Urheberrecht
barbara.steinbauer.uni-linz, 7. Juli 2011, 22:08
Einführung
Das Urheberrecht wird stark diskutiert und erfährt scharfe Kritik. In diesem Blogeintrag möchte ich die “Aktualität” dieses Gesetzes genauer betrachten und mich diesbezüglich vor allem auf die Dienste des Internets - mit Schwerpunksetzung auf Tauschbörsen - konzentrieren. Zu Beginn möchte ich jedoch „denIE UrheberIN“ und „das Werk“ definieren, um eine Wissensbasis zu schaffen, auf welche aufbauend das Urheberrecht diskutiert werden kann.
Wer ist eigentlich UrheberIn?
Laut § 10 (1) des Urheberrechtsgesetzes ist UrheberIn eines Werkes, wer es geschaffen hat! Neben demR SchöpferIn des Werkes kann auch eine Person UrheberIn sein, die das Urheberrecht nach dem Tod diesemR überschrieben bekommt. MiturheberIn sind nur jene Personen, die bei der Schaffung des Werkes beteiligt waren und deren Schaffen eine untrennbare Einheit zum Gesamtwerk bildet. (vgl. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848)
Wird derIE UrheberIn nicht genannt, gilt derIE HerausgeberIn oder derIE VerlegerIn als BevollmächtigterE desR UrhebersIn. Diese Personen sind auch berechtigt, Verletzungen des Urheberrechtes im eigenen Namen gerichtlich zu verfolgen. (vgl. http://www.50plus.at/stichw/urheberrechtsgesetz.htm)
Recht desR UrheberIn
„Das Urheberrecht besagt, dass die Urheberin/der Urheber das alleinige Recht hat, ihr/sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen und aufzuführen.“ (http://www.help.gv.at/Content.Node/172/Seite.1720400.html)
Das Werk
Die Basis für das Urheberrecht ist das Werk, welches nicht an sich zu schützen gilt (= Konsum), sondern die Verwertung und das geistige Interesse am Werk (Urheberpersönlichkeitsrecht). Werke sind immer persönliche und geistige Schöpfungen, welche den unterschiedlichsten Bereichen zuzuordnen sind (Literatur, Musik, Film, Sprachwerke, Computerprogramme, etc.). Wichtig ist jedoch, dass die Idee eine Form gefunden hat, somit reicht ein Geistesblitz alleine nicht aus! Weiters muss die Idee neu und vom Alltäglichen abgrenzbar sein. (vgl. http://www.internet4jurists.at/urh-marken/immaterial.htm)
Anwendungsbereiche des Urheberrechts in der Musikbranche
Onlinetauschbörsen sind sehr beliebt und führten zu einer grundlegenden Veränderung in der Musikbranche. Zudem werden immer mehr Menschen auch selbst zu Schöpfern von Musikwerken, indem sie ihr Stück auf Plattformen wie Facebook, MySpace, YouTube, etc. posten und/oder in Tauschbörsen zum download anbieten. Dadurch konnten schon viele MusikerInnen an Popularität gewinnen und folglich auch Kapital daraus schlagen. Ein gutes Beispiel dafür ist Justin Bieber oder Rebecca Black, welche einst via YouTube auf sich aufmerksam machten und inzwischen zu den Großen im Pop-Business gehören. Aktuell sorgt Trevor Morans, der ausgelassen in Apple-Stores tanzt für massenhaft Clicks. Mittlerweile sogar auf seinem eigenen YouTube-Kanal. (vgl. http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/20/0,3672,8249492,00.html?dr=1)
Eines seiner Videos:
(YouTube)
Doch darf Trevor Morans einfach Pop-Songs für seine Auftritte heranziehen? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, da viele Faktoren zwischen Recht und Unrecht entscheiden. Grundsätzlich ist es jedoch nicht erlaubt sich am geistigen Eigentum einesR Anderen zu bedienen, ohne die Einwilligung desR UrhebersIN erhalten zu haben. (vgl. http://www.internet4jurists.at/urh-marken/immaterial.htm)
Es gibt jedoch sehr unterschiedliche Auffassungen über die Sinnhaftigkeit des Schutzes von geistigen Eigentum.
