NIM
Freitag, 6. Mai 2005
Anwendungsaspekte der Kryptographie
Zum Schutz der Privatsphäre und zur Wahrung des Briefgeheimnisses, umgelegt auf das Internet, ist es notwendig, dass man seine E-Mails bzw. Daten verschlüsseln können muss.

Ein interessanter Aspekt dabei ist: „Zu beachten ist, nicht verschlüsselte E-Mails fallen nach h.A. nicht unter den Schutz des Briefgeheimnisses. Bei verschlüsselten E-Mails kann man der Verschlüsselung durchaus den Charakter eines elektronischen Kuverts zukommen lasse....." (http:// www.it-law.at) ... mehr


Die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Internets ohne Verschlüsselung wäre stark eingeschränkt. Ohne Kryptographie ist z.B. kein sicherer Zahlungsverkehr im Internet möglich. Allein daraus ergibt sich schon die Notwendigkeit des Einsatzes der Kryptographie.

Wie stark die Verschlüsselung sein muß oder darf darüber wird man wohl noch lange streiten.

Die USA haben z.B. versucht sich beim Vertrieb von Verschlüsselungssoftware quasi einen Nachschlüssel gesetzlich zu sichern um die Nachrichten jederzeit lesen zu können:

„......da die US-Exportbestimmungen starke kryptographische Verfahren als Kriegsmaterial ansehen und dessen Anwendung auf die USA beschränken. Natürlich gibt das ein Problem für die global orientierte und auf Exportchancen bedachte amerikanische Softwareindustrie.
Nun gab es also eine Initiative der Softwareindustrie und der Civil Liberties-Gruppen, die die strengen Exportbestimmungen lockern sollte. Plötzlich aber wurde im Sommer 1997 im zuständigen Ausschuß des US-Repräsentantenhauses (offensichtlich initiiert von einem ehemaligen FBI-Agenten, der jetzt dort tätig ist) das Ganze umgedreht und plötzlich eine "SAFE-bill" (Security and Freedom through Encryption) daraus gemacht, die festlegt, daß wenn jemand in Zukunft Kryptosoftware verkauft, die nicht behördlich approbiert ist, also kein "key escrow backdoor", keine Hintertür für die Behörden, enthält, bis zu 5 Jahre ins Gefängnis muß. Für den Export überwacht das US "Defense and Commerce Department" diese Bestimmungen ebenfalls.
Bei einer Abstimmung am 24.9.1997 im Commerce committee des US Repräsentantenhauses konnte dieses "Big Brother amendment" vorerst noch einmal gestoppt werden. ...“ www.galaxis.at


Eine derartige Praxis steht bei uns im Widerspruch zum verfassungsmäßigen Schutz der Privatsphäre („Briefgeheimnis“)... www.univie.ac.at

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