Aufgabe 2: Angemessenheit geltender Rechtsnormen

sabine.stuhlberger.uni-linz, 12. September 2011, 23:31

 

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Phänomen Social-Media
  3. Fazit
  4. Literaturverzeichnis

 

 

1. Einleitung

Soziale Netzwerke werden in Österreich immer beliebter, aber Achtung, Rechtsunkenntnis beziehungsweise Missachtung gesetzlicher Normen und Pflichten können unliebsame Folgen nach sich ziehen Überrascht. Häufig kommt es zu Verletzungen, ohne dass sich die Nutzer im Klaren darüber sind, unrechtmäßig gehandelt zu haben. Social-Media stellt unsere derzeit gültigen Gesetze, wie kaum eine andere Thematik, auf eine harte Probe. Um die bestehenden Rechtprobleme rund um dieses Thema zu erkennen und in den Griff zu bekommen, braucht es eine eingehende Analyse und entsprechende Überarbeitung beziehungsweise Anpassung der derzeit gültigen Rechtsnormen. Klaus Wiegerling und Rafael Capurro haben eine treffende These zu dieser Problematik aufgestellt. Sie behaupten nämlich, dass die Freiheit der Rede und die Freiheit des gedruckten Wortes für eine Informationsgesellschaft unumgänglich seien. Also, dass jede Person das Recht habe auf undiskriminierte Verwendung von jeglicher Art an Information.

 

 

2. Phänomen Social-Media 

Problemstellungen

Relevante rechtliche Problemstellungen zum Thema Social-Media auf die in der Folge näher eingegangen wird:

  • Fotos, Videos oder Musikdateien in sozialen Netzwerken veröffentlichen
  • Links und Bookmarks auf fremde Seiten
  • Fremde Inhalte wurden durch andere Nutzer auf meiner Pinnwand veröffentlicht
  • Filesharing-Youtube

 

Relevante Rechtsgebiete

Wenn man rechtlichen Probleme klären will, muss man prüfen, welche nationalen Rechte auf die Problemstellung Anwendung finden. Im folgenden eine beispielhafte Aufzählung von momentan gültigem Recht zum Thema Social-Media in Österreich:

  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Strafrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Immaterialgüterrecht
  • Privatrecht

 

Momentane Rechtslage in Österreich zu den Problemstellungen

Fotos, Videos oder Musikdateien in sozialen Netzwerken veröffentlichen

Nehmen wir an, Sie haben einen eigenen Benutzeraccount auf Facebook. Auf Ihrer Pinnwand veröffentlichen Sie ein Bild. Dieses Bild stammt von Seiten Dritter. Welche rechtlichen Probleme ergeben sich aus dieser Handlungsweise?

Hier gilt, wenn nichts gesondert vereinbart ist, und das ist es in der Regel nicht, dass Sie keine Rechte an dem Bild haben. Wenn Sie es also verwenden möchten, holen Sie sich vorher die Rechte beim Urheber ein. Dieser besitzt das ausschließliche Recht auf öffentliche Zugänglichmachung. Ähnlich wie bei Bildern verhält es sich bei Videos und Musikdateien, auch diese dürfen grundsätzlich nur mit der Einwilligung des Urhebers veröffentlicht werden. Sie besitzen also keine Rechte an solchen Dateien. Eine Ausnahme zu dieser grundsätzlichen Norm stellen beispielsweise Personen der Zeitgeschichte dar. Selbst erstellte Fotos, Videos oder Musikdateien können ohne Probleme ins Netz gestellt werden.

 

 Video 1: Fotos und Musikdateien

 

Links und Bookmarks auf fremde Seiten

Desweiteren stellen Sie auf Ihrer Profilseite einen Link zu einer fremden Seite, sagen wir zur JKU-Homepage, ein. Welche rechtlichen Probleme ergeben sich daraus?