Der Stanpunkt der BefürworterInnen des aktuellen Urheberrechtsgesetzes
„Das Urheberrecht wurde einst geschaffen, um Kulturschaffenden eine Möglichkeit zu geben, von ihrer Arbeit zu leben.“ (http://www.tecchannel.de/kommunikation/news/1741971/rebellen_gegen_das_urheberrecht/)
Die BefürworterInnen des Urheberrechtgesetzes sprechen sich für ein strenges staatliches Vorgehen gegen „RaubkopiererInnen“ aus, da sie um Einkommensbußen fürchten. In der Musikbranche war üblich, dass KünstlerInnen an jeder weiteren verkauften Kopie eines ihrer Werke verdienen. Aktuell ist dies nicht mehr der Fall, da Tauschbörsen eine kostenfreie Vervielfältigung ermöglichen, weswegen von einer Selbstbedienungsmentalität in Bezug auf geistiges Eigentum gesprochen wird. Viele sehen dadurch die Interessen der KünsterInnen gefährdet und fordern rechtliches Vorgehen und strickte Einhaltung des Urheberrechts. (vgl. http://www.computerwoche.de/nachrichtenarchiv/1850996/) Weiters soll auf diese Weise Kreativität und Fortschritt gefördert werden, indem man demER UrheberIn für eine gewisse Zeit das alleinige Recht einräumt das Werk profitabel zu vermarkten. Somit vertreten die BefürworterInnen des Urheberrechts die Auffassung, dass Schutz von geistigem Eigentum und die daraus resultierende Möglichkeit der Gewinnerzielung wichtig für die Weiterentwicklung von Kunst und Wissenschaft ist. (http://freies-in-wort-und-schrift.info/2011/07/04/geistiges-eigentum-das-keines-ist)
Als Antwort auf die Forderungen der BefürworterInnen kann unter anderem das Digital Rights Management (DRM) genannt werden. Hier wird versucht mittels digitalem Schlüssel die Nutzung und Verbreitung von Medien zu kontrollieren. Zum Einsatz kommt DRM vor allem bei digitalen Film- und Tonaufnahmen aber auch bei Software, Dokumenten oder elektronischen Büchern (E-Books). (vgl. http://www.focus.de/digital/computer/technik-lexikon/drm-digital-rights-management_aid_263312.html)
Der Standpunkt der KritikerInnen
Viele KritikerInnen bezeichnen das Urheberrecht als unzeitgemäß und fordern eine grundlegende Überarbeitung dieses. Ein Vertreter dieser Gruppe meinte: „Entgegen der verbreiteten Annahme handelt es sich beim Urheberrecht nicht um mit Privateigentum vergleichbares „geistiges Eigentum“, sondern um ein Monopolrecht auf Verwertung der geschützten Werke.“ (http://netzwertig.com/2009/11/04/urheberrecht-es-gibt-kein-geistiges-eigentum/)
Er begründet diese Aussage damit, dass jede Form von Kunst bzw. Kultur auf vorangegangenen Leistungen aufbaue, somit wäre es für eine Gesellschaft besser, wenn bestehende Leistungen nicht durch kommerzielle Interessen verborgen blieben. (vlg. http://netzwertig.com/2009/11/04/urheberrecht-es-gibt-kein-geistiges-eigentum/)
Ähnlich auch die Aussage von Thomas Jefferson: „Es gibt kein geistiges Eigentum. Sobald eine Idee ausgesprochen ist ist sie frei, denn: Wer eine Idee von mir empfängt, mehrt dadurch sein Wissen, ohne meines zu mindern, ebenso wie derjenige, der seine Kerze an meiner entzündet, dadurch Licht empfängt, ohne mich der Dunkelheit auszusetzen“. (http://www.zitate-portal.com/ergebnisliste_popup.php?g_autorid=1046&PHPSESSID=00b41007acde2d8607c612a625926e42)
Somit ist auch Jefferson der Auffassung, dass Gesetze - wie das heutige Urheberrecht – den Prozess von Fortschritt hemmen würden. Die KriterInnen des Urheberrechts fordern somit öffentlichen Zugang zu bestehendem Wissen um daraufaufbauend neues Wissen zu schaffen. Die Motivation zur Leistungserbringung resultiere nicht ausschließlich in der Profitaussicht sondern basiere auf mehreren Säulen (Anerkennung, Freude am Schaffen, etc.). (http://freies-in-wort-und-schrift.info/2011/07/04/geistiges-eigentum-das-keines-ist/)
