Datenschutz, kritisch hinterfragt!
In Österreich kann das Datenschutzgesetz auf eine lange Tradition und durchaus bewegte Geschichte zurückblicken. Nach einigen wenigen Ländern, wie beispielsweise der USA oder Schweden, wurde bereits 1978 das Grundrecht auf die Geheimhaltung personenbezogender Daten in der österreichischen Gesetzgebung verankert. (1)
Auszug aus dem Artikel 1 §1 Absatz 1 (DSG 2000):
„Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht.”
Wenngleich man sagen muss, dass 1978 nicht 2010 ist und auch wenn es einige Novellierungen und Anpassungen dieses Grundrechtsgesetztes gegeben hat, steht der Datenschutz heute aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen, sowie der immer drohenden Gefahr des Terrorismus, vor ganz neuen Fragestellungen. Anzeichen dafür sind beispielsweise die nicht enden wollenden medialen Diskussionen rund um das SWIFT-Abkommen und die Vorratsdatenhaltung, welche nach Vorgabe der Europäischen Union, verpflichtend in jedem Mitgliedsstaat durchgeführt werden soll und die Überwachung des Telefon-, Handy- und Internetverkehrs einer jeden Privatperson vorsieht, um den Terrorismus, sowie die organisierte Kriminalität, gezielt bekämpfen zu können. Datenschutzrechtlich stellt sich hier die Frage, ob die verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikations- und Standortdaten zweckmäßig ist und vorwiegend dem Schutz der Gesellschaft dient und ob bzw. inwieweit dies mit dem Grundrecht auf die Geheimhaltung von personenbezogenen Daten korrelieren kann? Eine sehr große Herausforderung für den Datenschutz stellt auch die Erhebung bzw. Verarbeitung von Daten dar, welche über das Internet in nahezu jeder erdenklichen Form und Umfang erhoben werden können. Der klassische Datenschutz ist hier oft den Anforderungen nicht gewachsen und öffnet somit dem Missbrauch personenbezogener Daten Tür und Tor. (1)
Folgt man einer aktuellen Studie des Instituts OEKONSULT, welches im Auftrag der Austria Presseagentur eine Face-To-Face Umfrage von 1100 Personen im wahlfähigen Alter zum Thema „Datenhunger und Überwachungswahn“ durchgeführt hat, so könnte man schnell und einfach schlussfolgern, dass unsere Gesellschaft nicht mehr wirklich am Schutz ihrer Daten interessiert ist. Denn beispielsweise gaben mehr als vier Fünftel, nämlich 81,2 Prozent, bei der Umfrage an, nicht so genau zu wissen, wer aller über ihre personenbezogenen Daten verfügt. Zudem tun, nach eigener Einschätzung 76,7 Prozent der Befragten, nicht alles in ihrer Macht stehende, um ihre Daten wirksam zu schützen. Doch auf der anderen Seite lässt die Studie auch folgern, dass sich die Mehrheit der Österreicher für einen strengeren Datenschutz durch den Gesetzgeber ausspricht und dieser keinesfalls „unnötig“ ist. Vor allem im Bezug auf die Computerkriminalität fordern 68 Prozent der Befragten mehr Ressourcen und auch Personal zur Bekämpfung dieser. Zudem erachtet die Mehrheit die Strafrahmen bei Datenschutzverletzungen als zu gering und fordern eine Gesetzesänderung bezüglich der AGB´s, um diese auch für den Normalbürger leicht verständlich und erkennbar zu machen. 93 Prozent fordern außerdem eine klare und bürgerfreundliche Regelung im Bezug auf personenbezogene Daten auf übergeordneter europäischer Ebene. (2)
Demnach ist und bleibt der Datenschutz ein außerordentliches Gut, welches allerdings auch einer dringenden Verbesserung bedarf, um den datenhungrigen Institutionen, wie beispielsweise Geheimdiensten, der Wirtschaft (Supermärkte, Banken, Anbieter im Internet etc.) oder auch Behörden, Einhalt zu gebieten und keine gläsernen Menschen aus uns machen zu lassen, welche ständig in Unfreiheit leben und jeder einzelne Schritt und Vorliebe jederzeit datenmäßig erfasst, analysiert und gespeichert wird. Wir sollten nicht auf ein uns gewährtes Grundrecht verzichten und mehr Transparenz bezüglich der Datenweitergabe, Verwendung und Nutzung fordern.
