grübl, grübl und studier ...
Montag, 24. Januar 2005
Bluetooth - Was braucht die Welt noch?


Bluetooth ist die Technologie für drahtlose Datenübertragung der Zukunft. Funk macht die Verkabelung unabhängig vom Hersteller in vielen Fällen überflüssig. Im Gegensatz zu Infrarot sind mit Bluetooth auch Wände kein Hindernis mehr. Bluetooth ist eine Funktechnik, die seit ihrer Einführung stetig neue Anwendungsbereiche erobert. Anwendungen wie schnurlose Kommunikation von PC, Notebook oder PDA mit dem Drucker, Scanner, Modem oder Mobiltelefon sind allen bekannt und werden großteils im täglichen Leben eingesetzt.

Es gibt aber Dinge, die der Mensch nicht wirklich braucht, die aber cool sind, wenn man sie hat. Der Wunsch immer erreichbar zu sein, ist in den letzten Jahren rapide angestiegen. Firmen investieren daher hohe Summen, um die Anforderungen der heutigen Gesellschaft möglichst rasch nachzukommen. Ich werde hier einige bereits auf dem Markt bzw. in Planung befindliche Produkte vorstellen.


Bluetooth-fähige Sonnenbrille

Ein solches Produkt planen jetzt die Mobilfunk-Spezialist Motorola und der Brillenhersteller Oakley. Ziel der Zusammenarbeit soll eine Bluetooth-fähige Sonnenbrille sein. Mit dieser Sonnenbrille wird es möglich sein, Telefon- und MP3-Daten per Bluetooth zu empfangen und Geräte auch fernsteuern zu können.



Funktechnologie im Auto

Im Auto soll der Bluetooth-Chip die Verbindung zwischen CarPC und Peripheriegeräten wie Laptop, Handy oder Organizer übernehmen. Dadurch ist zum Beispiel ein bequemer Datenabgleich zwischen dem elektronischen Kalender auf dem Laptop oder Organizer und dem CarPC möglich. Zudem kann das Fahrzeug mit einem Bluetooth-fähigen Handy wie mit einer Fernbedienung aufgeschlossen werden.

Über die Funkverbindung übernimmt dann der CarPC sämtliche individuellen Einstellungen des Fahrers, wie zum Beispiel die persönliche Sitzposition, die bevorzugte Klimaeinstellung oder den gewünschten Radiosender. Bis Ende des Jahres will CAA den kabellosen Bluetooth-Kopfhörer der Firma Ericsson integrieren, über den sämtliche Funktionen des CarPCs zusätzlich bequem über Spracheingabe bedient werden können.



Bluetooth-fähiger Motorradhelm

Bisher wurde für die Motorrad-Mobilfunkttechnik Kabellösungen eingesetzt. Beim Auf- und Absteigen führte dies manchmal zu einem undenlichen Kabelgewirr. In Zusammenarbeit von Motorola und Momodesigtn wurde ein neuer Motorradhelm mit Bluetooth-Technik entwickelt, er es Bikern ermöglicht, schnurlos während der . Dabei muss auf keine Funktion verzichtet werden: Anrufe können entgegennehmen werden, oder selbst wählen ist natürlich möglich, weil alle Funktionen wie Antworten, Beenden, Wahlwiederholung, Sprachwahl oder Lautstärke vom Helm aus zu bedienen sind.



Animiertes T-Shirt

France Telecom hat ein flexibles Farbdisplay entwickelt – es ist derzeit noch eine Prototypenstudie, das man beispielsweise auf Kleidungsstücken befestigen kann. Das Display kann grobpixelige Bilder darstellen und zur Individualisierung von Kleidungsstücken, aber natürlich auch anderen Gegenständen eingesetzt werden. Das Display wird per Bluetooth beispielsweise mit Daten vom Handy aus gefüttert und kann Zeichnungen, Animationen und Texte im MMS-Format empfangen.



Waage

Eine andere Studie ist eine Waage mit integrierter BodyMassIndex-Berechnung, die die gemessenen Daten mittels Bluetooth zu einer Basisstation oder per SMS via Handy überträgt.




