob der bloße Download der Datei schon strafbar ist. Tauscht man die Datei allerdings weiter so macht man sich definitv strafbar.

Allerdings gibt es auch Plattformen, wo man Musik gegen Bezahlung herunterladen kann. Eine andere legale Möglichkeit bietet sich bei Plattformen, die sich über diverse Werbungen finanzieren. Bei solchen Downloads ist der Besitz gar kein Problem.

Eine weitere legale Möglichkeit würde das Mitschneiden der Lieder aus dem Radio bedeutetn. Stellt man diese Songs dann allerdings auf Taschplattformen macht man sich wieder strafbar.

Besonders aufpassen muss man bei Torrents. Wenn man eine Datei herunterlädt, können gleichzeitig andere User auf die kleinen Dateien, die man selbst auf dem Computer schon gespeichert hat zugreifen und somit macht man sich selbst zum Anbieter und damit strafbar.

Aufgespürt wird man als User durch die eigene IP-Adresse. Der Provider kann mittels eines Gerichtsbeschlusses veranlasst werden die IP-Adresse bekannt zu geben.

Quelle: http://www.kija-tirol.at/fileadmin/user_upload/pdf/Downloads.pdf

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Doris.Pesendorfer.Uni-Linz, Dienstag, 27. Januar 2009, 19:17
Ich finde deinen Beitrag sehr interessant. Offensichtlich ist dieses Thema noch ein Graubereich. Falls ich es richtig verstanden habe, ist man nur auf der "sícheren Seite", wenn man überhaupt nichts von solchen Plattformen herunterladet bzw. bereitstellt.
Interessant wäre, wie die Verfolgung der Personen aussieht, wenn man dynamische IPs hat.

In meinem Weblog beschäftige ich mit dem Thema Jobsuche im Web 2.0.

Daniela.Wetzelhuetter.Uni-Linz, Sonntag, 1. Februar 2009, 19:53
Soweit ich informiert bin, muss die dynamische IP-Zuweisung vom Provider auf richterliche Anordnung bekannt gegeben werden. Außerdem ändert sich die Zuweisung der IP-Adresse nicht zwangsläufig - auch wenn diese grundsätzlich dynamisch vergeben wird.

In meinem Weblog sind Infos zur Überwachung im Internet zu finden.

Daniela.Wetzelhuetter.Uni-Linz, Sonntag, 1. Februar 2009, 20:13
Sehr interessant deine Ausführungen zur Urheberschaft.
Hinsichtlich des Downloaden von Musikdateien möchte ich aber zu bedenken geben, dass das Urheberrechtsgesetzt vorsieht, dass Raubkopien strafbar sind. Meiner Auffassung nach, müsste somit bereits der Download strafbar sein. Genauere Informationen dazu finden sich beispielsweise hier:

http://www.bmukk.gv.at/medienpool/15030/urheberrechtsgesetz.pdf
http://www.dr-krainer.at/01_de/page.asp?id=152

Auf meinem Blog finden sich Infos zum Thema Überwachung im Internet.

Thomas.Hahn.Uni-Linz, Mittwoch, 4. Februar 2009, 12:33
Hallo!


Ich möchte hier ein paar Dinge anmerken:

"Juristisch gesehen ist man sich zurzeit noch nicht einig, ob der bloße Download der Datei schon strafbar ist. Tauscht man die Datei allerdings weiter so macht man sich definitv strafbar."
Technisch betrachtet werden die Dateien SCHON geshared, wenn die Dateien heruntergeladen werden. Man lädt quasi da Datei also hoch, während man die Datei hunterlädt.
Daher ist das auf jeden Fall illegal.


"Eine weitere legale Möglichkeit würde das Mitschneiden der Lieder aus dem Radio bedeutetn."
Das erinnert mich irgendwie an die Zeiten meiner Jugend, wo ich noch mit Kassetten die Songs aus dem klassischen Radio aufgenommen habe.
Aber mal ehrlich, ich persönlich finde den Aufwand für das Aufnehmen von Lieder von Streaming-Radios viel zu aufwendig. Da kauf ich mir das Lied lieber über Itunes oder hörs mir auf Last.fm an.

Was die IP-Adressen betrifft:
So weit ich informiert bin ist es bei dynamischen IP-Adressen etwas schwieriger, die Person ausfindig zu machen.
Desweiteren ist es durch Einsatz von sogenannten "Proxies" nahezu unmöglich, dem Downloader auf die Spur zu kommen.


Ich habe mich in Aufgabe 5 mit dem Dienst Twitter genau auseinandergesetzt.
Hier kannst du meinen Beitrag durchlesen.


Sandra.Mayrhofer.Uni-Linz, Mittwoch, 4. Februar 2009, 16:40
Hallo Alex!
Auch ich finde deinen Beitrag sehr interessant und informativ (besonders das mit den Musik-Plattformen bzw. was legal/illegal ist)!

In meinem Blog habe ich mich mit dem Thema "RFID" und dessen Gefahren beschäftigt!

Lg, Sandra

Claudia.Stehrer.Uni-Linz, Freitag, 6. Februar 2009, 14:34

Hallo

Ich glaube, dass sich viele Leute keine Gedanken machen, wenn sie zb. die neuesten Filme aus dem Internet downloaden. Ich glaube den meisten sind die rechtlichen Konsequenzen nicht bekannt oder egal. Die genaue rechtliche Lage würde mich sehr interessieren.