World Wide Web vs. Urheberrecht
Anna.Schusser.Uni-Sbg, 27. Juni 2011, 21:00
In der Ära des Buchdrucks kam die Idee des Urheberrechtsschutzes auf. Dies geschah auf Grund der leichteren Möglichkeit zur Vervielfältigung von textlichen oder grafischen Inhalten, also weil andere als die ursprünglichen Autoren dadurch die Möglichkeit erhielten, künstlerische Werke etc. leichter zu vervielfältigen und daraus einen kommerziellen Nutzen zu ziehen. Mit Entstehung weiterer Medien wurde das Urheberrecht immer wieder überarbeitet und auf neue Bereiche ausgeweitet. Die meisten Personen waren in dieser Zeit gar nicht selbst mit Urheberrechtsverletzungen konfrontiert. Durch die Einführung und Nutzung des Internets jedoch hat sich die ganze Situation verändert. Dadurch, dass geistiges Eigentum (in Schrift-, Bild-, Ton-Form etc.) im Internet leicht zugänglich ist und einfach verbreitet werden kann, entsteht im Bezug auf das Urheberrecht eine sehr schwierige Situation. Weder die Verwendung „nicht eigener“ Informationen stellt in der Umsetzung ein Problem dar, noch kann nachvollzogen werden, an wen welche Informationen gehen. Dadurch, dass die Kommunikation im Internet in Form einer „many to many“-Kommunikation angelegt ist, ist es fast unmöglich nachzuvollziehen, woher bestimmte Daten ursprünglich kamen und an wie viele Stellen sie inzwischen gegangen sind.
„Das Urheberrecht hat sich in den vergangenen Jahrzehnten mehr und mehr zu einer Wissenschaft für sich entwickelt. Und das in einer Phase, in der jeder Laie technisch dazu in der Lage ist, Filmchen zu produzieren. Mit Material, das möglicherweise urheberrechtlich geschützt ist, bei dem er vielleicht um Erlaubnis fragen muss, bevor er es nutzt. Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land - obwohl die Filme im Netz weltweit anklickbar sind. Was genau erlaubt ist, wenn man fremdes Bild- und Tonmaterial für seinen eigenen Film verwenden will, versteht kaum jemand mehr - selbst Profis sind zunehmend verwirrt. Und so entstehen täglich hunderte von Filmen und Clips, die es eigentlich gar nicht geben dürfte.“ (Taz 2010)
Auf Grund sich wandelnder „Schaffungs- und Nutzungsprozesse“ wie z.B. „Many-to-Many“-Distribution und „Produsage“ beschäftigte sich auch Till Kreutzer in seinem Vortrag „Neue Wege, neue Filme – das Internet als Verbreitungsmedium von rechtlich problematischen Bewegtbildern“ mit den „[…] grundsätzlich geltende[n] gesetzliche[n] Regelungen.“ (Voigt 2010) Er plädierte dafür, dass sich die noch geltenden Grundprinzipien, die im Urheberrecht festgeschrieben sind, wegen dem Wandel der Zeit und der sich verändernden Kommunikationsformen ändern müssten (vgl. ebd.). Till Kreutzer zufolge müsste:
„[…] sich das Recht wegbewegen von Regelungen, die kreative Werknutzungen unterbinden und hin zu Regelungen, die Werknutzungen als selbstverständlich setzen und gleichzeitig die Rechteinhaber angemessen vergüten.“ (ebd.)
Weiter spricht Kreutzer davon, dass „Kreative Werke“ immer Produkte sind, die in „sozialer Interaktion“ entstehen, und dass deshalb „[…] kulturelle Techniken und Praktiken wie Sampling und Remixing […]“ (ebd.) nicht verurteilt werden dürften.
Seiner Meinung nach wurde bei der letzten Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes lediglich ein „Feintuning“ vorgenommen, das jedoch keine Vereinfachung oder bessere Verständlichkeit für die Betroffenen gebracht habe. Es wurde im Gegenteil sogar nur noch komplizierter und es entstanden auf diese Weise noch „[…] spitzere Stolpersteine für Schöpfer wie Nutzer von Werken.“ (Ebd.)
Um einem sich in diese Richtung weiter entwickelnden komplexen „Urheberrechtsgesetz-Urwald“ vorzubeugen, wäre es sinnvoller, sich ernsthaft mit den bestehenden Problemen auseinanderzusetzen. Dafür sollten alle Interessensgruppen berücksichtigt werden. Momentan gibt es einige Aspekte, die einer solchen Entwicklung entgegenstehen. Auf der einen Seite steht die „Verwerterlobby“ und auf der anderen Seite meist „Vertreter aus Bildung und Wissenschaft“. Des Weiteren ist die Legislative nicht völlig ungebunden in der Ausgestaltung der Gesetze und muss zudem noch die Vorgaben der EU berücksichtigen (vgl. ebd.). Falls es gelingen sollte, alle Betroffenen unter einen Hut zu bekommen und eine leichter verständliche Variante des Urheberrechtsgesetzes zu formulieren, dann stände einem „neuen Urheberrecht“ nichts mehr im Wege. Allerdings wird dies in absehbarer Zeit wahrscheinlich eher nicht funktionieren.
Quelle:
Taz (13.09.2010): Schneiden in der Grauzone. Online im Internet unter http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=tz&dig=2010%2F09%2F13%2Fa0125&cHash=662749bdf8
Voigt, Michaela (14.09.2010): Das richtige Drehbuch für ein zukünftiges Urheberrecht. Online im Internet unter: http://www.iuwis.de/blog/das-richtige-drehbuch-f%C3%BCr-ein-zuk%C3%BCnftiges-urheberrecht-ein-kommentar-am-rande-des-symposiums-%E2%80%9Ev
http://www.futurebytes.ch/audio-mp3-dap-players/bundesrat-passt-urheberrecht-den-digitalen-technologien-an/2527/#more-2527
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