Quellen:
(1) Vgl. Tretter H. Aktuelle datenschutzrechtliche Herausforderungen in Österreich:
http://diezukunft.at/?p=1070# (Zugriff am 8.6.2010)
(2) Vgl. OEKONSULT. Datenhunger und Überwachungswahn:
http://www.oekonsult.eu/datenhunger_final.pdf (Zugriff am 8.6.2010)
simone.fritz.uni-linz am 10. Juni 10
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Web 2.0-Anwendungen, erklärt anhand von zwei individuellen Geschäftsmodellen
In meinem heutigen Beitrag widme ich mich vorwiegend dem Thema Web 2.0 und den dadurch entstandenen „neuen“ Geschäftsmodellen. Dabei möchte ich konkret auf zwei ganz spezielle und auch sehr unterschiedliche Geschäftsmodelle genauer eingeben, nämlich XING als Stellevertreter für ein Business Social Network und EDELIGHT.DE, welche die Idee des Social Shoppings verfolgen.
XING
Xing ist heute eines der wohl bekanntesten Business Social Networks und wurde 2003 unter dem Namen OpenBC (Open Business Club) von Lars Hinrichs und Bill Liao gegründet. Primäres Ziel von XING, bzw. eines jeden Business Social Networks, ist es die Geschäftsbeziehungen sowie Geschäftsaktivitäten seiner Mitglieder zu erleichtern. Folgt man dem Geschäftsbericht der XING AG so bestand die Community Ende 2009 bereits aus beachtlichen 8,75 Millionen Benutzer, wovon 687.000 sogar einen Premium Account besitzen.
Die Benutzerschnittstelle von XING ist mehrsprachig und berücksichtigt in der Suchfunktion Mitglieder mit gemeinsam gesprochenen Sprachen. Derzeit wird XING von 16 Systemsprachen unterstützt, darunter auch Chinesisch, Japanisch, Koreanisch, aber auch Russisch, Polnisch und Türkisch. Die Anmeldung und Nutzung der Grundfunktionen, wie beispielsweise die Erstellung einer Profilseite, ist kostenlos. Zahlende Mitglieder erhalten unter anderem erweiterte Such- und Statistik-Funktionen; z.B. kann eingesehen werden, welche anderen Mitglieder die eigene Kontaktseite aufgerufen haben und welche der eigenen Kontakte innerhalb der letzten zwei Monate eine Änderung ihrer beruflichen Position zu verzeichnen haben. Auch sind Premium-Profile werbefrei. Außerdem bietet XING seit 2007 eine Jobbörse an. Mitglieder der Plattform können dort sowohl selbst Stellenangebote einstellen, als auch nach freien Stellen suchen. Zusätzlich zur datenbankorientierten Kontaktpflege bietet XING öffentliche Veranstaltungskalender, die dem Benutzer thematisch und regional aufbereitet dargestellt werden. Darüber hinaus kann die Terminfunktion auch zur Organisation privater Termine genutzt werden. Rund 34.000 Diskussionsforen, die teils öffentlich, teils nur für einen bestimmten Kreis von Benutzern zugänglich sind, sowie geschlossene Benutzergruppen mit erweiterten Funktionen für Organisationen und Firmen ergänzen das Angebot. Kritisch anzumerken ist allerdings, dass ebenso wie in vielen anderen Social Networks auch bei XING, der Teilnehmer, wenn er keine Kenntnis über etwaige Schutzeinstellungsmöglichkeiten hat, seine eigenen Kontaktbeziehungen ungeschützt einer breiten Öffentlichkeit preisgibt.
