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Mittwoch, 19. Januar 2005
Privatsphäre, Bürgerrechte, RFID

Welche Probleme können durch RFID-Chips auf Waren im Zusammenhang mit der Privatsphäre von Bürgern entstehen?

Der "gläserne Bürger" ist ein Horrorszenario jeder Menschen- oder Bürgerrechtsorganisation. Mit der Abbildung von Persönlichkeitsmerkmalen auf Pässen, dem genetischen Fingerabdruck kommen wir dieser Vision immer näher.
Doch von der "totalen Überwachung" sind wir Gott sei Dank noch weit entfernt. Die Injektion von RFID-Chips ist zwar bei Haustieren schon Realität geworden, doch beim Menschen wird diese moralische Grenze noch nicht angetastet.

Doch auch die Kennzeichnung von Waren mittels RFID kann unsere Privatsphäre gefährden!

Woher kann beispielsweise der Kunde wissen, auf welchen gekauften Waren RFID-Chips angebracht sind oder nicht?
Ein auf einer "normal" erstandenen Armbanduhr angebrachter Chip kann mittels versteckter Scanner eine ziemlich genaue Nachverfolgung des Kunden zur Folge haben.

Man fordert gesetztliche Verbote, die es Händlern untersagen, ihre Kunden zum Akzeptieren aktiver oder "schlafender" RFID-Etiketten in den Produkten, die sie kaufen, zu zwingen oder zu drängen. Es soll auch kein Verbot für Bürger geben, nach RFID-Etiketten und Lesegeräten zu suchen und RFID-Etiketten auf Gegenständen in ihrem Besitz außer Funktion zu setzen.
RFID dürfte daher ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Betroffenen nicht zur Verfolgung von Bürgern benutzt werden, Rückverfolgung von Menschen durch RFIDs soll unzulässig sein, sei es direkte oder indirekte Verfolgung, durch Kleidung, Konsumgüter oder andere Gegenstände. Deswegen fordert man auch ein Verbot von RFID auf Geldscheinen oder Münzen.
Akzeptable Anwendungen hingegen sind zum Beispiel die Rückverfolgung von Medikamenten Hersteller bis zum POS und die Rückverfolgung von industriell hergestellten Gütern. Auch die Auffindung von Gegenständen per RFID, die toxische Substanzen enthalten, wenn sie bei der Mülldeponie angeliefert werden, könnte eine sinvolle Anwendung darstellen. Auch in der Verbrechensbekämpfung gibt es eine tolle Vision.
Funkchips für "intelligente" Waffe:
Ein RFID-Implantat soll die Waffe nur für rechtmäßigen Besitzer nutzbar machen, wobei ein
Scanner in der Waffe den Nutzer identifiziert. US-Hersteller VeriChip sieht
Einsatzmöglichkeiten bei der Polizei, dem Militär und privat. ...mehr auf futurezone.orf.at.
Auch hier ist das Thema der Privatsphäre brisant: der Verwender der Waffe muss ebenfalls per RFID gekennzeichnet werden - dies ist besonders bei Privatpersonen äusserst bedenklich.

Lesen Sie dazu das Positionspapier über den Gebrauch von RFID auf und in Konsumgütern, erstellt vom Verein zur Förderung des bewegten und unbewegten Datenverkehrs.
Das Postitionspapier führt neben der Technik auch die Gefahren auf, die sich bei ungeregelter Anwendung als Überwachungstechnik für den Konsumenten und Bürger ergeben könnten. Über die Verknüpfung mit Daten, die eine Person eindeutig identifizieren, könnte z. B. ein umfassendes Konsumentenprofil erstellt werden. Über die Aktivierung von Techniken, die das Konsumentenverhalten im Laden analysieren, kann bei Aktivierung der RFID-Chips durch den Kunden im Laden ein Verhaltensprofil erstellt werden. Bei flächendeckendem Einsatz von RFID-Lesegeräten kann indirekt über den RFID-Chip eines Konsumgutes, dass eine Person an oder bei sich trägt ein Bewegungsprofil erstellt werden.
Um diese Gefahren aufzuzeigen und abzuwenden enthält das Papier einen Prinzipienkatalog, denen sich RFID-Hersteller und Anwender unterwerfen sollen, Anwendungen, die generell zu verbieten sind und eine Liste von Einwänden seitens der RFID-Hersteller und -Anwender, die das Papier versucht zu entkräften.
Eine Schwäche des Papiers ist imo die Konzentration auf Konsumgüter und die Anwendung der RFIDs zu Marktforschungszwecken. Es hätte viellecht noch mehr herausgestellt werden können, was der Einsatz von RFID-Chips bedeutet, wenn der RFID-Chip nicht auf einem Gurkenglas angebracht ist, sondern im Personalausweis oder Führerschein, die meistens jeder ständig bei sich trägt oder wenn jedes Handy einen RFID-Chip erhält - über die Registrierung der Käuferdaten und RFID-Chipdaten beim Handy- oder Kartenkauf oder Vertragsabschluss wäre z. B. die Verknüpfung zwischen Person und RFID-Productcode leicht möglich. Auch Handys gehören wie Ausweise zu Dingen, die jede Person meistens den ganzen Tag bei sich trägt, Bewegungsprofile kein Problem.
Wie auch immer, mit dem RFID-Perso, -Handy oder -Schuh, einer 3D-Gesichtsaufnahme und dem Fingerabdruck im Perso und in einer zentralen, europäischen Datenbank, beäugt von CCTV-Videokameras in jeder Stadt, von TollCollect-Datensammlern auf jeder Autobahn begleitet und im Internet durch permanente Telekommunikationsüberwachung behütet, fühlt sich der neue Bürger in der schönen, neuen Welt doch richtig aufgehoben. [Quelle]

In Österreich beschäftigt sich die ARGE Daten mit diesem Thema.
2005 werden eine Reihe von Seminaren angeboten, hier eine Übersicht: Seminare 2005

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