Nutzung interaktiver Medien
Donnerstag, 24. Januar 2008
Aufgabe 6 - Netzwerktools einsetzen
PING
Der Befehl PING versucht die eingegebene Adresse zu erreichen und misst die Zeit bis zur Anwort.
Die Seite www.orf.at wird wochentags um 23:50 Uhr angepingt und zeigt folgendes Ergebnis:



Die Gegenstelle (ORF) war, als sie angepingt wurde, nicht erreichbar und meldet "Zielhost nicht erreichbar". Dies könnte aber auch bedeuten, dass auf der ORF-Seite grundsätzlich PING-Anfragen abgewehrt werden.

Die Seite www.orf.at wurde auch am Wochenende angepingt und zeigt hier wieder das Ergebnis Zielhost nicht erreichbar:



TRACERT
Der Befehl TRACERT (Trace Root) zeichnet alle Stationen (Router) zwischen Absender und Empfänger auf. Das Tool Trace Root zeigt allerdings nicht immer den tatsächlichen Weg, da dieser häufig durch Firewalls, Netzwerküberlastungen "umgeleitet" wird.

Die Seite www.orf.at wird angesteuert und zeigt wochentags folgendes Ergebnis:



Die Routenverfolgung lief über 7 Stationen und meldet wieder Zielhost nicht erreichbar. Die Zeiten liegen wochtags bei oben angeführten ms und zeigen, dass offenbar die Zeitspanne von meiner Internetverbindung (Liwest) hinaus die größte ist (ev. sind mehrere andere Benutzer online).


Der Befehl TRACERT am Wochenende sieht folgendermaßen aus:



Ich habe diesen Befehl am Freitag um 1:00 (in der Nacht) abgesandt, bin offenbar schneller von meinem Host weggekommen, aber es dürften mehrere Benutzer den ORF angwählt haben als wochentags, da die Verbindung dorthin ein wenig langsamer war.


Portscan
Portscans werden verwendet, um die Sicherheit des PC's zu testen und unerwünschte Angriffe von außen abzuwehren. Diese Programme senden IP-Pakete und erkennen dann an der (nicht) empfangenen Antwort , welche Services dienstbereit sind.

Ich habe auf meinem Laptop das Webtool SHIELDS UP verwendet und folgendes Ergebnis erhalten.



Dieses Ergebnis ist beruhigend für mich, da es offenbar auf meinem Laptop keine "Gefahren" (no evidences) von außen gibt. Allerdings habe ich dieses Ergebnis erwartet, da ich natürlich ein topaktuelles Antivirenprogramm installiert habe!

WHOIS
Mit dem Befehl WHOIS lässt sich eruieren, wem bestimmte IP-Nummern, IP-Nummernbereich oder Domains gehören.
Ich habe für meine Abfrage (www.orf.at) den Whois-Server http://www.iks-jena.de/cgi-bin/whois verwendet und folgendes Ergebnis erhalten.
WHOIS.txt
In dieser Datei ist angegeben, auf welche Personen die ORF-Seite registriert ist bzw. sind auch Adressangaben sowie Telefonnummer usw. sichtbar.

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Aufgabe 7 - Anwendungsmöglichkeiten von WEB 2.0 im Unterricht …
WEB 2.0 – die technische Entwicklung vom „Monolog“ zum „Dialog“ (vgl. Lehrveranstaltungsbegleitender Weblog 248.407: Nutzung interaktiver Medien, WS 07/08 im collabor: H. Mittendorfer 6.1.2008, 21:35 Uhr) revolutioniert die Verwendung des Internets und die Kommunikation im Cyberspace erheblich. Wissen ist nach R. Kuhlen nicht mehr einfach „gegeben", sondern ein Prozess …“Information … ist dann … nicht mehr nur das Resultat gezielter Verteilung oder gezielten Retrievals aus den existierenden … Wissensbeständen, sondern das Ergebnis von Kommunikationsprozessen.“ … Lernen ist somit ein „konstruktiver Prozess, der sich im Diskurs ständig weiterentwickelt, der also grundsätzlich offen und durch Referenzierung auf ‚Wissensstücke‘ anderer Lernender oder aus externen Ressourcen intensiv vernetzt ist.“ (Rainer Kuhlen: Wenn Autoren und ihre Werke Kollaborateure werden – was ändert sich dann? Oder: wenn Kommunikation ein Recht, gar ein Menschenrecht wird – was ändert sich dann? Erscheint in: C. Bieber; C. Leggewie (Hg.): Interaktivität – ein transdisziplinärer
Schlüsselbegriff. Campus-Verlag: Frankfurt 2004)


Wie dieses „kollaborative Lernen“ erfolgen kann wurde zum einen bereits im Eröffnungsblog ausführlich erläutert und zum anderen in der Durchführung der Lehrveranstaltung „Nutzung interaktiver Medien“ erlebbar gemacht.

