Dienstag, 22. Mai 2007
Die digitale Signatur
"Eine digitale Signatur ist ein kryptografisches Verfahren, bei dem zu einer "Nachricht" (d.h. zu beliebigen Daten) eine Zahl (die "digitale Signatur") berechnet wird, deren Urheberschaft und Zugehörigkeit zur Nachricht durch jeden geprüft werden können. Digitale Signaturen basieren auf asymmetrischen Kryptosystemen und verwenden folglich ein Schlüsselpaar, das aus einem privaten (d.h. geheimen) und einem öffentlichen (d.h. nicht geheimen) Schlüssel besteht. Diese Schlüssel werden als privater und öffentlicher Signaturschlüssel bezeichnet." hier ein kurzer Auszug aus Wikipedia zum Thema "digitale Signatur". Es wird kurz und prägnant die Verwendung und das Verfahren einer digitalen Signatur dargestellt. http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Signatur

In Österreich ist eine digitale Signatur einer eigenhändigen Unterschrift vor dem Recht gleichgestellt. Detaillierte Informationen zu dieser Rechtsgrundlage finden Sie unter: http://www.signatur.rtr.at/de/index.html

Des Weiteren zeigt die WKO sehr schön auf, wie eine digitale Signatur richtig eingesetzt werden kann:

- E-Government (Strafregisterauszug): Unter Annahme eines gängigen Geschäftsführer-Stundensatzes und der einmaligen Anschaffungskosten (Zertifikat, Karte, Reader etc.) kommt ein Unternehmen beim erstmaligen Einsatz der Signaturtechnik auf rund 75 Euro. Dies bedeutet gegenüber dem traditionellen Amtsweg eine Ersparnis von rund 115 Euro (Personalkosten, Gebühren, Portokosten usw.). Finanziell interessant wird es ab der zweiten Transaktion: Jetzt bezahlt man für den Strafregisterauszug lediglich 15 Euro an Gebühren und spart sich gegenüber dem Amtsweg rund 175 Euro!
- Elektronische Ausschreibung: Je nach Entwicklungsstand des Beschaffungsprozesses können bis zu 40 Prozent der Kosten eingespart werden. Unternehmen beziffern diese Einsparungen mit bis zu 250 Euro (Personalkosten, interne Genehmigungs- und Prozessdurchlaufzeiten, Betriebsaufwand und Portokosten) pro abgegebenes Angebot. Auf Bieterseite entfallen die Kosten für das Beziehen der Ausschreibungsunterlagen (bis zu 200 Euro).
- Elektronische Rechnungsstellung: Jede Papierrechnung kostet Porto, Papier, Kuvert etc. und damit das 5- bis 10-Fache der Kosten einer elektronischen Rechnung. Die einmaligen Investitionskosten bei der Einführung der elektronischen Rechnungslegung rechnen sich nach dem Versand der ersten 300 bis 500 Rechnungen. http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=313671&DstID=0&BrID=513#Kosten-Nutzen

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