Versammlung der Körperlosen
Montag, 2. Mai 2005
Wie man sich eine "Redaktion" bastelt
Gerade eben im Titel noch genannt, schon möchte ich mich von dem Begriff "Redaktion" trennen...er diente lediglich der inhaltlichen Verbindung.

Für die Erstellung einer "überwachenden" oder "kontrollierenden" Ebene muss man sich die Vorteile des Mediums Internet zunutze machen:
Aus dem Kreis der User einer Bürgerzeitung kann man intern eine demokratische Abstimmung halten (vorausgesetzt ist das Fehlen von Anonymität), um eine gewisse Anzahl Freiwilliger zu finden, die als Moderatoren fungieren. Diese können dann quasi ein Gremium bilden, dass problematische Fälle, sei es das Löschen von Beiträgen oder das Ausschließen von Usern, beratschlagen und lösen kann.
Solche Abstimmungen könnten in gewissen Intervallen stattfinden, um die "Macht" der Moderatoren in Grenzen zu halten. Misstrauensanträge wären ebenso denkbar, um ein mögliches Fehlverhalten einzelner Moderatoren zu unterbinden.

Den technischen Hintergrund kann eine kleine Gruppe von computertechnisch aversierten Menschen erledigen, die von der Bürgerzeitung angestellt werden (im Endeffekt wird wohl ein Betrieb oder eine Firma dahinter stehen müssen).
Die Finanzierung dieses Betriebes ist fraglich, aber durch Werbeeinnahmen kann ein Teil der Kosten gedeckt werden. Vorstellbar ist auch, dass der Bund, die Bundesländer oder die Städte und Gemeinden solche Einrichtungen fördern könnten.

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Qualitätssicherung durch Engagement?
Wichtig in Hinsicht auf eine Bürgerzeitung ist die Tatsache, dass zwar jeder theoretisch Zugang dazu hat, doch nur diejenigen sich einbringen, die auch Interesse an einer dementsprechenden Plattform haben. Selbsverständlich darf dieser Kreis der Benützer nicht durch komplizierte Verfahren bei der Erstellung eines Beitrages eingeschränkt werden. Der technische Anspruch an den User sollte also möglichst niedrig sein.
Durch dieses Interesse an einer "Bürgerzeitung" wird, glaube ich, ein Großteil der Rezipienten sehr genau prüfen, was von den anderen Teilnehmern veröffentlich wird. Förderlich für dieses Verhalten ist die Tasache, dass man ein Teil in einer (virtuellen) Gemeinschaft ist und durch engagiertes Mitwirken das Medium mitgestalten kann.
Durch meine Teilnahme in diversen Foren habe ich Beobachten können, dass inakzeptable Äußerungen drastisch kritisiert wurden und Falschmeldung korrigiert bzw. auf Verdacht in Frage gestellt wurden.

Das r2c fordert nicht mehr Verantwortung als das man nach besten Wissen und Gewissen seine Meinung kund tut. Den Anspruch an Ehrlichkeit und Überprüfbarkeit unserer Aussagen kennt doch jeder aus dem alltäglichen Leben, sei es im Beruf, im Studium oder sonst wo. Dies setzt natürlich voraus, dass man seine Anonymität aufgibt und zumindest mit seinem Namen für die getroffenen Aussagen steht.

Die gemütliche Zeitung am Frühstückstisch ist keine vom Aussterben bedrohte Mediengattung, sondern wird, wie sich auch schon nach Erscheinen von Radio und Fernsehen herausgestellt hat, mit der Bürgerzeitung (falls sie jemals Anklang findet) nebeneinander existieren...

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Montag, 4. April 2005
Ist ein Versammlungsverbot in digitalen Medien überhaupt machbar?
Da mir die Freiheit zur Meinungsäußerung sehr am Herzen liegt und ich die Möglichkeiten des Internets in Bezug auf die Ausübung selbiger nutze möchte ich mir nicht vorstellen, wie ein Versuch von Politikern aussehen könnte, die derzeitigen "chaotischen" Zustände mit Gesetzen zu reglementieren.
Da ich die Freiheit im Internet unangetastet lassen möchte, werde ich versuchen lediglich die Umsetzbarkeit zu eruieren.

Zuerst einmal ist das derzeitige Gesetz, das in Österreich existiert, aus dem Jahre 1953 und ist diesbezüglich überholungsbedürftig. Die Formulierungen beziehen sich logischerweise ausschließlich auf Versammlungen von realen Menschen an realen Orten:

Versammlungsrecht:
"§ 2. (1) Wer eine Volksversammlung oder überhaupt eine allgemein zugängliche Versammlung ohne Beschränkung auf geladene Gäste veranstalten will, muß dies wenigstens 24 Stunden vor der beabsichtigten Abhaltung unter Angabe des Zweckes, des Ortes und der Zeit der Versammlung der Behörde (§ 16) schriftlich anzeigen. Die
Anzeige muß spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Versammlung bei der Behörde einlangen."

Mehr dazu hier (bei Suche "Versammlungsrecht" eintragen). Da das im Internet natürlich unmöglich anwendbar ist liegt auf der Hand.
Die deutsche Gesetzgebung aus dem Jahre 1978 ist in dieser Hinsicht flexibler, doch selbstverständlich auch nicht auf das Medium hin ausgerichtet.

Weiters ist das Internet international und bindet sich nicht an die Gesetzgebung eines Staates. Grenzen, und somit auch unterschiedliche Gesetzgebungen, können ganz einfach überwunden werden. Soweit ich informiert bin ist das nur in China nicht möglich.
Die daraus entstehenden Menschenrechtsverletzungen sind ein weiters Hindernis für eine Reglementierung in diesem Bereich.

Die Probleme die Gesetzgebungen mit den "Regeln des Internets" haben wurden deutlich als die Musikindustrie anfing nach Gesetzen gegen den illegalen Download von mp3-Musikdateien zu fordern. Der daraus entstandene ewige Kampf zwischen Hackern und illegalen Anbietern auf der einen Seite und dem Gesetz auf der anderen spiegelt zum Teil in diesem Artikel wieder.

Das ein Versammlungsverbot angesichts eines solchen Angebotes im Internet und dem, im Vergleich zum Musikdownload, geringeren technischen Aufwand und größeren Widerstand der Bevölkerung einen weitaus aussichtloseren Kampf führen müsste ist wohl unumstritten...

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