Dies begründet grundsätzlich keinen Verstoß gegen das Urheberrecht oder ein anderes in Österreich geltendes Gesetz. Das selbe wird sich im Zweifel auch für Bookmarks ergeben, hierzu gibt es allerdings noch keine Erfahrungen. Als Grund ist hier zu nennen, dass Links und Bookmarks rechtlich keine Nutzungshandlungen darstellen sondern lediglich einen Verweis auf eine andere Quelle.

 

Fremde Inhalte wurden durch andere Nutzer auf meiner Pinnwand veröffentlicht

Weiters nehmen wir an, dass ein Freund von Ihnen auf ihre Facebook-Pinnwand ein urheberrechtlich geschütztes Bild postet. Wer haftet nun für diese Urheberrechtsverletzung?

Sobald Sie davon erfahren, dass auf Ihrer Pinnwand ein Bild ohne erforderliche Erlaubnis des Rechtsinhabers veröffentlicht wurde, sind Sie verpflichtet, dieses zu entfernen. Sie müssen aber nicht rund um die Uhr Ihre Pinnwand überwachen, sondern erst handeln, sobald Sie von dem Gesetzesverstoß erfahren haben oder dieser offensichtlich ist. Ähnlich verhält es sich mit anderen Dateien die urheberrechtlich geschützt sind und ohne Zutun auf Ihrer Pinnwand gepostet wurden.

 

Filesharing-Youtube

Desweiteren wollen Sie ein Musikfile von Youtube auf Ihrer Pinnwand mit Freunden teilen. Wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen in Bezug auf dieses Thema?

Für Videos, die direkt auf einer Profilseite eingebunden werden, ist die Rechtslage bis dato noch nicht abgeklärt. Das teilen von Youtube-Videos auf Ihrer Pinnwand wird daher in der Regel in Österreich nicht weiter verfolgt. Gemäß dem Gesetzgeber ist aber das Herunterladen verboten, wenn das File offensichtlich rechtwidrig hergestellt oder veröffentlicht wurde.

 

 Video 2: Filesharing

   

 

3. Fazit

Social Media bewegt sich in keinem rechtsfreien Raum, ganz im Gegenteil, es finden die Rechtsnormen der "realen Welt" Anwendung. Die Problematik die sich daraus ergibt ist, dass sich eine virtuelle Welt oft nur schwer oder gar nicht auf das Recht der "realen Welt" übertragen lässt. Lücken die das Gesetz bis dato noch aufweist, sind durch Auslegung oder aber de lege ferenda zu schließen. Diese Lücken können im Privatrecht durch vertragliche Regelungen geschlossen werden, im öffentlichen Recht sowie international bedarf es zwingenden neuen Vorschriften. Für die Bereiche der Social-Media bei denen zwar grundsätzlich rechtliche Regelungen im Gesetz verankert sind, aber eine Rechtsdurchsetzung bis dato sehr problematisch erschien, sollten in Zukunft durch Gesetzesänderungen angepasst werden. Eines der größten rechtlichen Probleme in diesem Zusammenhang ist sicherlich darin zu sehen, dass die derzeit existierenden Gesetze nicht darauf ausgelegt sind, eine massenhafte Rechtsverletzung zu unterbinden. 

 

 

4. Literaturverzeichnis

Homepage (2010): iRights.info. Abgerufen am 20.August 2011: http://irights.info/?q=node/1476.

 

Youtube (2010): Nutzerfragen - Fotos : Musik covern : Vorratsdatenspeicherung - Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke . Abgerufen am 20. August 2011: http://www.youtube.com/watch?v=oNjjQy5vlrk.

 

Youtube (2010): Abmahnung - Filesharing : Die 100 € Klausel - Grenze für Abmahnkosten? - Wilde Beuger & Solmecke. Abgerufen am 21. August 2011: http://www.youtube.com/watch?v=CVMjh6rX5-w.

 

Steinmann, Cary (2011): Evolution der Informationsgesellschaft. Markenkommunikation im Spannungsfeld der neuen Medien. Wiesbaden: VS-Verlag für Sozialwissenschaften.

 

Zölch Franz (2011): SVIK-Konferenz. Abgerufen am 21.August 2011: http://www.svik.ch/veranstaltungen/konferenz.html

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