EDELIGHT.DE
Die Edelight GmbH und deren Gründer Peter Ambrozy, Steffen Belitz und Tassilo Bestler haben sich im Jahr 2006 ganz der Idee des Social Shoppings verschrieben. Mit der Gründung von Edelight.de entstand ein deutsches Shopping- und Geschenke-Portal, welches auf den Community-Gedanken aufbaut und seinen Nutzer die Möglichkeit bietet ihre Lieblingsprodukte und Geschenkideen weiter zu empfehlen, sich Ihre Wünsche erfüllen zu lassen oder auch einfach nur in den persönlichen Empfehlungen anderer Menschen zu stöbern. Die Zielsetzung, welche von Edelight verfolgt wird, ist andere Menschen dabei zu unterstützen die zu ihnen passenden Produkte und/oder Geschenkideen zu finden. Persönliche Empfehlungen der Nutzer dienen dabei meist dazu der Community, Produkte von denen man überzeugt ist bzw. deren Kauf sich lohnen würde, zu präsentieren. Man ist bei den Empfehlungen auch auf kein spezielles Produktsortiment beschränkt, sondern kann bevorzugt auch Produkte von kleineren und exklusiven Händlern posten. Ein spezielles Feature, welches Edelight anbietet, ist auch die Möglichkeit eine Umfrage zu starten und gezielt die Community zu bestimmten Produkten zu befragen. Es gibt auch einen Edelight-Blog!
Quellen – Xing:
http://corporate.xing.com/deutsch/investor- relations/berichtepraesentationen/geschaeftsberichte/
http://www.xing.com/app/network?op=topic
(Defintion: Business Social Network) Efraim Turban
David King, Jae Lee, Ting-Peng Liang, Deborrah C. Turban Electronic Commerce - A Managerial Perspektive. - USA : Prentice Hall, 2010. - Bd. 4. Auflage.
Quellen – Edelight:
http://www.edelight.de/presse/unternehmen
http://www.edelight-group.com/unternehmen/
simone.fritz.uni-linz am 02. Juni 10
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Urheberrecht – Texte, Bilder, Grafiken etc.
Die Möglichkeiten der schnellen und vor allem weltweiten Verbreitung von Informationen über das Internet haben die Streitigkeiten rund um das Urhebergesetz grundlegend geändert. Schon eine private Webseite, ohne jeglichen kommerziellen Nutzen, bietet jede Menge Konfliktpotential und so wurde das Urheberrecht ohne Frage zu einer der wichtigsten Normen im Internet.
Das Urheberrecht schützt alle eigentümliche, individuelle Schöpfung auf den Gebieten der Literatur (Romane, Gedichte, Computerprogramme,….), der Tonkunst (Lieder, Opern, Pop-Songs,….), der bildenden Kunst (Gemälde, Malereien, Computergrafiken,….) und der Filmkunst. Voraussetzung für den Schutz ist ein Mindestmaß an Originalität, sowie ein erkennbares geistiges Konzept. Urheberrechtlichen Schutz genießen auch die sogenannten Sammelwerke, welche nur in ihrer einheitlichen Zusammenstellung als geistige Schöpfung geschützt sind. Ein Sammelwerk wäre beispielsweise eine Enzyklopädie.
Da das UrhG alle geschützten Werke vollständig aufzählt und die Website dort nicht erfasst ist, genießt sie prinzipiell keinen urheberrechtlichen Schutz. Allerdings können Teile davon, wie beispielsweise Texte, Fotos, Grafiken, Filme etc. sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein. Darüber hinaus kann das Design der gesamten Webseite, sowie ihr Aufbau und die Anordnung der Verknüpfungen Schutz genießen.
Wichtig ist das der Urheber das ausschließliche Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und Verwertung seines geistigen Eigentums hat.
Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz sind keine „Kavaliersdelikte“, sie werden sowohl zivilrechtlich, als auch strafrechtlich verfolgt. Im Zivilrecht drohen dem Rechtsbrecher:
• Ansprüche auf Unterlassung,
• Beseitigung (z.B. Löschung illegaler Dateien),
• Urteilsveröffentlichung,
• Auskunft (z.B. über die Herkunft illegalen Materials) sowie
• Schadenersatz.
Spezielles zu Texten auf der eigenen Webseite
Will man auf der eigenen Webseite im Internet Texte, die nicht aus eigner Feder stammen, veröffentlichen, so ist man verpflichtet eine Genehmigung beim eigentlichen Urheber einzuholen. Andernfalls muss man mit den oben genannten straf- sowie zivilrechtlichen Verfolgungen rechnen.
Es gibt hier allerdings zwei Ausnahmen, bei denen es keiner Erlaubnis bedarf:
1. Es ist möglich Teile aus einem fremden Werk in das eigene zu übernehmen, wenn deutlich gemacht wird, dass die Textpassage nicht aus eigener Quelle stammt, sondern es sich hierbei um ein Zitat handelt.
2. Im Rahmen von E-Learning und der Verwendung eines gewissen Werkes im Unterricht, darf dieses über das Internet, einer beschränkten Anzahl an Schülern, für einen gewissen Zeitraum, zur Verfügung gestellt werden.
Spezielles zu Musik auf der eigenen Webseite
Bei der Bereitstellung von Werken im Internet kommt es nicht darauf an, ob ein Werk vom Benutzer nur gehört werden kann, oder auch die Speicherung bzw. der Download möglich ist (UrhG §18a). Im Bezug auf Musik reicht es also schon, wenn eine urheberrechtlich geschützte Melodie kurz als Hintergrunduntermalung gespielt wird. Es bedarf bei solchen oder ähnlichen Fällen einer Lizenz, die entgeltlich erworben werden kann. Man sollte sich hier an die sogenannte AKM (Gesellschaft der Autoren, Komponisten, Musikverleger) wenden. Diese sorgt für die Wahrnehmung von Urheberrechten im Bereich der öffentlichen Zurverfügungstellung, Aufführung und Sendung von Musik.
Man beachte aber auch, dass nicht alle Musikstücke urheberrechtlich geschützt sind. Grundsätzlich endet das Urheberrecht nämlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, so wäre es beispielsweise durchaus legitim die „Kleine Nachtmusik“ von Mozart als Hintergrundmusik zu verwenden.
Spezielles zu Bilder und Grafiken auf der eigenen Webseite
Wie schon erwähnt unterliegen Grafiken und Bilder ebenfalls dem urheberrechtlichen Schutz. Deshalb ist es problematisch sich einfach ein schönes Bild auf irgendeiner Webseite, oder mittels einer Suchmaschine herunterzuladen und auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
Unbedenklich ist allerdings die Verwendung von Grafiken aus sogenannten Clip-Art-Bibliotheken. Im Zweifelsfall sollte man sich über die genauen Bestimmungen beim Anbieter nochmals informieren, aber grundsätzlich haben die Urheber der Grafiken in der Sammlung der uneingeschränkten Nutzung zugestimmt.
Spezielles zu Fotos auf der eigenen Webseite
Fotos sind im Urheberrecht sogar doppelt abgesicherte, denn neben dem schon erwähnten Werkschutz nach § 3 UrhG, genießen alle Fotos auch noch einen separaten Lichtbildschutz, welcher im §73 UrhG verankert ist.
§73 UrhG:
(1) Lichtbilder im Sinne dieses Gesetzes sind durch ein photographisches Verfahren hergestellte Abbildungen. Als photographisches Verfahren ist auch ein der Photographie ähnliches Verfahren anzusehen.