Weiterführende Links:

http://www.win-report.com/neu2567.html

http://german.bluetooth.com/


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Montag, 22. November 2004
Einsatz von Kryptographie und gesetzliche Regelung

Die Arbeiten von Mathematikern und Kryptographen haben durch das Internet in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Mit Hilfe der Kryptographie können Unternehmen und Privatpersonen ihre Daten zuverlässig schützen und die unbefugte Kenntnisnahme durch Dritte verhindern. Dabei lässt sich grundsätzlich nicht verhindern, dass die Verschlüsselungstechnik auch zur Verschleierung von Straftaten genutzt werden kann, die sich gegen nationale und internationale Sicherheitsinteressen richten. Daneben ist auch weiterhin der militärische Einsatz von Verschlüsselungstechnik gegeben.

In manchen Ländern ist deshalb die Verwendung von Verschlüsselung per Gesetz eingeschränkt. Derzeit ist dies zB in Russland und China noch der Fall. In vielen Ländern, ua auch in den westlichen Industrienationen, gibt es Gesetze zur Kontrolle des Exports kryptographischer Produkte. Dazu zählt Software, die zur Verschlüsselung von Daten eingesetzt werden kann. Die digitale Signatur und Hashverfahren dürfen jedoch frei exportiert werden. In Deutschland sind entsprechende Regelungen im AWG niedergelegt, in der EU gibt es dazu eine entsprechende Verordnung für sogenannte "Dual-Use" Güter. Darunter versteht man Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.

In den USA galten bislang sehr restriktive Gesetze, die die Ausfuhr starker Verschlüsselungen generell untersagten. Die für die Ausfuhr erlaubten Schlüssellängen wurden in den vergangenen Jahren zwar stetig angehoben, aber immer erst dann, nachdem die zur Entschlüsselung zur Verfügung stehende Rechenleistung ebenfalls gestiegen war, so dass die für eine Entschlüsselung benötigte Rechenzeit praktisch unverändert blieb.

Im Abkommen von Wassenaar haben sich 1998 fast alle westlichen Industriestaaten der amerikanischen Haltung angeschlossen und sich verpflichtet, in den jeweiligen Ländern den Export von Verschlüsselungstechnik oberhalb gewisser Schlüssellängen zu kontrollieren. Dh der lizenzfreie Export des 56-Bit-DES und ähnlichen Produkten ist nach einer technischen Überprüfung erlaubt. Zu den Ländern, die diese Regelung angenommen haben, zählen auch Libyen, Irak, Iran, Nordkorea und Kuba - Länder also, denen von der USA Förderung des Terrorismus vorgeworfen wird.

Im Jänner 2000 trat in den USA eine angekündigte Lockerung der Exportregelungen in Kraft, mit der mittlerweile eine Ausfuhr starker Verschlüsselungstechnik in den meisten kommerziellen Software-Produkten werlaubt wird.

In Frankreich galt ein generelles Verschlüsselungsverbot, dass 1999 fast gänzlich aufgehoben wurde. Kanada, Irland und Finnland haben 1998 die Entscheidung getroffen, auf staatliche Einschränkungen zu verzichten.

Den Schutz der eigenen Daten mit kryptographischen Mitteln durch Gesetze einzuschränken, scheint auf jeden Fall unsinnig, denn Unternehmen und Privatpersonen werden dadurch Möglichkeiten genommen, während der Missbrauch der Technik zu kriminellen Zwecken weiterhin stattfindet.

Verwendete Quellen:

http://www.minerva.hanse.de/krypto/diskussion.html

http://www.insider.ch/ipd/recht/kapitel3/rch3002.htm

http://www.wassenaar.org/

http://www.bpb.de/publikationen/0WLS2D,12,0,5_2_Kryptografie.html

Hornberger / Schneider (2000): Sicherheit und Datenschutz mit SAP-Systemen. Bonn: Galileo Press GmbH

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Donnerstag, 11. November 2004
Hallo!
Mein Name ist Sieglinde Grübl und ich studiere neben meiner beruflichen Tätigkeit an der JKU Linz Wiwi. Zur Zeit bin ich aber in Karenz und kümmere mich um meinen 8 Monate alten Sohn Maximilian.



Ich freue mich auf viele interessante Beiträge und Kommentare.

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Created by sieglinde.gruebl.uni-linz on 2004.11.11, 19:02.

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