Versammlung der Körperlosen
Montag, 4. April 2005
Ist ein Versammlungsverbot in digitalen Medien überhaupt machbar?
Da mir die Freiheit zur Meinungsäußerung sehr am Herzen liegt und ich die Möglichkeiten des Internets in Bezug auf die Ausübung selbiger nutze möchte ich mir nicht vorstellen, wie ein Versuch von Politikern aussehen könnte, die derzeitigen "chaotischen" Zustände mit Gesetzen zu reglementieren.
Da ich die Freiheit im Internet unangetastet lassen möchte, werde ich versuchen lediglich die Umsetzbarkeit zu eruieren.

Zuerst einmal ist das derzeitige Gesetz, das in Österreich existiert, aus dem Jahre 1953 und ist diesbezüglich überholungsbedürftig. Die Formulierungen beziehen sich logischerweise ausschließlich auf Versammlungen von realen Menschen an realen Orten:

Versammlungsrecht:
"§ 2. (1) Wer eine Volksversammlung oder überhaupt eine allgemein zugängliche Versammlung ohne Beschränkung auf geladene Gäste veranstalten will, muß dies wenigstens 24 Stunden vor der beabsichtigten Abhaltung unter Angabe des Zweckes, des Ortes und der Zeit der Versammlung der Behörde (§ 16) schriftlich anzeigen. Die
Anzeige muß spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Versammlung bei der Behörde einlangen."

Mehr dazu hier (bei Suche "Versammlungsrecht" eintragen). Da das im Internet natürlich unmöglich anwendbar ist liegt auf der Hand.
Die deutsche Gesetzgebung aus dem Jahre 1978 ist in dieser Hinsicht flexibler, doch selbstverständlich auch nicht auf das Medium hin ausgerichtet.

Weiters ist das Internet international und bindet sich nicht an die Gesetzgebung eines Staates. Grenzen, und somit auch unterschiedliche Gesetzgebungen, können ganz einfach überwunden werden. Soweit ich informiert bin ist das nur in China nicht möglich.
Die daraus entstehenden Menschenrechtsverletzungen sind ein weiters Hindernis für eine Reglementierung in diesem Bereich.

Die Probleme die Gesetzgebungen mit den "Regeln des Internets" haben wurden deutlich als die Musikindustrie anfing nach Gesetzen gegen den illegalen Download von mp3-Musikdateien zu fordern. Der daraus entstandene ewige Kampf zwischen Hackern und illegalen Anbietern auf der einen Seite und dem Gesetz auf der anderen spiegelt zum Teil in diesem Artikel wieder.

Das ein Versammlungsverbot angesichts eines solchen Angebotes im Internet und dem, im Vergleich zum Musikdownload, geringeren technischen Aufwand und größeren Widerstand der Bevölkerung einen weitaus aussichtloseren Kampf führen müsste ist wohl unumstritten...

... link (0 comments)   ... comment


Online for 7172 days
Last update: 2005.05.02, 23:13
status
You're not logged in ... login
menu
... home
... topics
... galleries

... ::collabor:: home
search
 
calendar
April 2005
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 
 1 
 2 
 3 
 5 
 6 
 7 
 8 
 9 
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
 
 
 
recent updates
Wir sind uns einig, dass...
Wir sind uns einig, dass der Begriff Redaktion für...
by florian_heuse_salzburg (2005.05.02, 23:13)
Wie man sich eine "Redaktion"...
Gerade eben im Titel noch genannt, schon möchte...
by albert.pristovnik.uni-sbg (2005.05.02, 18:31)
Qualitätssicherung...
Wichtig in Hinsicht auf eine Bürgerzeitung ist...
by albert.pristovnik.uni-sbg (2005.05.02, 17:51)
Ist ein Versammlungsverbot...
Da mir die Freiheit zur Meinungsäußerung...
by albert.pristovnik.uni-sbg (2005.04.05, 16:49)

xml version of this page

made with antville