(2) Derart hergestellte Laufbilder (kinematographische Erzeugnisse) unterliegen, unbeschadet der urheberrechtlichen Vorschriften zum Schutze von Filmwerken, den für Lichtbilder geltenden Vorschriften.
Aber auch bei der Veröffentlichung selbst fotografierter Bilder kann das Urheberrecht zu tragen kommen. Prinzipiell ist bei jedem Portrait, oder besser gesagt, bei jedem Foto auf dem Menschen abgebildet sind, das Einverständnis jedes einzelnen zur Veröffentlichung einzuholen. Denn nach dem „Recht am eigenen Bild“ ist jede Publikation die das Interesse des Abgebildeten verletzt unzulässig.
Vorsicht auch bei der Veröffentlichung von Passfotos auf einer Website. Mit dem Erwerb der Fotos erkauft man sich nämlich nur das Recht auf die Nutzung. Die Passfotos dürfen nicht vervielfältigt werden, was zur Veröffentlichung auf einer Website aber zwingend notwendig wäre -> Scan. Weshalb es prinzipiell notwendig ist eine Genehmigung beim Fotografen einzuholen.
Verwendete Quellen:
http://www.rechtsfreund.at/urheberrecht.htm (Zugriff am 30.05.2010)
http://www.saferinternet.at/themen/urheberrechte/#c785 (Zugriff am 30.05.2010)
http://www.internet4jurists.at/provider/index.htm (Zugriff am 30.05.2010)
simone.fritz.uni-linz am 31. Mai 10
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Funktionen von Collaboration Software am Beispiel: "GROUP-E"
In meinem heutigen Weblog-Eintrag befasse ich mich vorwiegend mit der Themenstellung “Collaboration Software”, oder besser gesagt, welche multimediale bzw. elektronischen Werkzeuge können das gemeinsame Arbeiten effektiv unterstützen und was stellen sie an Funktionalität zur Verfügung?
Neben den wohlbekannten Wikis, gibt es heutzutage schon jede Menge Software, ob nun käuflich zu erwerben, oder auch Freeware, welche nicht nur das alleinige Verwalten von gemeinsamen Terminen und / oder die E-Mail-Kommunikation umfassen.
In Zeiten in denen von nahe zu allen Mitarbeitern in Unternehmen Softskills, wie beispielsweise Teamwork und Flexibilität, gefordert werden und die kollektive Entscheidungsfindung in den Vordergrund tritt, steigt auch die Nachfrage nach Softwarelösungen, die das zielgerichtete Zusammenarbeiten in Teams unterstützen.
Im Zuge meiner Recherche zu dieser Themenstellung, bin ich unter anderem auf die Collaboration Software „GROUP-E“ der Firma „ENDO7“ aus Bozen in Südtriol, gestoßen. Ich habe mich für eine genauere Ausführung über die Funktionalitäten dieser Software-Lösung entschieden, da es sich hier um ein in Europa angesiedeltes Projekt handelt, welches zur Abwechslung einmal nicht von irgendeinem großen, amerikanischen Riesen entwickelt wurde. Zudem ist die Software eine webbasierte, lizenzfreie Lösung, die für Jedermann im Internet frei verfügbar ist.
Neben den Werkzeugen einer traditionellen Groupware, wie beispielsweise gemeinsame Termin- u. Adressverwaltung, oder auch Messenger-Systemen zur schnellen und einfachen Kommunikation, bietet „GROUP-E“ zudem Funktionalitäten, welche das unkomplizierte Managen von Projekten ermöglichen. So sind Projektmanager quasi nahtlos in die Groupware-Umgebung eingebunden was wiederum Redundanzen, bzw. das Mehrfacherfassen von Daten verhindert. Termine, Aufgaben und Dateien werden vom System ohne Mehraufwand auch projektspezifisch abgelegt und es ist zudem möglich jedem Projektbeteiligten, die für ihn relevanten Infos zum Projekt bereitzustellen. Projektleiter können auch Auswertungen durchführen und so den Projektfortschritt messen.
