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Montag, 14. Januar 2008
Urheberrecht in der Musik
thomas.riedmann.Uni-Sbg, 21:50h
Wahrscheinlich jeder von uns, der einen Internetzugang hat, hat schon einmal Musik-CD`s kopiert oder downgeloadet. Aus diesem Anlass habe ich mich mit dem Thema Urheberrecht in der Musik beschäftigt. Im speziellen werde ich darauf eingehen was ich dabei tun darf, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Seit Beginn des Jahres sind einige Dinge zu beachten. Grundsätzlich liegen weiterhin alle Rechte beim Urheber einesWerkes, zum Beispiel bei einem Musiker. Der Urheber hat somit die Verfügungsgewalt über sein Werk. Er kann bestimmen, von wem es genutzt wird, ob es veröffentlicht wird oder nicht. Dem Schöpfer des Werkes ist es auch erlaubt, sein Werk von der Öffentlichkeit zurückzuziehen und jegliche Nutzung verbieten, was aber eher selten vorkommt (siehe Verwertungsrecht) Was muss man beim Kopieren bzw. Brennen von CD`s beachten? Wenn man sich beim Kopieren, Brennen oder Downloaden von Musik an ein paar Regeln hält muss man keine Angst haben strafrechtlich verfolgt zu werden: Beim Erwerb von CD bzw. DVD-Brenner sowie von CD-Rohlingen sind schon Urheberrechtsabgaben enthalten, die über Verwertungsgesellschaften an Künstler oder Musikverlage fließen. Das bedeutet: Wer also zu Hause CD`s kopiert zahlt demnach auch Geld an den entsprechenden Künstler. Nicht erlabut ist jedoch unbegrentztes Kopieren. Wer nur seinen Freunden Musik kopiert oder dies in geringem Maße an seine Freunde weitergibt braucht jedoch nichts zu befürchten. Wieviele CD`s man allerdings kopieren darf konnte ich dabei leider nicht herausfinden. Wichtig ist nur, dass man die Orginal CD`s besitzt. Hingegen dürfen CD`s, die einen Kopierschutz haben nicht digital weiterkopiert werden. Das heißt, sie dürfen beispielsweise nur auf eine Kassette kopiert werden, nicht von CD auf CD. Hinweise ob eine CD einen Kopierschutz hat oder nicht findet man meistens auf der Verpackung. Hält man sich nicht daran macht man sich strafbar. Bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien drohen einem sogar bis zu fünf Jahren Haft. Download von Musik Wenn man beim downloaden von Musik aufgefordert wird Geld zu zahlen, handelt es sich meistens um einen legalen Netz-Anbieter. Werden jedoch Musiktitel gratis angeboten, sollten die Nutzer genau hinschauen ob diese Songs nicht urheberrechtlich geschützt sind. Dies ist meistens bei den sogenannten Tauschbörsen (Bsp: Limewire, Kazza..), für deren Nutzung man eine Software installieren muss, der Fall. Um so eine Börse zu nutzen, muss man einen Teil der eigenen Festplatte für andere User zugänglich machen. Damit werden dann, wenn man nicht aufpasst, schnell urheberrechtlich Geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht, was natürlich strafbar ist. Heutzutage gibt es schon viele Angebote im Internet, um Musik auf legale Art und Weise herunterzuladen. Dabei muss man sich dennoch genauestens informieren. Lädt man zum Beispiel Musik von einem kostenpflichtigen Musik-Anbieter runter und speichert diese am eingen PC ist dies erlaubt. Komplizierter wird es aber dann, wenn die Musik auf einen anderen Datenträger (Bsp: MP3) überspielt werden soll: Zwar dürfen die Titel auf eine CD gebrannt werden, allerdings ist es untersagt, sie danach auf weitere CD`s zu brennen oder auf MP3-Player zu überspielen. Fazit: Wichtig ist, dass man sich beim Kopieren von CD`s zuerst genau informiert ob sie urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Ansonsten kann man sich schnell, wenn auch oftmals unbewußt, strafbar machen. Beim downloaden von Musik sollte man als erstes beachten, ob man es mit einem legalen kostenpflichtigen Musikanbieter oder mit einer gratis Musik-Tauschbörse zu tun hat. Also besser jeden Schritt dreimal überlegen bevor man sich strafbar macht. Quellen: (Vgl. Renommee Agent 14.1.2008) (Vgl. Bitkom 14.1.2008) ... link (4 comments) ... comment ... older stories
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