Propaedeutikum Statement: Streamen vs. Kaufen

andrea.freilinger.uni-linz, 6. Jänner 2017, 12:32

Welche Streaming-Dienste können bedenkenlos genutzt werden?

 

 

Netflix, Amazon Video, Maxdome und Sky Ticket sind die aktuell am verbreitetsten Dienste zum Streamen von Serien, Filmen, Sport- oder Kulturevents. (Q1, auch Abbildung) Datenträger kaufen oder gegen Gebühr ausleihen war Gestern. Heute will man komfortabel jederzeit auswählen und selbst entscheiden können wann, wo und auf welchem Endgerät das Video konsumiert werden soll.

 

Durch populäre Serien-Eigenproduktionen der Anbieter, Probeabos oder einem inkludierten Abo zB bei einer Amazon Prime-Mitgliedschaft wird das Angebot sehr attraktiv an den Mann/die Frau gebracht. Das Video-Angebot sowie die Konditionen verändern sich laufend. Selbstverständlich gibt es auch innerhalb eines Abo-Vertrages weitere Angebote für besondere Zusatzleistungen, wie aktuelle Film- und Serien-Titel, die zusätzlich abzugelten sind. Weiters unterscheidet sich die Auflösungsqualität der Dienste zB in SD, HD oder auch in 4K-Auflösung.

 

Interessant ist hierbei, dass neben dem Streaming zumeist auch der Download möglich ist und die Videos auch offline auf einem eigenen Datenträger angesehen werden können.

 

Wie erkennt man illegale Streaming-Dienste?

 

Beim legalen Streaming verfügen die Anbieter über eine entsprechende Lizenz des Rechteinhabers. Diese Lizenz ist für VerbraucherInnen jedoch kaum ersichtlich oder kann in der Zwischenzeit auch schon wieder abgelaufen sein. Gratis-Streaming ist auch nicht immer illegal, da auch legitime Anbieter zB Neuerscheinungen 1 Woche frei zur Verfügung stellen um Kundinnen anzuwerben.
 

Man sollte sich den Anbieter also vorweg etwas genauer anschauen und prüfen ob folgende Punkte vorhanden sind:

 

  • vollständiges Impressum

  • Sitz im Inland oder zumindest innerhalb der Europäischen Union

 

Wenn Filme, die aktuell in den Kinos laufen in fragwürdiger Qualität angeboten werden, könnten Konsumenten sehr wohl erkennen, dass es sich um eine illegale Seite handelt.

 

Ab wann ist Streamen nicht mehr legal?

 

Grundsätzlich ist die eigene Verwendung fremder Medien nicht zulässig. Eine Ausnahme dazu, beispielsweise Medien ohne die Zustimmung des Urhebers/der Urheberin zu nutzen, stellt die freie Werknutzung. Gemäß § 42 Urheberrechtsgesetz darf man unter gewissen Voraussetzungen eine Privatkopie zur persönlichen Nutzung erstellen. Diese Kopie darf jedoch nicht weitergegeben werden. Streamen ist insofern in Ordnung, als hier nur eine temporäre Kopie am Arbeitsspeicher erfolgt. Insofern geht es nicht in mein Eigentum über.

Zum Download gibt es unterschiedliche Ansichten, da die Kopie ursprünglich von der Leerkassettenvergütung abgedeckt ist. Eines ist allerdings klar: werden Medien heruntergeladen und weitergegeben, wie dies auf Sharing-Plattformen praktiziert wird, handelt man rechtswidrig. Auch ein Teilen mit Freunden in einem Cloud-Speicher ist nicht erlaubt. (Q 2)

 

Welche Konsequenzen habe ich zu befürchten?

 

Rechtswidriges Streamen bedeuten eine Urheberrechtsverletzung, dh der Urheber/die Urheberin kann gegen den Nutzer/die Nutzerin gemäß §§ 81 ff Urheberrechtsgesetz vorgehen. Die Mittel reichen von Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch über einstweilige Verfügung bis hin zu Geld- und Haftstrafen. (Q3)

Zu guter Letzt besteht auch die Gefahr der Infektion mit Schadsoftware.

 

Die Quellen wurden am 6.1.2017 abgerufen

Q1:

 

https://www.netzwelt.de/video-streaming/kaufberatung-video-streaming-dienste-test-netflix-amazon-prime-maxdome-co-vergleich.html

Q2: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40074744

Q3. https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40078175

 

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