Welche anderen Anwendungsmöglichkeiten von WEB 2.0-Diensten könnten nun in Unterrichtssituationen bzw. in der Schule zum Einsatz kommen?

WIKIS:
http://www.wikischool.de/
Dies ist eine freie Wissensbibliothek für Schüler und Lehrer. Es finden sich hier schülergerechte Erklärungen, Übungsaufgaben, Referate, Formelsammlungen, Abituraufgaben aus allen Themen, die im Unterricht benötigt werden.
Schülerwiki: http://www.prowiki2.org/glarnerschulen/wiki.cgi

Weblogs bzw. Social Software:
In der Schule stellt sich die Frage, welcher kostengünstige Server für die Erstellung von Weblogs (theoretisch zum kollaborativen Lernen in allen Fächern möglich) verwendet werden könnte: Die Firma Knallgrau in Wien bietet hier ausgezeichnete Lösungen an: Knallgrau bietet seit Feber 2003 unter anderem TWODAY.net FREE als Gratis-Weblog für Hosting Service an: http://www.twoday.net/. Das Paket beinhaltet das Führen eines Weblogs unter der Domain weblogname.twoday.net für 4 Autoren/Weblog . Es stehen sämtliche Funktionen wie Bilderalben, Layouts, etc. zur Verfügung. Lediglich die Statistiken sind nicht verfügbar, sowie die Anzahl der Weblog-Autoren und der Layouts ist beschränkt. Verfügbarer Speicherplatz: 3 MB, Preis pro Monat: gratis

Podcasts: Das Erstellen und Bereitstellen von Mediendateien:
Englisch: Englisch as a Second Language Podcast
Theopodcast
Deutsch: Deutsche Gedichte zum Mitsagen
Podcasting im Fremdsprachenunterricht: Schulpodcasting
Podcast: Chemie im Alltag
Das Thema der Woche auf dem Schulportal www.schule.at lautet Podcasting.
Podcasts mit "Charakter" erstellen: voki

Gemeinsame Terminerstellung:
Doodle bietet ein einfaches Feature zum Finden von gemeinsamen Terminen für z. B. Schularbeiten, Lehrausgänge, etc.

Interaktive Tafel:
skrbl ist eine interaktive "Tafel", über die via einer gemeinsamen Tafelnummer kommuniziert bzw. gearbeitet werden kann.

...

Dies war nur ein kurzer Auszug der Anwendungsmöglichkeiten von Web 2.0-Diensten und täglich kommen neue Features dazu ...
Der Schulalltag könnte somit immer spannender, interaktiver und "kollaborativer" gestaltet werden!

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Samstag, 8. Dezember 2007
Aufgabe 5 - Urheberrechtsgesetz -
Recht am eigenen Bild (§ 78) auf Websites
Durch die digitalen Medien ist es Faktum, dass Bilder von Personen im Internet und somit auf Websites einer breiten Öffentlichkeit zugängig gemacht werden können. In den Medien wird immer häufiger von Missbrauch von Fotos im Internet berichtet (Bsp. Verunstaltung von Lehrerfotos, usw.) und immer weniger Menschen wollen aus diesem Grund, dass ihr Foto in irgendeiner Form im Internet öffentlich zugänglich ist.

"Durch die Digitalisierung wurde es auch für Laien möglich, auf einfachste Weise Fotomontagen herzustellen. Sobald ein Abbild der Wirklichkeit im Computer eingescannt ist, kann damit so gut wie jede Veränderung gemacht werden ..."
www.rechtsprobleme.at, 2007-08-12

Wie sieht nun die Rechtslage aus? Aus der oa. Problematik ist die Notwendigkeit entstanden, ein Recht am 'eigenen Bild' zu sichern und den Umgang mit den dadurch entstehenden Fragen festzulegen. Der "Bildnisschutz" ist im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes im § 78 geregelt.

