Statement Sampling: Trendwende im Urheberrecht

sebastian.kaltenboeck.uni-linz, 14. Jänner 2017, 14:26

 

Sampling: Trendwende im Urheberrecht

 

Unter „Sampling“ wird in der Musikindustrie die Verwendung von kurzen Sequenzen aus Audioaufnahmen für die Produktion von eigener Musik verstanden. In der Produktion von Soundtracks für Filme kommen beispielsweise Bibliotheken von Audioaufnahmen einzelner Orchester-Instrumente zum Einsatz (Beispiel für Orchester Klangbibliotheken: http://www.studio-one.expert/studio-one-blog//the-30-best-sample-libraries-for-orchestral-scoring-2016 ). Bei der Produktion von gewissen Musikgenres wie Hip-Hop, Pop, House und allgemein Elektronischer Musik kommen jedoch auch typischerweise Samples aus fremden Musikproduktionen zum  Einsatz – ein Umstand der im Sinne des Urheberrechts problematisch ist. [Q1]

 

Das Ausmaß, in dem Sampling in der Musikindustrie betrieben wird, lässt sich aus verschiedenen Gründen nicht leicht feststellen. Beispielsweise werden beim Sampling oft in Vergessenheit geratene Soul/Disco Lieder genommen und in moderne Produktionen eingefügt. Auf der Seite www.whosampled.com lassen sich viele Beispiele finden: [Q2]

 

Andererseits können auch perkussive Elemente aus bekannten Rock Liedern in einer Art und Weise verwendet werden, dass nur wenige den Ursprung des Samples erkennen würden:

 

Die Technik des Samplings ist in modernen Musikproduktionen an vielen Stellen zu finden, an denen sie nicht vermutet wird.

 

Wenn Urheber Teile ihrer eigenen Werke in fremden Musikproduktionen ausmachen, können diese jedoch auf ihr Urheberrecht beharren. Bis vor kurzem wurde in solchen das Leistungsschutzgesetz rigide ausgelegt, doch ein mittlerweile 18-jähriger Streit zwischen den Produzenten Moses Pelham und den Gründungsmitgliedern von „Kraftwerk“ führte im Mai 2016 in Deutschland zu einer Trendwende: Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts wurde in den vorhergehenden Verfahren die Kunstfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt. Beispielsweise sei ohne Sampling die Musikrichtung Hip-Hop nicht vorstellbar. [Q3]

 

Es wurde entschieden, dass in solchen Fällen eine Abwägung vorzunehmen ist, ob die Übernahme von Tonausschnitten durch die Kunstfreiheit gedeckt ist und somit kein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt. [Q4]

 

Meiner Meinung nach ist eine Trendwende bzgl. Sampling und Urheberrecht zu begrüßen, da das klassische Urheberrecht hier eine sehr restriktive Auslegung hat. Durch kreatives Sampling lassen sich vergessene, gute Sounds wieder zum Leben erwecken.

 

Q1 https://de.wikipedia.org/wiki/Sampling_(Musik) ;
Q2 http://www.whosampled.com/
Q3 http://www.crn.de/software-services/artikel-110491-2.html
Q4 https://www.webvocat.de/de/rechtsgebiete/geistiges-eigentum-intellectual-property/newsdetail/artikel/386/urheberrecht-bverfg-zur-rechtmaessigkeit-des-sampling.html

0 comments :: Kommentieren


To prevent spam abuse referrers and backlinks are displayed using client-side JavaScript code. Thus, you should enable the option to execute JavaScript code in your browser. Otherwise you will only see this information.