Medientransparenzgesetz
gabriele.moestl.uni-linz, 21. November 2012, 07:39
Vom Medientransparenzgesetz sind rund 5.600 Rechtsträger (Ministerien und andere Bundesstellen, Länder, größere Gemeinden, gesetzliche Interessensvertretungen, Sozialversicherungsträger und im öffentlichen Einflussbereich stehende Unternehmen) betroffen, sie müssen ab 1.Juli 2012 Inseratenaufträge und andere Werbeaufträge sowie Förderungen in TV, Radio, Zeitung und Internetmedien quarteilsweise an die KommAustria melden. Veröffentlicht werden diese Daten von der Medienbehörde viermal jährlich. Alles was pro Quartal und Medieninhaber über 5.000 Euro liegt müss gemeldet werden. Ein Verstoß wird mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 20.000 Euro geandet.
Ziel ist es eine höhere Transparenz bei Auftragsvergaben und Geldflüssen zwischen Medien und ihren Kunden aus dem staatlichen und staatsnahen Bereich zu schaffen, ohne hohe Verwaltungskosten zu erzeugen. Grund dafür war die Kritik, dass Inserate seitens der Regierung einseitig an Gratis- und Boulevardmedien vergeben wurden. Das Medientransparenzgesetz schreibt inhaltliche Anforderungen an Insereate vor. Ein gewisses Informationsbedürfnis der Allgemeinheit muss vorhanden sein und gedeckt werden, wie zum Beispiel Informationen über die Rechtslage. Inserate, die nur der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen sind unzulässig. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Ausschreibungen, Stellenangebote und Bekanntmachungen.
Rund 80% der Meldepflichtigen haben in der ersten Oktoberhälfte ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien gemeldet. Jene Rechtsträger die diese Aufgabe versäumt haben stehen auf einer Ampelliste und haben ein Mahnschreiben erhalten. Ihnen wurde eine Nachmeldefrist von 4 Wochen eingeräumt.
Bereits 3 Monate nach inkrafttreten des Medientransparenzgesetzes wird es umgangen. Aus Inseraten werden einfach Beilagen.
Weiters wird gegen das im Medientransparenzgesetz festgelegte Kopfverbot wird verstoßen. Demnach dürfen keine Politikerfotos bei Werbeeinschaltungen erscheinen. Kurt Scheuch zum Beispiel wirbt auf Plakaten für eine Lehrlingsaktion. Als Verstoß sieht er das jedoch nicht, die Argumentation lautet "Derartige Beilagen fallen nicht unter das Medientransparenzgesetz, da Sondertitel und Beilagen nur dann der Bekanntgabepflicht unterliegen, wenn diese denselben Medieninhaber haben." Da diese Lehrlingsaktion kein Inserat ist, gilt das Kopfverbot nicht. Die KommAustria sieht das anders, aber es bleibt bei einer Rüge, denn Strafen für Politiker bei Missachtung sind nicht vorgesehen.
Vorteile:
- Schaffung von Transparenz (wer gibt wo wieviel öffentliches Geld aus)
- Förderung von Wettbewerb
- Klarheit schaffen
- Kontrolle durch die geschaffene Transparenz
- Deckung eines konkreten Inforamtionsbedürfnisses der Allgemeinheit
Nachteile:
- Viel Spielraum für Interpretation
- Ohne Sanktionen nicht sehr wirksam
- Vielfalt der Werbeformen wird nicht berücksichtigt
- Kopfverbot: Absender bleibt unerkannt
Quellen:
derStandard.at 2012: derStandard.at (04.05.2012): Medientransparenzgesetz: Wer Inserate melden muss.
Parlament.gv.at 2011: Parlamentskorrespondenz Nr. 1181 (01.12.2011): Verfassungsausschuss einigt sich auf Medien-Transparenzgesetz
APA 2012: APA (16.10.2012): Medientransparenzgesetz: Bilanz der Medienbehörde KommAustria zum erstmaligen Meldepflichtszeitraum vom 1. bis 15.Oktober
Kleine Zeitung2012: Kleine Zeitung (13.11.2012): Zahnloses Kopfverbot
WKO 2012: Moser,J.; Sangeorzan-Sporer,U. (18.10.2012):Lobbying- und Medientransparenzgesetz: Praxisgerechte Anpassungen gefordert
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