Aktuell versuchen die KriterInnen des Urheberrechts durch Projekte und neue Geschäftsmodelle der Allgemeinheit Kultur frei und legal zur Verfügung zu stellen. Eines dieser Projekte nennt sich "Creative Commons Modell". Die Idee dahinter -> Autoren treten ihre Nutzungsrechte an deren Werke freiwillig ab um sie für die Gesellschaft freizugänglich zu machen. (vgl. http://creativecommons.at/about/)
Eine kurze Einführung zu Creative Commons:
(YouTube)
Fazit
Zurückkommend auf die Musikindustrie ist hier anzuführen, dass die MusikerInnen nicht nur durch den Verkauf ihrer Werke (CDs, etc.) finanziell profitieren, sondern auch durch Konzerte, Merchandising, Werbedeals, etc. Zudem wird es Kunstschaffenden erleichtert ein großes Publikum zu erreichen um folglich an Popularität zu gewinnen (YouTube). Trotzdem nennt die Musikindustrie viele VerliererInnen dieser Entwicklung, welche ein „strenges“ Urheberrecht als notwendig erachten. Um sowohl den BefürworterInnen als auch den KriterInnen des Urheberrechts gerecht werden zu können werden - meiner Meinung nach - Änderungen des Urheberrechts unumgänglich sein; auch wenn Projekte wie Creative Commons und DRM durchaus erfolgreich ihre jeweiligen Anliegen vertreten, da nicht zuletzt auch die KonsumentInnen klare und zeitgemäße Gesetze brauchen.
Quellen
Alton, Roland (2008): "Über Creative Commons", URL: http://creativecommons.at/about/ (07.07.2011)
Bundesministerium für Justiz (2011): "Urheberrecht in Tauschbörsen", URL: http://www.help.gv.at/Content.Node/172/Seite.1720400.html (06.07.2011)
Danken, G. (2011): "Geistiges Eigentum, das keines ist", URL: http://freies-in-wort-und-schrift.info/2011/07/04/geistiges-eigentum-das-keines-ist/ (06.07.2011)
Good, Robin (2006): "What is Creative Commons? Wanna Work Together RG Remix", URL: http://www.youtube.com/watch?v=2BESbnMJg9M&feature=player_embedded (07.07.2011)
Handelsblatt (2007): "Rebellen gegen das Urheberrecht", URL: http://www.computerwoche.de/nachrichtenarchiv/1850996/ (06.07.2011)
iTr3vor (2011): "Apple-Store dance to baby!! (with Justin)", URL: http://www.youtube.com/watch?v=151bSffP_F8&feature=player_embedded (07.07.2011)
Jefferson, Thomas (o.A.), URL: http://www.zitate-portal.com/ergebnisliste_popup.php?g_autorid=1046&PHPSESSID=00b41007acde2d8607c612a625926e42 (06.07.2011)
o.A. (2007): "Rebellen gegen das Urheberrecht", URL: http://www.tecchannel.de/kommunikation/news/1741971/rebellen_gegen_das_urheberrecht/ (06.07.2011)
o.A.: "Technik-Lexikon, DRM (Digital Rights Management)", URL: http://www.focus.de/digital/computer/technik-lexikon/drm-digital-rights-management_aid_263312.html (07.07.2011)
o.A.: "Urheberrechtsgesetz", URL: http://www.50plus.at/stichw/urheberrechtsgesetz.htm (06.07.2011)
Radermacher, Lucas (2011): "YouTube-Star rockt Apple-Stores", URL: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/20/0,3672,8249492,00.html?dr=1 (06.07.2011)
Rechtsinformationssystem (2011): "Urheberrechtsgesetz", URL: (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848 (06.07.2011)
Schmidbauer, Franz (2008): "Urheberrecht", URL: http://www.internet4jurists.at/urh-marken/immaterial.htm (06.07.2011)
Weiss, Marcel (2009): "Es gibt kein geistiges Eigentum", URL: http://netzwertig.com/2009/11/04/urheberrecht-es-gibt-kein-geistiges-eigentum/ (06.07.2011)
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