Die Funktionalität die „GROUP-E“ breitstellt, lässt sich grundsätzlich in fünf Gruppen unterteilen:
1) Die Organisation im Team
Darunter fallen Anwendungen, die die gemeinsame Terminplanung, Terminfindung und auch Adressverwaltung ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt hier auf der Verwaltung geschäftlicher Einzel- u- Gruppenaufgaben mit Fälligkeitsanzeige und integriertem Log-Buch.
2) Die Kommunikation im Team
Messager-Dienste oder auch Foren ermöglichen hier den schnellen Austausch interner Nachrichten. Außerdem beinhaltet die Software ein Tool zur gemeinsamen Nutzung von E-Mail-Postfächern etc.
3) Das Projektmanagement
Wie oben schon erwähnt, bietet „GROUP-E“ auch Werkzeuge mit denen es möglich ist Projekte und Projektgruppen zu erstellen. Das Projektmanagement-Tool gewährt einen zentralen Überblick und dient auch der Überwachung von Projekten.
4) Die Aufbereitung und Bereitstellung von unternehmensweitem Wissen
„GROUP-E“ dient seinen Anwender als zentrale Dokumentationsplattform und ermöglicht so, die unternehmensweite Bereitstellung von persönlich, aber auch gemeinsam, erstellten Dokumenten und Dateien. Zudem kann über eine Linksammlung auf interessante Quellen im Internet verwiesen werden.
5) Die individuelle Anpassung der Software an die persönlichen Bedürfnisse
Um jedem Nutzer gezielt, die für ihn wichtigen Informationen zur Verfügung zu stellen, ist die Benutzeroberfläche der Software individuell anpassbar. Natürlich stehen Funktionen, wie E-Mail oder auch die Terminverwaltung jedem User auch persönlich zur Verfügung.
Interessant zu erwähnen ist vielleicht auch noch, dass „GROUP-E“ nicht nur über das interne Netzwerk und das Internet verfügbar ist, sondern, dass es auch möglich ist mittels Handys oder PDAs auf das System zu zugreifen.
Ich hoffe euch mit diesem Beitrag einen schnellen und kurzen Überblick über die Funktionalität und Arbeitsweise von Groupware im Allgemeinen und der Software „GROUP-E“ im Speziellen gegeben zu haben!
[Quelle: Offizielle Website von GROUP-E:
http://www.group-e.info/]
simone.fritz.uni-linz am 18. April 10
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Das Web 2.0 und ein Kommentar zu Lernblogs
Von jetzt auf gleich und ganz plötzlich war es da: DAS WEB 2.0! Und mit ihm veränderte sich auch schlagartig die gesamte Internetwelt. Man begann zu kommunizieren, zu kollaborieren und sich der ganzen weiten Welt mitzuteilen. Auf das E-mailen folgte die textbasierte Echtzeitkommunikation, auch Chat genannt, darauf wiederum folgte das Bloggen und zu guter Letzt mündete diese gesamte Entwicklung in das Großwerden der uns heute wohlbekannten Social Communities. Facebook, StudiVZ oder auch MySpace sind aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Die Einen lieben es jedes, wenn auch noch so „unwichtige“ Detail aus ihrem Leben preiszugeben und die Anderen wiederum, verteufeln diese Art der Selbstdarstellung und Offenheit nahezu. (1)
Genau bei diesem Thema setzt auch Blogging an, welches seinen Siegeszug in der Web 2.0-Geschichte, als erstes öffentlich geführtes, online Tagebuch begann. Der Begriff Blog ist eigentlich nur eine Kurzform des Wortes Weblog. Dieser wiederum steht für das vereinfachte Publizieren von Inhalten, bzw. Erstellen von Webseiten, mit Hilfe von Content Management Systemen. Weblogs ermöglichen es also eigene Inhalte im Internet zu veröffentlichen, ohne Kenntnisse über HTML, Webserver oder Ähnliches haben zu müssen. (2)
Nahezu zu jedem erdenklichen Thema werden heutzutage Blogs von Menschen auf der ganzen Welt geführt. Beispielsweise in der Modebranche sind einzelne Blogger bereits zu Stars einer ganzen Online-Fan-Gemeinde aufgestiegen, deren Einträge mit großer Begeisterung täglich verfolgt werden.