"Diese Bestimmung ist ein Persönlichkeitsrecht, das systemwidrig im UrhG geregelt ist; es regelt den Schutz des Abgebildeten vor ungewollter Veröffentlichung des eigenen Bildes (nicht der Abbildung an sich). Dabei genügt es, dass die Person des Abgebildeten erkennbar ist. Die Veröffentlichung von Bildern mit Personen ohne Zustimmung der Abgebildeten ist aber nicht gänzlich untersagt, sondern hängt davon ab, ob dadurch 'berechtigte Interessen' des Abgebildeten ... verletzt werden. Dabei kommt es auch auf den Zusammenhang der Veröffentlichung an (Text). Die Veröffentlichung ist etwa dann zulässig, wenn die Abbildung nicht in einem negativen Konnex erfolgt und auch nicht mit kommerziellen Absichten (Werbung). Dabei kommt es zwar nicht auf das subjektive Empfinden des Abgebildeten an, die Judikatur ist aber bei dieser Beurteilung ziemlich streng. Es empfiehlt sich daher in Zweifelsfällen immer die Zustimmung der Abgebildeten einzuholen bevor man Personenbilder ins Internet stellt, es wäre denn, die Personen werden nur nebenbei mit abgebildet und nicht in einem negativen Zusammenhang dargestellt."
www.internet4jurists.at, Urheberrecht - Persönlichkeitsschutz, 2007-09-19

Besonders Firmen stellen Fotos von Ihren Mitarbeitern auf Ihre Websites, um für die Kunden offen und sympathischer zu wirken und den zukünftigen Geschäftspartnern schon ein "Bild" zu bieten. Allerdings ist diese Vorgangsweise im Sinne des § 78 UrhG eben nur rechtmäßig, wenn die abgebildete Person ihre Zustimmung gegeben hat, d. h. der Arbeitgeber benötigt eine ausdrückliche Genehmigung des/der Mitarbeiter/in/s zur Veröffentlichung des Fotos.
(vgl. "RA Dr. Clemens Thiele, "Verwendung von Mitarbeiterfotos auf Firmenwebsites", wbl 2002, 397, )

In diesem Zusammenhang ist auch die Frage nicht unerheblich, wer der "Urheber" des veröffentlichen Lichtbildes ist. "Demzufolge hat der OGH ausgesprochen, dass sämtliche Lichtbildhersteller um Erlaubnis gefragt werden müssen, wenn das von ihnen mitgeschaffene Lichtbild im WWW genutzt wird. siehe www.eurolawer.at/mitarbeiterfotos.pdf


Also für alle Webmaster:
Was Fotos betrifft - sich vor der Veröffentlichung absichern!

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Sonntag, 28. Oktober 2007
Aufgabe 3 - CSS
Cascading Style Sheets stellen im Webdesign das Pendant zu den Format- bzw. Dokumentvorlagen in der klassischen Textverarbeitung dar.
CSS ermöglichen die Trennung von Inhalt und Formatierung, dh mit wenigen Arbeitsschritten kann das Layout des Contents jederzeit verändert werden, während die HTML-Datei entsprechend klein gehalten werden kann.
"Cascading Stylesheets sind der ideale Weg zur komfortablen Formatierung und Platzierung von HTML-Elementen. Die Wahl des passenden Farbschemas, der richtigen Typografie und der dezente Einsatz von Grafik verhelfen zum harmonischen Gesamteindruck einer Website, die schön und zugänglich zugleich ist." Professionelles Webdesign mit (X)HTML und CSS, Björn Seibert und Manuel Hoffmann, Galileo Computing, 2006 Seite 243)

CSS werden entweder definiert:
a) in der HTML-Datei selbst (im Head) oder
b) in einer eigenen "css.Datei".

Ein Stylesheet ist eine Sammlung von
Anweisungen, die beschreibt, wie bestimmte Elemente eines HTML-Dokumentes ausgegeben werden sollen.

Beispiel: p {color:black;}
Eine CSS-Anweisung besteht aus einem Selektor (= p), der beschreibt, was formatiert werden soll und einer Deklaration (= {color:black;}), die beschreibt, wie dies geschieht. Die Deklaration besteht wiederum aus der Eigenschaft (=color:) und dem Wert (=black;)

Folgende Links könnten nach meinen Recherchen beim Arbeiten mit CSS eine wertvolle Unterstützung darstellen:
Stefan Münz CSS
Menüs mit CSS
CSS-Generator
Dr. Web
CSS kompakt

"Genauso wie HTML wird auch CSS vom W3C normiert. Die erste Version der Cascading Stylesheets wurde 1996 als CSS Level 1 vom World Wide Web Consortium (W3C) verabschiedet. Mittlerweile wird an CSS Level 3 gearbeitet, welches die Unterstützung fortgeschrittener Layouttechniken und die Einbindung alternativer Medienformate weiter verbessern soll. (aus Skriptum Cascading Style Sheets CSS, Kerstin Altmanninger, TNF, Linz, Februar 2004, S. 5 ff)
Über den aktuellen Stand informiert die Website des W3C unter: www.w3.org

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