Aufgabe 3 - Urheberrecht

sylvia.rosenthaler.uni-linz, 17. Juni 2012, 20:48

Aufgabenstellung:

Suchen Sie mindestens zwei (mit Quellen hinterlegte) Argumente, warum das heute geltende Urheberrrecht der "digitalen Gesellschaft" nicht mehr entspricht. Nehmen Sie Stellung zur Argumentation.

Argument 1: Kreativität wird gehemmt

Die Grünen argumentieren auf ihrer Homepage, dass bestimmte Filmsequenzen nicht gezeigt werden dürfen, wenn die Hintergrundmusik im Radio gespielt wird und die Rechte nicht geklärt wurden.

Meiner Meinung nach sollte bei diesem durchaus interessantes Problemfeld, zwischen kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung unterschieden werden. Wird die Musik z.B. im Zusammenhang mit Werbung oder einer Fernsehserie (z.B. Christina Stürmer  zu "Alles was zählt") verwendet, in deren Zusammenhang ein Gewinn erwirtschaftet wird, so plädiere ich für eine Abgeltung der Leistung des Musikers. Im Gegensatz dazu sollte Musik in Filmen für künstlerische bzw. nicht kommerzielle Zwecke für jedermann kostenlos zugänglich sein. Im Rahmen einer öffentlichen Vorführung sollten die Rechte durch die sogenannten AKM Abgabe ohnehin erworben werben. 

 

Quelle: http://www.gruene.at/urheberrecht (abgerufen am 16.6.2012)

Argument 2: iTunes

iTunes ermöglicht es den Kopierschutz von (importierten) CD's zu entfernen und diese wieder auf CD zu brennen um sie auf Abspielgeräten oder im Autoradio wiedergeben zu können.

Meiner Meinung nach führt sich hier das derzeit geltende Urheberrecht erneut ad absurdum. Durch die einmalige Bezahlung eines Musiktitels erwerbe ich für mein Verständnis die unbeschränkte Nutzung im Rahmen meines Privatlebens. Schenke ich diese Musiktitel einem Freund, so gehen nach meiner Meinung diese Rechte auf meinen Freund über. Durch die schwere Kontrollierbarkeit des derzeit geltenden Urheberrechts obliegt es jedem einzelnen, wie er mit dieser Thematik umgeht. Einer Verbreitung der erworbenen Musiktitel ohne persönlichen Kontakt, wie z.B. auf Online Börsen (vgl. in den Anfängen des Internet das sog. Napster) stehe ich entschieden entgegen. Dieses Vorgehen enthält für mich eindeutig eine kriminelle Ader. Die Beliebheit dieser Art von Musiktausch im Internet wurde jedoch durch Steve Jobs' iTunes auf elegante Art und Weise Abbruch getan (vgl. Walter Isaacsson (2011): "Steve Jobs: A Biography", Simon und Schuster Verlag)

Quelle: http://www.zeit.de/online/2006/30/urheberrecht-online/seite-1 (abgerufen am 16.6.2012)

0 comments :: Kommentieren