Anonymität bei Kriminaldeliken im Internet
christoph.putz.uni-linz, 4. Dezember 2012, 21:57
Mein Blogbericht bezieht sich auf den Artikel "Internet anonymity practices in computer crime" von H.L. Armstrong und P.J. Forde und handelt darüber wie die Anonymität im Internet für kriminelle Machenschaften benutzt werden kann.1
Ob Terrorismus, Geldwäsche, Hacking, Kinderpornografie, Drogendealen oder sonstige Verbrechen, alle diese kriminellen Machenschaften verwenden regelmäßig das Internet. Einerseits um sich über das Web weltweit zu organisieren, sprich die Verwendung der Kommunikationsmöglichkeiten welche das Netz bietet, oder um sich andererseits entweder Wissen für kriminelle Handlungen anzueignen bzw. Softwaretools für diese Machenschaften zu besorgen. Das Internet bietet die Möglichkeit für Menschen mit kriminellen Absichten, sich auszutauschen und das mit einem geringen Risiko persönlich identifiziert werden zu können. Der Artikel zeigt anhand der beiden Beispiele Pädophilie und Computer-Hacking einen direkten Zusammenhang zwischen kriminellen Internetaktivitäten und Anonymität im Netz. Eine Zunahme der Verwendung des Webs für kriminelle Handlungen ist eindeutig feststellbar. Die Autoren stellen in dem Artikel daher fest, dass eine neue Balance zwischen Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Gesetzesvollstreckung gefunden werden muss.
Das Problem liegt darin, dass die Wahrung der Privatsphäre mit der Kontrolle über das Einhalten der Gesetze in grobem Widerspruch steht, wie auch die beiden Autoren Armstrong und Forde in ihrem Arikel auf Seite 210 schreiben: "An individual´s right to privacy provides an ongoing obstruction to law enforcement."
Auch die europäische Union hat ihre Mitglieder bereits 2001 über den Einfluss, welche eine Kontrolle über Internetkriminalität, auf die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Bürger haben kann, hingewiesen und durch fogende Aussendung auf das Thema hingewiesen: "...ensure a proper balance between the interests of law enforcement and respect for fundamental human rights as enshrined in the 1950 Council of Europe Convention for the Protection of human rights..."2
Das Internet bietet eine Unzahl an Möglichkeiten, an Infrastruktur, Protokollen und anderen Einrichtungen welche Anynomität unterstützen und dadurch das Indiividuum schützen. Viele Kriminelle haben sich in virtuellen Gemeinschaften organisiert und kommunizieren dort mittels virtueller Identität. Was virtuelle Identität für Risiken mit sich bringt, erklärt Kollege Edelsbacher in seinem Blogartikel. Wie dieser in seinem Artikel schreibt, können Personen in Internet ihre wirkliche Identität hinter beliebig ausgedachten virtuellen Scheinidentitäten perfekt, und mit nur sehr geringem Risiko erkannt zu werden, verbergen. Spielen Personen über einen längeren Zeitraum eine bestimmte virtuelle Rolle, spricht man von sogenannten Avataren. Sowohl der Blogartikel meiner Kollegin Bettina Mittmannsgruber als auch der Blogartikel von Herrn Greiner beschäftigen sich mit diesem Thema.
So lange das Internet nicht reguliert wird und unüberwacht bleibt, ist es für Personen mit kriminellen Interessen wie Terroristen, Geldwäschern, Hackern, Pädophilen, Drogendealern und sonstigen Verbrechern eine perfekte Möglichkeit über dieses Medium zu kommunizieren und Infromationen bzw. Materialien auszutauschen.
Virtuelle Identitäten bieten durch ihre Möglichkeit der völligen Intransparenz, eine perfekte Grundlage für die Vernetzung unter Personen mit kriminellen Absichten. Da kriminelle Menschen nicht als solche gekennzeichnet sind, müsste man die Möglichkeit von intransparenten virtuellen identitäten generell verhindern, was jedoch zu einer deutlichen Einschränkung der Persönlichkeitsrechte jedes Internetsnutzers führen würde.
1Armstrong H.L., Forde P.J.: Internet anonymity practices in computer crime, in: Information Management & Computer Security, Vol. 11 Iss:5, Australia, S.209-215.
2 COE (2001), Convention on Cybercrime, Council of Europe, European Treaty Series, No. 185, 23.Nov
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