Doch Weblogs, bzw. Blogs, können auch als Lernblogs geführt werden und sollen beispielsweise im Zuge von universitären Lehrveranstaltungen das eigenständige und selbstgesteuerte Lernen fördern. Auch bei meinem Blog hier, handelt es sich um solch einen Lernblog, welchen ich im Zuge der Lehrveranstaltung „E-Cooperation“ führe. (2)
Lernblogs sollen den Wissensaustausch (Kommentar-Funktion), sowie das eigenständige Arbeiten, die Einbringung von Kreativität jedes Einzelnen fördern. Die personalisierte Art der Führung von Weblogs, konfrontiert den Autor sehr stark mit seiner eigenen Sichtweise und spiegelt diese auch wider. Ein weiterer Vorteil liegt auch in der automatischen chronologischen Sortierung der Inhalte bzw. Einträge, da so gut nachvollziehbar ist, wie das Wissen Stück für Stück aufgebaut werden konnte. Durch das regelmäßige Verfassen von Beiträgen bleibt man sozusagen immer „Up-to-date“ und reflektiert Inhalte oft auch mehrmals. Mit Hilfe der Kommentar-Funktion, die Lernblogs zur Verfügung stellen, können auch einfach Meinungen ausgetauscht werden und Hinweise zu bestimmten Inhalten gegeben werden. (2)
Meiner Meinung nach liegt die Hauptfunktion der Führung eines Lernblogs, in der selbstständigen Erarbeitung von Themenstellungen und der eigenständigen Recherche bzw. dem Auffinden geeigneter Quellen. Kommentare und Anmerkungen die zu bestimmten Beiträgen hinzugefügt werden, können zudem dazu beitragen, neues Wissen aufzunehmen beziehungsweise eine Themenstellung vielleicht auch von einer anderen Seite zu betrachten.
Kritisch finde ich allerdings, wenn Inhalte die auf einem Lernblogs der Weltöffentlichkeit zugänglich gemacht werden, nicht gut recherchiert sind. Da dies dazu führen kann, dass noch mehr „gefährliches Halbwissen“ im Internet verbreitet wird. Auf Wikipedia und Co. kann am sich ja auch nie wirklich sicher sein, dass das Geschriebene der Wahrheit entspricht, oder besser noch wissenschaftlich fundiert ist!
Quellen:
(1) Rolotec.
http://www.rolotec.ch/blog/archives/socialnetworks_history.gif (Zugriff am 17.3.2010)
(1) Prof. Dr.Wirtz B., Raizner W., Dr. Burda H.: Perspektiven des Social Web. 2007. http://www.contentmanager.de/magazin/artikel_1388_social_web.html (Zugriff am 17.3.2010)
(2) Mosel, Stephan: Praktiken selbstgesteuerten Lernens anhand der Nutzung von web-basierten Personal-Publishing-Systemen. Diplomarbeit, Justus Liebig Universität Gießen. http://74.125.155.132/scholar?q=cache:1HIjIxtMhMkJ:scholar.google.com/+lernblogs%2Bkritische+beurteilung&hl=de&as_sdt=2000 (Zugriff am 17.3.2010)
(2) Felkel, Stefan: Weblogs als Kernstruktur in e-learning Environments. Diplomarbeit,
TU Wien. http://westner.levrang.de/cms/front_content.php?idcatart=29&lang=1&client=1(Zugriff am 17.3.2010)
simone.fritz.uni-linz am 18. März 10
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