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Samstag, 27. November 2004
BürgerCards
Immer häufiger stösst man in den Medien auf den Begriff "BürgerCard". Was versteht man darunter?


Auf der Homepage der österreichischen Bürgerkarte wird sie als "amtliches Ausweisdokument im elektronischen Verwaltungsverfahren" definiert.

Man darf sich die Bürgerkarte nicht als Dokument mit einem einheitlichen Erscheinungsbild wie zum Beispiel den Führerschein vorstellen. Die Bürgerkarte kann in verschiedenen Ausprägungen in Erscheinung treten: zum Beispiel als Chipkarte, Mobiltelefon oder Zusatzgerät zu einem PC.

Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte:

Die Anwendungsmöglichkeiten - geplant und zum Teil bereits in die Praxis umgesetzt - sind zahlreich. Ein paar Beispiele:

- Zustellung behördlicher Schriftstücke
- Ansuchen um Stipendien
- Anträge auf Kindergeld
- Ausstellung Geburtsurkunde
- Meldebestätigung
- Strafregisterbescheinigung
- Gewerbeanmeldung

Vorteile der BürgerCard:

Gerade in Hinblick auf die Anwendungsmöglichkeiten der Karte für Behördenwege zeigen sich nicht unerhebliche Vorteile.

- keine Wartezeiten mehr

- Erledigen der Behördengänge jederzeit möglich, man muss
sich nicht speziell dafür frei nehmen

- keine örtliche Bindung - man kann die Erledigung z. B. via
Handy durchführen

- schnellere Bearbeitung seitens Behörde, da Daten
elektronisch vorliegen und nicht auf Papier übertragen
werden müssen

Natürliche profitieren nicht nur die Bürger/Innen von der BürgerCard, sondern auch Wirtschaft und Staat (Abläufe werden kostengünstiger, effizienter, schneller).

Sicherheit der Bürgerkarte:

Die Sicherheit der Bürgerkarte ist von der elektronischen Signatur (wird mit einem kryptographischen Schlüssl errechnet) abhängig. Man kann zwischen zwei Arten der Signatur unterscheiden:

- gewöhnliche elektronische Signatur (keine besonderen
Sicherheitsanforderungen

- sichere elektronische Signatur (gem. Signaturgesetz der
persönlichen Unterschrift gleichwertig, mittels Zertifikat
bestätigt; muss gesetzlich vorgeschriebene
Sicherheitsstandards aufweisen).

Mithilfe der sicheren elektronischen Signatur können

- die Unverfälschtheit der Daten
- die Identität des Senders

sichergestellt werden.

Voraussetzungen für die Bürgerkarte:

Für eine "klassische" Bürgerkarte werden folgende Komponenten benötigt:

- Signaturkarte (Chipkarte)

- elektronischer Ausweis (Signatur muss untrennbar mit der
Identität des Karteninhabers verbunden sein)

- Kartenleser (wird mit PC verbunden) und Software für
PC (um über das Kartenlesegerät eine elektronische
Signatur zu berechnen)

Wie bereits eingangs erwähnt, kann die Funktion der Bürgerkarte auch durch andere Technologien, wie z. B. dem Handy, übernommen werden.


Erlangen einer Bürgerkarte:

Bürgerkarten können sowohl vom öffentlichen Dienst als auch von der Wirtschaft angeboten werden.
Um die elektronische Signatur der Karte untrennbar und unverwechselbar mit seiner Identität zu verbinden, muss der Antragssteller einmalig mit einem Lichtbildausweis bei einer Zertifizierungsstelle vorstellig werden.

Es gibt mittlerweile ein lange Liste von Zertifizierungsdiensteanbietern, auf der Homepage der Österreichischen Bürgerkarten wird jedoch ausdrücklich auf a-trust als Anbieter für qualifizierte Zertifikate hingewiesen.

Möglicher Ablauf zum Erlangen einer Bürgerkarte am Beispiel vom Handybetreiber A1:

- Online auf der Homepage von A1 registrieren

- Zahlungsbedingungen vereinbaren (falls man nicht A1 Kunde
ist)

- Innerhalb von 14 Tagen nach Registrierung persönliche
Identifikation bei einem beliebigen A1 Shop

Kurzer Ausflug zur e-card:

Mit 2005 soll der herkömmliche Krankenschein von der e-card ersetzt werden. Die Karte wird im Lauf des Jahres automatisch an alle Versicherungsnehmer per Post zugestellt.

Die e-card verfügt um Grunde über die gleichen Vorteile wie eine Bürgerkarte:

- unbegrenzt gültig
- jederzeit verfügbar
- (orts)unabhängig (ersetzt sogar den Auslandskrankenschein)
- datengeschützt
- unbürokratisch etc.

Auf der e-card werden verschiedene Signaturfunktionen gespeichert sein, d.h. mit entsprechender Zertifizierung kann auch E-Government genutzt werden.



Quellen:

1. OQ http://www.buergerkarte.at, aufgerufen am 27.11.04

2. OQ http://www.chipkarte.at, aufgerufen am 27.11.04

3. OQ http://www.a1.net, aufgerufen am 27.11.04

4. OQ http://www.signatur.rtr.at, aufgerunfen am 27.11.04

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